Hi!
Sachverhalt:
Ein Gläubiger fordert von einem Unternehmen (GmbH) schriftlich mit Terminsetzung eine Zahlung von mehreren tausend Euro ein. Das Unternehmen reagiert nicht und lässt den Zahlungstermin verstreichen. Jegliche Kontaktaufnahmen (Brief, Fax, Telefon, eMail) bleiben unbeantwortet. Auch ein Zahlungsbefehl (Gerichtsvollzieher) bleibt erfolglos.
Frage:
Kann der Gläubiger von einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens ausgehen? Wenn ja, ist der Gläubiger berechtigt, über einen Anwalt bei Gericht einen Insolvenzantrag für dieses Unternehmen einzureichen (im Hinblick auf den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung)? Oder kann so etwas nur der Geschäftsführer des Unternehmens?
Grüße
Heinrich
Hi!
Auch ein Zahlungsbefehl
(Gerichtsvollzieher) bleibt erfolglos.
Frage:
Kann der Gläubiger von einer Zahlungsunfähigkeit des
Unternehmens ausgehen? Wenn ja, ist der Gläubiger berechtigt,
über einen Anwalt bei Gericht einen Insolvenzantrag für dieses
Unternehmen einzureichen (im Hinblick auf den Straftatbestand
der Insolvenzverschleppung)? Oder kann so etwas nur der
Geschäftsführer des Unternehmens?
Nein, es gibt selbstverständlich ein Insolvenzantragsrecht der Gläubiger, das setzt aber in der Regel voraus das Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ins Leere gelaufen sind. Ansonsten ist es shwer möglich die vermutete Überschuldung glaubhaft zu machen.
Wie das Ergebnis in deinem Fall aussieht hängt davon ab, was du mit gerichtlichem „Zahlungsbefehl“ meinst. Wenn du damit nur die Zustellung eines Mahnbescheides meinst, dann gibt es noch keinen vollstreckungsfähigen Titel und ein Insolenzantrag des Gläubigers würde mangels Rechtsschutzbedürfnis momentan defintiv abgelehnt, da die Forderung eben noch nicht rechtskrätig festgestellt wurde, sie also noch streitig werden kann.
Wenn du mit „Zahlungsbefehl“ aber einen Vollstreckungsbescheid gegen den kein Einspruch eingelegt wurde meinst müßte mindestens eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme erfolglos verlaufen ist, z.B. gerichtlicher Kontopfändungsbeschluß von Bank als Drittschuldnerin aufgrund von Überpfändung abgelehnt, dann erst und erst dann ist es in der Regel sinnvoll einen Insolvenzantrag zu stellen. Vorher ist das Risiko zu groß, daß der Gläubiger sich unter Umständen selbst wegen Kreditgefährdung schadensersatzpflcihtig macht. In realen Insolvenzfällen werden Insolvenzanträge meistens von öffentlichen Stellen, wie dem FA oder der AOK gestellt, weil die sich am schnellsten einfach selbst einen Titel verschaffen und diese Forderungen in aller Regel unstreitig sind.
Mfg A.