Insolvenzantrag durch Rechtsanwalt möglich?

Hallo,

Firma Heizung / Sanitär XY hat letztes Jahr bei Herrn Z eine neue Heizungsanlage eingebaut (Pellets). Auftragswert ca. 16.000€, es wurde eine Anzahlung von knapp 11.000€ vorausbezahlt.

Nach langem Hin- und Her läuft die Analge notdürftig, wichtige Komponenten zur Regelung, SOlarunterstützung etc. fehlen aber noch.
Firma XY lässt Fristen, die vom Anwalt Herr Z gesetzt wurden, kommentarlos verstreichen, Kontaktaufnahme unmöglich, antwortet weder auf Anrufe, noch auf Emails.

Augenscheinlich ist die Firma zahlungsunfähig.
Ist es möglich,d ass Herr Z mit Hilfe seines Anwalts das Insolvenzverfahren für die Firma XY beantragt, um so als Gläubiger Ansprüche geltend zu machen?
U. A. entgehen Herr Z 6.500€ staatliche Förderung, weil die Firma XY sich weigert, eine Rechnung über die bereits bezahlten Leistungen auszustellen…

Hallo Markus,

wer einen Insolvenzantrag stellen darf, steht in Paragraph 14 und folgende ZPO. Als Gläubiger darf man durchaus einen Antrag stellen. Im Fall von Herrn Z wird das ein bisschen schwierig, weil hier nich Geld, sondern Leistung geschuldet wird.
Wenn doch aber Herr Z schon einen Anwalt eingeschaltet hat, warum kümmert der sich nicht darum, oder wird dazu befragt?

Das Recht auf eine vernünftige Rechnung bleibt davon unberührt.

Viele Grüße

Gesine

Hallo!

Die staatliche Förderung wird letztlich nicht daran scheitern das eine unwillige Firma oder insolvente Firma den Schrieb nicht ausstellt. Das lässt sich später irgendwie „heilen“.

Nein, Gläubiger selbst kann m.E. keinen Antrag auf Insolvenz stellen. Das können z.B. öffentlich-rechtliche wie die Krankenkasse oder das Finanzamt.

Aber das muss man ja auch nicht, seine Forderung kann man immer anmelden.
Nur ob später noch etwas zu holen sein wird ist eine ganz andere Sache. meist haben andere Forderungen Vorrang.

Wie kann man eine so hohe Vorkasse leisten ?

MfG
duck313

Die BafA rückt keine Kohle ohne Rechnung und Nachweis des Installateurs heraus.
Haben hierzu schon mehrfach Kontakt mit den zuständigen Bearbeitern aufgenommen.

Hallo!

Gem. § 13 InsO kann jeder Gläubiger den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner stellen.

Mit dem Einsatz dieses Mittels sollte man als Gläubiger vorsichtig sein. Mit einem Insolvenzantrag gegen einen nicht insolventen Schuldner läuft man in Kostenrisiken. Selbst wenn der Antrag berechtigt ist, sollte man überlegen, was Ziel der Aktion sein soll. Wer Geld, Arbeit oder eine Dienstleistung will, wird vorhersehbar nichts davon erhalten, wenn der Schuldner tatsächlich in die Insolvenz geht und ein Insolvenzverwalter bestimmt, was geschieht und was nicht.

Gruß
Wolfgang