Sehr geehrter Herr Helfer,
eine Familie (zwei Personen, ein Arbeiter) sind 2008 in eine Insolvenz verfahren,
Ihr monatlicher Netto verdienst ist so um 1850 €, Jetzt hat sich der Arbeitsgeber entschlossen eine einmalige gewinn Beteiligung aus zu schütten in Höhe von 2000€ (brutto), es ist eine Art von Weihnachtsgeld (ist aber als einmal Zahlung deklariert und wird extra versteuert „wieso verstehe ich auch nicht“).
Meine Frage: wie berechnet man das?, finde nicht passendes in §850a-b
Meine zweite Frage ist: der Arbeitsnehmer bekommt für eine geleistete Nachtschicht 10 € Zulage Pro. Nacht, wird das normal gepfändet??
Und eine frage zum Fahrgeld (reale kosten) wie kann das es geltend machen bei Lohnsteuerausgleich
Man muss den kompletten Lohnsteuerausgleich seinem Verwalter überlassen, dabei hat man reale Fahrkosten.
Würde mich freuen über ihre Antwort.
Mfg
Andreas Jankiewicz