Hallo,
folgender hypothetischer Fall:
Nach diversen erfolglosen Vollstreckungsversuchen verschiedener Gläubiger ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen von A beantragt worden, was ihm auch vom Insolvenzgericht mitgeteilt wurde, das Verfahren konnte jedoch mangels Kooperationsbereitschaft als Mittel gewollter Hinauszögerung noch nicht eröffnet werden. In diesem Wissen bezieht er trotzdem Ware auf Lieferantenkredit. Seine bisherige Taktik bestand darin, Kundenkonten bei verschiedenen Lieferanten zu eröffnen, die Rechnungen nicht zu bezahlen und dann zum nächsten Lieferanten zu wechseln, um hier ebenso zu verfahren. Dies war offenbar möglich, weil es bezüglich seiner Bonität noch keine eingetragenen Negativmerkmale gab bzw. bei Kontoeröffnung keine Prüfung vorgenommen wurde.
Liegt hier ein Straftatbestand vor (wenn ja, welcher)? Wie würde im Falle einer Verurteilung dann die Strafe bemessen (hierbei würde ggf. ja wohl auch die Höhe der offenen Forderungen berücksichtigt ? Diese liegt bei jeweils ca. 1000,- bis 5000,- Euro). Fiele hier auch ins Gewicht, dass weitehin noch Steuern und Sozialabgaben nicht bezahlt wurden? A ist bislang strafrechtlich mit einigen kleinen Delikten (nichts in Richtung Wirtschaftskriminalität, Unterschlagung, Betrug), wobei teilweise Geldstrafen verhängt wurden, teilweise das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbusse eingestellt wurde, in Erscheinung getreten. Dies liegt einige Jahre zurück, es wurden hier wohl besondere Regelungen zur Verurteilung Heranwachsender zu Grunde gelegt.
Vielen Dank für Antworten vorab!