Insolvenzbeschlag: muss ich selber zurückbauen?

Ich habe eine Frage zum Thema Insovenzbeschlag.

Das Insolvenzverfahren ist mittlerweile eröffnet und ich bin rückwirkend zum 31.01.2013 meiner Funktion als GF einer GmbH freigestellt.

Ein Teil des Inventars wurde nun vom Insolvenzverwalter freigegeben (aus dem Insolvenzbeschlag genommen) und der Vermieter hat mich
darum gebeten dieses auf eigene Kosten zu entfernen. Da ich den Insolvenzverwalter leider seit einer Woche nicht erreichen
kann und bei dem Thema total aufgeschmissen bin, wollte ich fragen ob Ihr wisst, wie der rechtliche Rahmen ist,
ob ich das tatsächlich ausbauen muss - Interesse habe ich daran natürlich nicht und
verstehe auch nicht wirklich warum ich das tun sollte/müsste, da es sich doch um eine GmbH handelt.

Über jegliche hilfe bin ich total dankbar!!

Vielen Dank!
Ole

Hallo ole7
Mein Rat: einen Inso-Anwalt oder eine Schuldnerberatung fragen!
Gruß wacker

Sie schreibe, dass man Sie als GF freigestellt hat, also haben Sie doch keinerlei Befugnisse diese Entscheidung zu treffen.
Verweisen Sie auf den IV, der muss das sagen, Sie können und dürfen das doch gar nicht mehr.
Der IV wurde doch vom Inso- Gericht bestellt. Da brauchen Sie sich nicht kümmern. Der Vermieter muss mal den IV anrufen , oder sich was einfallen lassen.
Auch wenn der 6 Monate Urlaub macht, Sie haben keine Befugnis mehr.
Gruss

Du bist aus dem Thema raus,da dich der IV ja freigestellt hat. Das ist Sache des IV . Soll er doch zusehen wie er das geregelt kriegt

Vielen Dank!
Das ist eigentlich auch meine Ansicht. Ist dies auchd er Fall, wenn der Insolvenzverwalter den Inhalt des Ladens aus dem Insolvenzbeschlag (Masse) freigegeben hat?

Viele Grüße
Ole

Vielen Dank!
Das ist eigentlich auch meine Ansicht. Ist dies auchd er Fall, wenn der Insolvenzverwalter den Inhalt des Ladens aus dem Insolvenzbeschlag (Masse) freigegeben hat?

Viele Grüße
Ole

Du bist aus dem Thema raus,da dich der IV ja
freigestellt hat. Das ist Sache des IV . Soll er doch
zusehen wie er das geregelt kriegt

Danke Wacker :smile:
Hab bereits 2 hilfreiche Antworten erhalten!

Viele Grüße
Ole

Hallo ole7
Mein Rat: einen Inso-Anwalt oder eine Schuldnerberatung
fragen!
Gruß wacker

da haben Sie doch nichts mehr mit zu tun, Sie würden widerrechlich handeln.
Sie haben doch keine Befugnis mehr, die wurde Ihnen abgenommen, dann können Sie doch nicht Entscheidungen treffen.
Sind Sie des Amtes entbunden, oder nicht? Wenn der IV das auch aus welchen Gründen auch immer freigegeben hat (nachhher meint der, dass damit weiter gearbeitet werden soll) und Sie nehmen die Sachen raus, dann ist das wie Diebstahl, denn Sie dürfen ja gar nichts mehr machen.
Wimmeln Sie den Mieter ab, er soll sich an den IV wenden, Sie können und dürfen da nichts zu sagen.
Was um alles in der Welt wollen Sie denn mit den Sachen machen? Sie dürfen die weder verkaufen, noch zum Sperrmüll gebenund Besitzer sind SIe ja auch nicht.

Gruss

Das ist Aufgabe des Insolvenzverwalters, denn er muss ja auch feststellen, ob davon etwas massetauglich ist. Tipp: Schriftlich dort nachhaken oder an das zuständige Amtsgericht wenden!

Hallo,

ich habe keine Ahnung in diesen Fall. Am besten den Insolvenzverwalter weiter probieren zu erreichen.

Gruss
Löwinger

leider kann ich da nicht weiterhelfen

Gute Morgen,

wer ist in Insolvenz. Eine GmbH oder Sie?

Wenn es die GmbH betrifft, dürfen Sie nicht mehr handeln.

Viel Glück.

Nee, wenn der IV freigegeben hat, dann ist es wieder deine Sache

Ist eine GmbH. Also denke ich auch eher nicht.

Ich bin aber ja eigentlich nicht mehr GF seit 3 Monaten. Was muss ich jetzt machen? Auf eingene Kosten alles rückbauen? Macht ja keinen Sinn oder? Wenn doch die GmbH.

Nee, wenn der IV freigegeben hat, dann ist es wieder
deine Sache

Hallo,wenn er es freigebeben hat ist es Deins,aber ich würde das mit dem Verwalter besprechen und das Ok hohlen.
Wenn es dir nichts wert ist wird über kurz oder lang der Vermieter die Sachen behalten.Ich weis nicht um den Wert der Gegenstände.

Die Gesellschafter

Hallo Ole7,
das kommt auf deinen Mietvertrag an. Wenn dort vereinbart wurde, daß du Veränderungen zurückbauen mußt, dann mußt du das auch tun!
Gruß Lore