Ein Rentnerehepaar hatte mal eine große Firma und mußten in die Insolvenz.
Da hat die Bank das Gesammte Inventar für die Schulden genommen.
Jetzt sind 20 Jahre vergangen und sie sind Rentner mittellos mit einer Rente
er.: 740 € ausgezahlt und sie .: 680 € ausgezahlt.
Die Bank hat nicht einmal über das Inventar mit Ihnen abgerechnet und
will aber jetzt von Ihnen über eine Firma Geld einziehen, auch von der Ehefrau
obwohl sie nicht Unterschrieben hat bei den Krediten und nicht Gebürgt hat.
Meine Frage.: Wie hoch ist für beide zusammen der Freibetrag ?
Kann die Ehefrau so einfach mit Haftbar gemacht werden ?
Was ist mit dem Inventar, mit dem nicht abgerechnet wurde von der Bank.
Das klingt alles eine bisschen merkwürdig.
Eine Insolvenz hat auch ein Ende.
Sieht mir so aus, als sei das gar keine Insolvenz gewesen, vielleicht eine Pfändung und Zwangsversteigerung des Firmeninventars. Dann könnten die Schulden 30 Jahre lang einforderbar sein.
Egal.
Pfändungsfreibetrag wäre 1050 € für Einzelperson.
Nimmt man mal an, Ehemann erhält allein eine Rente in der Höhe der jetzigen Gesamtrente von 1460 €.
Selbst dann wäre nichts zu pfänden. Denn da greift ja die höhere Pfändungsgrenze mit 1 unterhaltspflichtigen Person (Ehefrau). Die liegt bei 1440 €.
20 € mehr Einkommen. Gut, davon könnte ca. 1/3 gepfändet werden, macht so um die 7 €.
Aber ob Ehefrau überhaupt ins Spiel kommt ?
Wenn sie nicht Mitinhaber der Firma war und/oder für Bankkredite unterschrieben hatte, wieso sollte sie eigentlich haften ?