Insolvenz während eines Hausbaus

Hallo,

meine Eltern haben ein Haus bauen wollen. Und obwohl der Bauantrag bereits seit Anfang des Jahres vorlag, wurde der Bau nicht begonnen (mit immer neuen Begründungen seitens des Bauunternehmens).

Daraufhin bekamen wir einen Hinweis von einem der Mitarbeiter, dass die Firma quasi insolvent sei. … Daraufhin hatten wir die Firma aufgefordert, uns eine Bestätigung zu schicken, dass sie finanziell in der Lage sei, das Bauvorhaben umzusetzen - allerdings ohne Resonanz.

Und tatsächlich - nun nach drei weiteren Monaten - hat die Firma gestern Insolvenz angemeldet.

Die Frage wäre nun, ob es irgendwelche Möglichkeiten gibt, die Anzahlungen, die meine Eltern zum Hausbau geleistet haben, zurück zu erhalten.

Wo könnte ich mich hier mal erkundigen oder schlau machen, um meinen Eltern irgendwie (hoffentlich) wieder Mut zusprechen zu können.

Für jeden noch so kleinen Tipp bin ich dankbar.

Liebe Grüße,

Regina Krause

Die Forderung der Eltern ist eine Insolvenzforderung die im laufenden Verfahren angemeldet werden muss. Die Forderung ist dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, bzw. dieser wird auf Sie zukommen.

Viel Hoffnungen möchte ich Ihnen nicht machen. Die Befriedigungsquote in Insolvenzverfahren beträgt durchschnittlich zwischen 2-5 %.

ml.

Swehr geehrte Frau Krause,
hoffentlich haben Ihre Eltern die Anzahlungen nicht ohne Bürgschaft des Baubetriebes oder aber wenigstens auf ein gesondertes Hausbaukonto (welchcs vom Vermögen der Unternehmensvermögens getrennt ist)gelkeistet, sonst sind die Anzahlungen in die Masse gefallen und da anzunehmen st - daß der Insoverwalter den Betrieb nicht fortführen wird - müßten die Eltern die Forderung (mit der Aussicht auf eine schlechte Quote) zur Tabelle anmelden . Allerdings steht Ihnen die Möglichkeit des Schadenersatzes gegen die Person des Unternehmers (bzw. GF der GmbH) zur Verfügung, weil der das Geld nicht gesondert angelegt hat.