Insolvenz- Weihnachtsgeld und mehr

Sehr geehrter Herr Helfer,

eine Familie (zwei Personen, ein Arbeiter) sind 2008 in eine Insolvenz verfahren,
Ihr monatlicher Netto verdienst ist so um 1850 €, Jetzt hat sich der Arbeitsgeber entschlossen eine einmalige gewinn Beteiligung aus zu schütten in Höhe von 2000€ (brutto), es ist eine Art von Weihnachtsgeld (ist aber als einmal Zahlung deklariert und wird extra versteuert „wieso verstehe ich auch nicht“).
Meine Frage: wie berechnet man das?, finde nicht passendes in §850a-b
Meine zweite Frage ist: der Arbeitsnehmer bekommt für eine geleistete Nachtschicht 10 € Zulage Pro. Nacht, wird das normal gepfändet??
Und eine frage zum Fahrgeld (reale kosten) wie kann das es geltend machen bei Lohnsteuerausgleich
Man muss den kompletten Lohnsteuerausgleich seinem Verwalter überlassen, dabei hat man reale Fahrkosten.

Würde mich freuen über ihre Antwort.

Mfg
Andreas Jankiewicz

Guten Morgen Andreas,

also Weihnachtsgeld ist meiner Meinung voll pfändbar, wenn es den Betrag von 500 Euro netto nicht übersteigt.
Nachtschichtzulage ist genauso pfändbar.
Und zum Fahrgeld: Das ist halt Pech. Sie machen die Fahrtkosten beim Finanzamt geltend, aber einsacken tut dies der Verwalter, leider. Es sei denn, Sie haben Ihren Schlusstermin bereits gehabt, dann ist alles, was an Steuer nach dem Schlusstermin angefallen ist, Ihr Geld.

Schöne Weihnachten!

LG
Maren

Sehr geehrter Herr Jankiewicz,
ich weiß nicht, wer bei Ihnen die Insolvenz gemacht hat, aber es muss ein sehr sehr schlechter Berater sein, wenn solche Fragen offen sind.

Hier unten rechts auf der Seite steht die Antwort:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/pfaendung.html

Insolvenz und Lohnsteuerausgleich steht hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/steuerrueckzahlung…

Guck mal hier:
http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldner…

danke für antwort. ja nur das ist hat kein weinachtsgeld. zu dem rest ja versteh ich

ja leider ist halt so. Insolvenz durch und fertig. dann schaue mal wie du weiter kommst

Hallo,meiner Meinung nach gibt es einen Mindestbetrag ,der Euch laut Gesetz zusteht und nicht pfändbar ist.
Beispiel einen alleinstehender darf erst ab ca 980 Euro gepfändet werden.
Ihr müsst Eure nicht pfändbare Summe feststellen!
Alles darüber hinaus kann gepfändet werden.
Denkt bitte über einen Restschuldbefreiung nach.(Anwalt) 6 Jahre Zahlungswille ab 7.Jahr Schuldenfrei ,so im groben.
Viel Glück

Hallo,
schau mal hier bitte:
http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldu…

Gruß
HBBHs

Am besten sie fragen ihren insolvenzverwalter. was mit dem geld passiert.

gruesse

eine Familie (zwei Personen, ein Arbeiter) sind 2008 in eine
Insolvenz verfahren,
Ihr monatlicher Netto verdienst ist so um 1850 €, Jetzt hat
sich der Arbeitsgeber entschlossen eine einmalige gewinn
Beteiligung aus zu schütten in Höhe von 2000€ (brutto), es
ist eine Art von Weihnachtsgeld (ist aber als einmal Zahlung
deklariert und wird extra versteuert „wieso verstehe ich auch
nicht“).
Meine Frage: wie berechnet man das?, finde nicht passendes in
§850a-b
Meine zweite Frage ist: der Arbeitsnehmer bekommt für eine
geleistete Nachtschicht 10 € Zulage Pro. Nacht, wird das
normal gepfändet??
Und eine frage zum Fahrgeld (reale kosten) wie kann das es
geltend machen bei Lohnsteuerausgleich
Man muss den kompletten Lohnsteuerausgleich seinem Verwalter
überlassen, dabei hat man reale Fahrkosten.

