Insolvenzanfechtung von einzelvollstreckung

Hallo,

bis in welchen Zeitraum zurück, wird der Inso Verwalter einzelvollstreckung vor der Inso anfechten, und zurückfordern?

Ich habe gehört das Gläubiger erfolgreiche Pfändungen zurück Zahlen müssen, wenn Sie davon ausgehen das das Unternehmen schon faktisch pleite ist.

ok. ich habe es gerade selber gefunden:
Rechtsgründe:

Nach § 133 Abs. 1 S.1 InsO sind Rechtshandlungen des Schuldners innerhalb der Letzten zehn Jahre anfechtbar, wenn der Schuldner den Vorsatz hatte, seine Gläubiger zur benachteiligen und der Gläubiger den Vorsatz des Schuldners kannte. Gem. § 133 Abs.1. S. 2 InsO wird diese Kenntnis vermutet, wenn der Gläubiger wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und dass die Handlung die anderen Gläubiger benachteilige. Beweisanzeichen hierfür sind erhebliche Zahlungsrückstände Ober längeren Zeitraum, Abschluss Ratenzahlungsvereinbarung, Androhung Zwangsvollstreckung, Androhung Liefersperre usw.

Heißt das er wird das bein den ehemaligen Gläubiger einfordern , oder bei mir?

UPS ich sollte erst Lesen was ich ihr Poste. naja ist schon Spät. sorry…

Ob er überhaupt bei irgendjemandem etwas anfordert, hängt davon ab, wie die Dinge im Einzelnen liegen.

Und ob er bei Dir was anfordert, hängt davon ab, welche Rolle Du bei der ganzen Geschichte spielst (darüber sagst Du nichts).

Und empfehlenswert ist es in solchen Zusammenhängen, wenn Du Dich zuerst und vor allem um den Gesetzestext kümmerst und erst dann um irgendwelche Urteile (wenn das, was Du hier zitierst, z.B. vom Amtsgericht Grünstadt kommt, hat es für den Fall, mit dem Du Dich beschäftigst, eher keine Bedeutung).

Schöne Grüße

MM

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