Insolvenzeröffnung Hausfreigabe

Hallo,

Ich und mein Mann haben Insolvenzangemeldet. Die Insolvenzverwalterin hat das Haus freigegeben. Es ist vermietet. Das Problem ist das nicht die Hausbank sondern eine andere Bank die Miete gepfändet hat. Da das Haus freigegeben worden ist haben wir uns vorgestellt mit der Miete unsere Schulden an die Hausbank monatlich weiterzuzahlen sowie die Kosten für den Hausverwalter(unser Plan) Jedoch bekommen wir die Miete ja nicht da ja eine Pfändung vorliegt. Was soll ich jetzt machen?
Lg

Vereinfacht und pauschal erklärt: Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt an die Stelle bisher laufender einzelner Einzelvollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger die Gesamtvollstreckung bei der alle Gläubiger nach bestimmten Anteilen und in bestimmter Reihenfolge unter Berücksichtigung dessen, was dem Schuldner verbleiben muss, befriedigt werden.

D.h. es ist jetzt Sache der Insolvenzverwalterin sich darum zu kümmern, dass die Einzelvollstreckung in die Mieteinnahmen beendet wird, und die Bank ihre Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmeldet. Sie muss sich dann mit ihrer Forderung bei den übrigen Forderungen nach entsprechendem Anteil und gemäß der vorgegebenen Reihenfolge einsortieren und wird dann auch nicht mehr unmittelbar aus der Miete sondern mit dem ihr zustehenden Anteil an der insgesamt zur Verfügung stehenden Masse befriedigt.

Damit wird sichergestellt, dass sich ein Gläubiger nicht unberechtigterweise besser als ein anderer Gläubiger stellt und ebenso dafür gesorgt, dass bei Erteilung der Restschuldbefreiung kein Gläubiger mehr mehr fordern kann, als ihm im Rahmen der bis dahin laufenden Gesamtvollstreckung zustand. Andererseits bedeutet dies aber auch, dass der Schuldner sich jetzt nicht abseits dessen, was ihm im Rahmen des Insolvenzverfahrens zusteht, einen weiteren „Topf“ an Einnahmen aufmachen kann, aus dem er selbst dann in eigener Entscheidungsgewalt Schulden zurückzahlen kann (jetzt mal abgesehen davon, dass er von dem, was ihm selbst zum Leben bleiben muss natürlich Tante Erna den geliehenen Hunderter zurückgeben darf). Wer wann wieviel bekommt, ist im Rahmen der Gesamtvollstreckung genau definiert.

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das heisst das normalerweise wieder ich die Mieteinnahmen bekomme? werden diese als pfändbares Einkommen gerechnet? vielen dank für Ihre Antwort

Wo die Miete genau landet, ist mit dem Insolvenzverwalter zu klären. Aber grundsätzlich ist es so, dass die Verwertbarkeit von Mieten zwar nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, diese aber natürlich Einnahmen darstellen, an denen üblicherweise ein überwiegendes Gläubigerinteresse besteht, weshalb ein Antrag auf Pfändungsschutz normalerweise abzulehnen ist.

Es gibt da aber ein interessantes Urteil aus Berlin, wo jemand nicht nur in Insolvenz gefallen ist, sondern auch noch in den Leistungsbezug rein rutschte, weil das ihm aus eigenem Einkommen zur Verfügung stehende Geld nicht das Existenzminimum abdeckte. Da hat die Kammer dann tatsächlich vor dem Hintergrund dass die Bemessung der Sozialleistungen unter Berücksichtigung der Mieteinnahmen erfolgt war geurteilt, dass dann - im Interesse des Sozialleistungsträgers - einem Antrag auf Pfändungsfreiheit der Mieteinnahmen zu entsprechen sei, weil diese das Einkommen so besserten, dass der Anteil der Sozialleistungen zum Lebensunterhalt dadurch gemindert werden kann.

Das sollte man jetzt aber nicht gleich zu hoch hängen und Verallgemeinern. D.h. man kann mit einem Antrag nach § 850i ZPO bei Leistungsbezug ggf. etwas erreichen. Sicher ist das aber nicht.

nein, oder höchsten indirekt. Sie werden anteilig an die Gläubiger abgeführt.
Du bekommst also nicht die Mieteinnahmen,senkst aber deine Schulden.