Hi zusammen,
mal angenommen A ist insolvent und hat noch eine Wohlverhaltensperiode von sagen wir einem Jahr vor sich. A generiert schon seit Jahren hohe Summen Schwarzgeld die sagen wir mal über Verwandtschafts-/Bekanntschaftskanäle angelegt werden oder zur Rückzahlung von Bürgschaften den ehemaligen Bürgen überlassen werden - ansonsten wären die auch insolvent. A wird keinen Monat nach Beendigung der WVH über grössere Summen verfügen.
B plagt schon länger sein schlechtes Gewissen um sein Wissen. Nun fällt B in zwei Jahren ein sich z.B. beim Gericht zu melden - wäre nun A nun völlig aus dem Schneider weil die Wohlverhaltensperiode rum ist - was meint ihr?
Gruss LCS
Der Widerruf der Restschuldbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
http://dejure.org/gesetze/InsO/303.html
Zu beachten ist hierbei, dass die Anzeige bei Gericht nicht beachtet wird. Ein Insolvenzgläubiger muss die Tatsachen vorbringen, welche erst dann die Amtsermittlung in Gang setzen. Die Frist für derartige Göäubigereinwendungen ist auch zu beachten.
ml
Die so genannte Wohlverhaltensperiode beträgt meines Erachtens sechs Jahre, gilt aber nicht „einfach so“ ab Zeitpunkt X sondern wenn alle Gläubiger dem Schuldentilgungsplan (mit 0,00 € Raten) zugestimmt haben.
Die Schwarzgeldsache ist wohl eher was für die Strafverfolgungsbehörden…
Die so genannte Wohlverhaltensperiode beträgt meines Erachtens
sechs Jahre, gilt aber nicht „einfach so“ ab Zeitpunkt X
sondern wenn alle Gläubiger dem Schuldentilgungsplan (mit 0,00
€ Raten) zugestimmt haben.
Das ist - mit Verlaub - Unsinn.
Kein Gläubiger muss irgendeinen Schuldentilgungsplan für die Erteilung der RSB zustimmen. Vielmehr ist es so, das kein Gläubiger begründete Einwendungen gegen die Obliegenheitsplichten des Schuldners in der WVP vortragen darf. Soweit Einkommen verschleiert und am Treuhänder vorbei in den Taschen des Schuldners verschwindet liegt faktisch eine Gläubigerbeeinträchtigung )ggf. Gläubigerbevorzugung vor, soweit bestimmte Gläubiger [Bürgen] befriedigt werden) vor.
Werden diese Umstände einen Insolvenzgläubiger bekannt und teilt dieser dies dem Insolvenzgericht mit mit dem Antrag auf Versagung der RSB kann es sehr eng werden für den Schuldner.
Ganz abgesehen von sonstigen Folgen aufgrund der Herkunft des Geldes…
Dies verfolgt jedoch eine andere Behörde.
Die Restschuldbefreiung kann frühestens 6 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens (und anschl. WVP) erteilt werden.
ml