Würde mich freuen über ihre Antwort.

Mfg
Andreas Jankiewicz

Hallo
Gewinnbeteiligung ist Arbeitsverdienst und unterliegt voll der pfändung!
im Lohnsteuerjahresausgleich sind Entfernungskilometer X Arbeitstage als Werbungskosten absetzbar. Mit dem Insolvenzverwalter sind diese Aufwendungen abzusprechen und die daraus resultierende Erstattung einvernehmlich zu regeln. besser wäre es beim Finanzamt einen Freibetrag über diese Aufwendungen zu beantragen (früher auf der Steuerkarte eintragen lassen)die sofort in jedem monat die steuerlasten senken - auch über dieses Mehr an einkommen wäre mit einer Abzeichnung durch den Inso-Verwalter einigung zu erzielen.
Gruß
Michael

leider kann ich da nicht weiterhelfen
steuerberater und fachanwalt fragen

Kann dir da nicht der Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter weiter helfen?

Hallo Andreas,

was meinst du mit „extra versteuert“?. Die Einmalzahlung wird sicher auf deiner Lohnabrechnung aufgeführt sein. Dadurch kann es sein, daß du in eine andere Steuergruppe gerutscht bist, die anders besteuert wird.
Als Laie sowas nachzurechnen ist sehr schwierig. Vielleicht findest du über Goggle einen Lohnsteuerrechner mit dem du das evtl. Nachrechnen kannst.
Mit Pfändungen kenne ich micht nicht so gut aus. Aber soweit ich weiß fließt der gesamte Gehalt, also auch Zulagen, in die Pfändung ein.
Im Lohnsteuerausgleich können lediglich 0,30€ für die Fahrt von und zur Arbeit geltend gemacht werden. Mehr nicht.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Alles Gute

Gruß Lore

Sehr geehrter Herr Helfer,

eine Familie (zwei Personen, ein Arbeiter) sind 2008 in eine
Insolvenz verfahren,
Ihr monatlicher Netto verdienst ist so um 1850 €, Jetzt hat
sich der Arbeitsgeber entschlossen eine einmalige gewinn
Beteiligung aus zu schütten in Höhe von 2000€ (brutto), es
ist eine Art von Weihnachtsgeld (ist aber als einmal Zahlung
deklariert und wird extra versteuert „wieso verstehe ich auch
nicht“).
Meine Frage: wie berechnet man das?, finde nicht passendes in
§850a-b

Was wollen Sie berechnen? Was nach Steuern übrig bleiben wird? Das wird ca. die Hälfte an Abzügen sein. Wird allederdings auch gepfändet.

Meine zweite Frage ist: der Arbeitsnehmer bekommt für eine
geleistete Nachtschicht 10 € Zulage Pro. Nacht, wird das
normal gepfändet??

Alles was über den Satz liegt ist weg. Sie wollen doch die Schulden loswerden, oder nicht?

Und eine frage zum Fahrgeld (reale kosten) wie kann das es
geltend machen bei Lohnsteuerausgleich
Man muss den kompletten Lohnsteuerausgleich seinem Verwalter
überlassen, dabei hat man reale Fahrkosten.

Seien Sie froh das der das macht, sonst kostet das ja nur. Was sind für Sie reale Fahrtkosten. Die wird er doch angeben. Warum sollte er was anderes da ein tragen?

MfG
die Helferin:smile:

Würde mich freuen über ihre Antwort.

Mfg
Andreas Jankiewicz

Hallo,

Zur ersten Frage: da die Gewinnbeteiligung steuerlich auch auf der Abrechnung
erscheint und quasi als Weihnschtsgeld gehändelt wird, kassiert der Insoverwalter
natürlich auch. Hier ist es wie beim 13. oder beim Weihnachtsgeld, 500€ frei der
Rest wird anteilig Gepfändet.

Zur 2. Frage: die Zulage ist ebenfalls auf der Abrechnung. Gepfändet wird
nach Tabelle vom bereinigten Netto.

