Insolvenzantrag und weiteres wohnen in der Gewerbeimmobilie

Hallo … wer weiß das?
Mein ExMann hat im April dieses Jahres Insolvenz angemeldet. Es handelt sich um ein Hotelgewerbe (e.K.).
Das Insoverfahren wurde am 1.7.17 eröffnet. Er wohnt allerdings immer noch im Gebäude, welches schon im April den Hotelbetrieb eingestellt hat. In einer weiteren Einliegerwohnung im selben Haus wohnt auch noch seine Mutter. Heißt: beide Wohnungen werden noch voll „betrieben“. Voraussichtlich werden die Schulden bei einem Verkauf nicht gedeckt werden können. Daher meine Frage (als ziemlich hohe Gläubigerin) ist dies rechtens?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Hallo!

So lange der Insolvenzverwalter keine Einwände hat, ist alles Ordnung. Insolvenzverwalter und Gläubiger können kein Interesse daran haben, einen insolventen Schuldner obdachlos zu machen. Wenn man von einem Menschen Geld haben will, sollte Interesse daran bestehen, ihn nicht zu zerstören. Der Inso-Verwalter wird zunächst prüfen, ob bzw. unter welchen Umständen ein Weiterbetrieb des Unternehmens möglich ist.

Deiner Schilderung ist nicht zu entnehmen, ob die Immobilie zur Insolvenzmasse gehört, ob vermietete Wohnungen im Fall einer Zwangsversteigerung den Erlös mindern oder ob es womöglich sinnvoller ist, Wohnungen bewohnt zu lassen, statt sie unbewacht dem Vandalismus anheim zu geben.

In solcher Konstellation könnten persönliche Vorbehalte ins Spiel kommen. Aber: Wer meint, jemandem endlich zeigen zu können, wo der Bartel den Most holt, schneidet sich vorhersehbar ins eigene Fleisch. Die Kuh, die man melken möchte, sollte man nicht schlachten.

Dass Verbindlichkeiten durch zwangsweise Verwertung der Aktiva nicht bezahlt werden können, ist bei Insolvenzen von wenigen Ausnahmen abgesehen regelmäßig der Fall.

Herr des Verfahrens ist der Insolvenzverwalter, der zwar im Interesse der Gläubiger handelt, es aber ganz sicher versteht, sich Leute vom Hals zu halten, die irgendwas Persönliches austragen wollen. Die Gläubiger werden alle gleich behandelt. Wenn sich der insolvente Schuldner Pflichtverletzungen leistet, etwa Vermögen versteckt, können Gläubiger Einwände gegen die Restschuldbefreiung vorbringen. Darüber hinaus ist deren Meinung bei Fragen des Forderungsverzichts von Bedeutung, um den Betrieb fortzuführen. Aber sonst nicht, schon gar nicht bei Details zur Nutzung des Anlagevermögens während des Verfahrens.

Gruß
Wolfgang

Vielen Dank für Ihre Antwort. Allerdings stellt sich die Sache etwas anders dar. Es ist sicherlich mein Fehler aufgrund meiner Fragestellung.
Also die Immobilie ist die GESAMTe Insolvenzmasse. Mehr ist nicht vorhanden. Es wurde von Seiten des Insolvenzverwalters bereits im August um Auszug aus beiden Wohnungen gebeten. Die Hauptwohnung wird durch meinen ExMann bewohnt. Dieser hat seit dem 15.10. eine neue Wohnung sich gesucht. Allerdings ist er noch nicht umgezogen, da er bis zum letzten WE sich im Urlaub befand. Die zweite Wohnung bewohnt seine Mutter, welche keine Miete zahlt. Das heißt für mich, es entstehen dadurch nur Kosten. Auch mein Ex zahlt null, obwohl er seit August eine neue Arbeitsstelle hat.
Es entstehen also in beiden Wohnungen nur Kosten und keinerlei Einnahmen. Daher interpretiere ich als Gläubiger: ist das richtig???
Die Betriebsstillegung erfolgte bereits am 2.5.17.
Die Formulierung „vom Hals zu halten“ ist hier nicht zutreffend. Es war lediglich eine Frage ob es wirklich richtig ist dem Schuldner die gesamte Insolvenzmasse im Prinzip unentgeltlich zur Verfügung zu stellen? Er hat selbst mittlerweile Einkünfte und seine Mutter auch.
Danke für Ihre Antwort trotzdem :slight_smile:

Hallo,

ich verstehe noch nicht ganz, WEM dein Ex eigentlich Miete zahlen sollte.

Miete nicht. Aber er könnte doch wenigstens seine Nebenkosten zahlen und die seiner Mutter? Oder warum muss ich im Prinzip als Gläubiger indirekt tun.
Kann ja sein das ich die Dinge falsch sehe, daher meine Frage.

Hallo!

Der Inso-Verwalter wünscht also Leerzug der Immobilie, Dein Ex-Mann sucht oder hat schon eine neue Wohnung, er wird mehr oder weniger zeitnah ausziehen und alles ist gut.

Welche Kosten? Mit entgangenen Einnahmen ist es auch nicht weit her. Neuvermietung wird der Inso-Verwalter bei beabsichtigter Verwertung der Immobilie gewiss nicht vornehmen und wenn irgend möglich, sich in Geduld üben und eine Zwangsräumung vermeiden, Kostet nämlich einen Haufen Geld und der Schuldner genießt bis zum Ende der Wohlverhaltensphase Vollstreckungsschutz. Zudem müsste bei Leerstand für eine Bewachung gesorgt werden. Andernfalls kann man die Uhr danach stellen, dass Vandalen Schaden anrichten oder sich irgendwelche Leute einnisten. Wenn nicht gerade ein Kaufinteressent auf der Matte steht, der die Immobilie leergezogen für einen akzeptablen Preis sofort kaufen will, gibt es keinen Anlass für Hektik.

Es gilt das bereits Gesagte: Wie der Insolvenzverwalter im Detail mit der Insolvenzmasse verfährt, ist nicht Deine Sache, geht Dich schlicht nichts an. Du solltest nicht annehmen, dass Du als einer von mutmaßlich etlichen Gläubigern irgendwas gewinnst, wenn vor dem Verkauf noch ein paar Hunderter Mieteinnahmen herein kommen. Bei der Abrechnung der Verfahrenskosten geht es um ganz andere Größenordnungen, die Du nur ohne zu Mucken zur Kenntnis nehmen kannst. Die Gerichtskosten müssen gedeckt werden und der Inso-Verwalter will sein von ihm in weiten Grenzen selbst zu gestaltendes Salär sehen. Wo die Gläubiger bleiben, wird ihn und das Insolvenzgericht am Ende wenig interessieren.

Insolvenz des Schuldners ist für Gläubiger immer der schlimmstmögliche Fall, bei dem sie jeden müden Euro, der wider Erwarten herein kommt, dankbar küssen sollten. Was Gläubiger dem nun insolventen Schuldner einst als Darlehen gaben oder was sie an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auflisteten, ist bis auf bestenfalls kümmerliche Reste futsch. Was eine Immobilie in der Zwangsversteigerung bringt, erfordert ganz viel Humor, wenn man nicht verzweifeln will. Was von den paar kümmerlichen Kröten letztlich an die Gläubiger geht, ist nicht einmal mit Humor zu ertragen. Vom Inso-Verwalter und vom Käufer der Immobilie abgesehen, gibt es nur Verlierer.

Gruß
Wolfgang

2 Like

Vielen Dank nochmals für Ihre ausführliche Antwort.
Sicher haben Sie Recht und ich versuche nur den Strohalm zu finden, den es wohl garnicht gibt. :frowning: