Das Insolvenzverfahren ist mittlerweile eröffnet und ich bin rückwirkend zum 31.01.2013 meiner Funktion als GF einer GmbH freigestellt.
Ein Teil des Inventars wurde nun vom Insolvenzverwalter freigegeben (aus dem Insolvenzbeschlag genommen) und der Vermieter hat mich
darum gebeten dieses auf eigene Kosten zu entfernen. Da ich den Insolvenzverwalter leider seit einer Woche nicht erreichen
kann und bei dem Thema total aufgeschmissen bin, wollte ich fragen ob Ihr wisst, wie der rechtliche Rahmen ist,
ob ich das tatsächlich ausbauen muss - Interesse habe ich daran natürlich nicht und
verstehe auch nicht wirklich warum ich das tun sollte/müsste, da es sich doch um eine GmbH handelt.
Sie schreibe, dass man Sie als GF freigestellt hat, also haben Sie doch keinerlei Befugnisse diese Entscheidung zu treffen.
Verweisen Sie auf den IV, der muss das sagen, Sie können und dürfen das doch gar nicht mehr.
Der IV wurde doch vom Inso- Gericht bestellt. Da brauchen Sie sich nicht kümmern. Der Vermieter muss mal den IV anrufen , oder sich was einfallen lassen.
Auch wenn der 6 Monate Urlaub macht, Sie haben keine Befugnis mehr.
Gruss
Vielen Dank!
Das ist eigentlich auch meine Ansicht. Ist dies auchd er Fall, wenn der Insolvenzverwalter den Inhalt des Ladens aus dem Insolvenzbeschlag (Masse) freigegeben hat?
Vielen Dank!
Das ist eigentlich auch meine Ansicht. Ist dies auchd er Fall, wenn der Insolvenzverwalter den Inhalt des Ladens aus dem Insolvenzbeschlag (Masse) freigegeben hat?
Viele Grüße
Ole
Du bist aus dem Thema raus,da dich der IV ja
freigestellt hat. Das ist Sache des IV . Soll er doch
zusehen wie er das geregelt kriegt
da haben Sie doch nichts mehr mit zu tun, Sie würden widerrechlich handeln.
Sie haben doch keine Befugnis mehr, die wurde Ihnen abgenommen, dann können Sie doch nicht Entscheidungen treffen.
Sind Sie des Amtes entbunden, oder nicht? Wenn der IV das auch aus welchen Gründen auch immer freigegeben hat (nachhher meint der, dass damit weiter gearbeitet werden soll) und Sie nehmen die Sachen raus, dann ist das wie Diebstahl, denn Sie dürfen ja gar nichts mehr machen.
Wimmeln Sie den Mieter ab, er soll sich an den IV wenden, Sie können und dürfen da nichts zu sagen.
Was um alles in der Welt wollen Sie denn mit den Sachen machen? Sie dürfen die weder verkaufen, noch zum Sperrmüll gebenund Besitzer sind SIe ja auch nicht.
Das ist Aufgabe des Insolvenzverwalters, denn er muss ja auch feststellen, ob davon etwas massetauglich ist. Tipp: Schriftlich dort nachhaken oder an das zuständige Amtsgericht wenden!
Ich bin aber ja eigentlich nicht mehr GF seit 3 Monaten. Was muss ich jetzt machen? Auf eingene Kosten alles rückbauen? Macht ja keinen Sinn oder? Wenn doch die GmbH.
Nee, wenn der IV freigegeben hat, dann ist es wieder
deine Sache
Hallo,wenn er es freigebeben hat ist es Deins,aber ich würde das mit dem Verwalter besprechen und das Ok hohlen.
Wenn es dir nichts wert ist wird über kurz oder lang der Vermieter die Sachen behalten.Ich weis nicht um den Wert der Gegenstände.
Hallo Ole7,
das kommt auf deinen Mietvertrag an. Wenn dort vereinbart wurde, daß du Veränderungen zurückbauen mußt, dann mußt du das auch tun!
Gruß Lore