meine frage,
bin aufgrund eines arbeitsunfalls in den vorlaeufigen ruhestand versetzt worden uns alle 2 jahre gibt es eine reaktivierungsuntersuchung und da ich im moment versorgungsbezuege beziehe musste ich in die privatinsolvenz in der ich nun die wohlverhaltensphase erreicht habe aber was ist den nun mit der obliegenheit mir eine arbeit zu suchen wenn ich doch eigentlich erwerbsunfaehig bin
so lange du erwerbsunfähig bist hat sich das erledigt.du musst das dem IV nur nachweisen
Meine Antwort ist leider „Keine Antwort“, da ich mich in diesem Geschäftsfeld gar nicht auskenne.
Denken kann ich mir nur, dass es ja einen Sachbearbeiter sowohl im Insolvenzverfahren als auch bei der ARGE geben wird, der das beantworten kann.
Viel Erfolg
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Tut mit leid, wenn ich da nicht weiterhelfen kann. Bin selber insolvenzgeschäfigter und habe mir damals bei meiner Rechtsschutzversicherung Auskunft geholt. aber jeder Fall liegt individuell anders. Vielleicht kennst du einen Rechtsanwalt, der wird dir da besser Auskunft geben können.
Hallo, auf diesem Gebiet kenne ich mich nicht so gut aus. Ich rate Ihnen aber dringend, sich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung zu setzen. Das kostet zwar einen Obolus, aber Sie sind auf der sicheren Seite. Und es ist preiswerter als beim Anwalt. Viel Glück! LG Katja
ja danke fuer die hilfe werde mal schauen gruss bullyne
hallo, ok danke das kann ich gruss bullyne
so lange du erwerbsunfähig bist hat sich das erledigt.du
musst das dem IV nur nachweisen
hallo, ok danke ich schau mal gruss bullyne
hallo, ok danke ich schau mal gruss bullyne.
Hallo,
leider musst du da einen Experten in der Sache fragen, kann leider keine Auskunft darüber geben. viel Glück
Hallo,Bullyne,
Soviel ich weiss, gilt hier die Arbeitsfähigkeit, d.h. solange Du erwerbsunfähig bist, kannst Du Dir keine Arbeit suchen - kein Mensch stellt einen Erwerbsunfähigen ein!
Gruß Wacker