Bei einer eröffneten Insolvenz: Wenn ich weiß, dass noch weitere Kosten auf mich zukommen (z.B. durch Hausverkauf), die ich allerdings noch nicht beziffern kann, sondern nur davon ausgehe, dass sie im Laufe der Zeit kommen, können diese noch in die Insolvenz eingerechnet werden?
normaler Weise ist das Haus doch eh weg in einer Insolvenz. Haben Sie die Insolvenz schon gerichtlich eröffnet?
Auch gibt es einen Stichtag für Gläubiger, bis wann man die Schulden angemeldet haben muss.
L.G.
Hallo Kampfkatze,
Am besten eine Schuldnerberatung fragen! Schuldnerbeatungen gibt es verschiedene, meine besten Erfahrungen waren mit der vom AWO!
Gruß wacker
Soweit ich weis, geht das nicht mehr. Beim eröffnen wird ja eine Rangliste festgelegt und die kann dann nicht mehr geändert werden. Am besten den Insolvenzverwalter fragen …
Hallo Kampfkatze,
bei einer Privatinsolvenz nicht. Sie sollten erst dann in Insolvenz gehen wenn Sie keine weiteren Schulden zu erwarten haben!
Alles Gute
Nein,
es müssen bei bzw. vor einer Eröffnung alle Gläubiger und Schulden aufgelistet sein bzw. werden.
Wenn nach der Eröffnung der Insolvenz neue Schulden anfallen (durch ZV oder Hausverkauf) werden diese nicht Restschuldbefreit.