Zur 3. Frage: auch hier ist es so, das die Rückzahlung Seitens des Treuhänders
einbehalten wird, jedoch wird ein Teil an den Schuldner ausgezahlt, meines Wissens.
Allerdings ist dieser Teil nicht erwähnenswert.

Hoffe ich konnte helfen

MfG

Also grundsätzlich gilt, dass die Pfändungsfreibeträge vom Nettogehalt gelten, hast Du mehr Verdient, z.B. auf Nachtarbeit, kann das imho gepfändert werden.

Bei Weinnachtsgeld kann alles über 500€ gepfändet werden.
Urlaubsgeld ist meines Wissens nach nicht pfändbar.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

LG

Hallo Herr Jankiewicz,

die Einmalzahlung des Arbeitgebers muß separat versteuert werden, dies schreibt der Gesetzgeber vor. Da dies mit auf das monatliche Gehalt kommt, wird natürlich auch ein höherer Betrag eingezogen vom Treuhänder, der Ihre Insolvenz verwaltet.
Da ich nicht weiß, ob Sie Kinder haben die berücksichtigt werden müssen oder nur 2 Erwachsene, kann ich im einzelnen nicht sagen, bis wohin es gepfändet werden kann.

Das Fahrgeld kann nur bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden, der Bescheid vom Finanzamt untersteht dem Treuhänder der Insolvenz. Sie müssen immer bedenken, dieser Mensch tut auch nur seine Arbeit, letzendlich haben andere die Schulden verursacht.

Viele Grüße
Y.Dosse

Hallo,

bei einer Insolvenz werden grundsätzliche alle Arten von Einkommen für eine Pfändung herangezogen.
In einer Insolvenz ist man als Schuldner verpflichtet jeden Cent über der Pfändungsfreigrenze an den Insolvenzverwalter abzuführen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann man hier dem Schuldner grobe Fährlässigkeit unterstellen und allein aus diesem Versäumnis die Restschuldbefreiung versagen.
In der Vergangenheit hat sich wieder einmal gezeigt, dass selbst Prominente dies versucht haben und jetzt geht’s ab ins Gefängnis. Das ganze kann dann auch mit Betrug geahndet werden.
Setzen Sie Ihren Insolvenzverwalter von dem Einkommen in Kenntnis und der wird Ihnen dann genau sagen, wie Sie mit den Mehreinnahmen umgehen müssen.

Wir hoffen wir konnten helfen

Bitte direkt an den Verwalter wenden, er gibt sicherlich nähere Auskünfte drüber

Bitte direkt an den Verwalter wenden, er gibt sicherlich
nähere Auskünfte drüber

Man hat sich an Verwalter gewendet und er meint man kann das über Steuer geltend machen.
Nur Hilft das ja nicht weiter weil man die Steuererklärung zu 100% an Verwalter abtretten muss und wenn auch, wird das Geld monatlich gebraucht nicht als Summe am Jahresende.
Real muss man Lohnsteuer so ausfühlen das, der Empfänger der Verwalter ist.
Ca. 3000Km monatlich nur zur Arbeit hin und zurück, abgesehen von den Sprit-kosten, Verschleiß, Reifen, Öl, und so weiter bleibt nicht mehr viel übrig. Das Fahrzeug ist so gesehen schon mehr als Schrott kann aber kein neues angeschafft werden, weil kein Geld übrig bleibt. Mit Verwalter ist kein weiter kommen und es wurde ihm schon nahe gelegt das wenn das Fahrzeug dem Geist aufgibt auch Job weg ist.

nu zur ursprünglichen Frage: es gibt eine Tabelle nach der gepfändet wird und das ist ja das min. was einem übrig bleiben muss, nur durch dem Treueren Aufwand zu Arbeit zu kommen bleibt weniger als Sozialminimum. Ich denke nicht das, das im Sonne von Gesetzgeber war ?
Dem Verwalter kann man sich nicht aussuchen den bekommt man von Gericht gestellt (im Gegensatz zum Schuldner Berater) und muss mit Ihm auskommen.
Hoffe dass es eine Lösung gibt.
Danke
Andreas Jankiewicz