Hallo,
was passiert, wenn man in der Insolvenz von einer Versicherung einen
gewissen Betrag erstattet bekommt und diesen dem Insolvenzverwalter nicht mitteilt? Der Verwalter verlangt diesen Betrag jetzt wieder zurück. Die Summe kann jedoch nicht zurückgezahlt werden, weil das Geld
bereits ausgegeben worden ist.
LG. tomduly59
Hallo,
tatsächlich fällt auch ein sogenannter Surrogationserwerb, z.B. der Schadensersatzanspruch gegen eine Versicherung wenn der zur Masse dazugehörige PKW beschädigt wurde, in die Insolvenzmasse ( eine Bestimmung in der InsO fehlt, siehe analog aber 2041 BGB ).
Hat der Schuldner also den Schadensersatz für sich verbraucht, hat er das Vermögen der Masse zu ungunsten der Gläubiger verringert.
Das werden diese in der Regel nicht grundlos hinnehmen, das Verfahren läuft nunmehr Gefahr, dass die Restschuldbefreiung wirksam versagt wird.