Insolvenzforderung anerkannt

Peter ist 60Jahre. Nach Insolvenz des Arbeitgebers, seit 16 Monate bezieht er ALG 1. Gute Nachricht v. Insolvenzverwalter bzw. vom Amtsgericht: Forderungen von Peter wurden anerkannt, er bekommt Geld. Der Insolvenzverwalter will einige Angaben vom Peter: ob er Arbeitslos ist, ob er einen Minijob hat, Kontonummer, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Steuerklasse, gesetzliche KV . Peter ist entsetzt, was passiert mit dem Geld, das er bekommen soll?
Welche Auswirkung hat das Geld auf sein ALG 1?
Bekommt er das Geld überhaupt oder hält die Arbeitsagentur gleich die Hand auf?
Peter hat einen 165,00 €uro Job und normalerweise müsste er noch 8 Monate ALG 1 bekommen. Ändert sich da etwas?
Es wäre nett, wenn jemand mit fundiertem Hintergrundwissen die Fragen von Peter beantworten könnte.

Der Insolvenzverwalter will einige Angaben
vom Peter: ob er Arbeitslos ist, ob er einen Minijob hat,
Kontonummer, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer,
Steuerklasse, gesetzliche KV . Peter ist entsetzt, was
passiert mit dem Geld, das er bekommen soll?

Wenn es sich um ausstehenden Lohn handelt, unterliegt es natürlich der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Welche Auswirkung hat das Geld auf sein ALG 1?
Bekommt er das Geld überhaupt oder hält die Arbeitsagentur
gleich die Hand auf?

Peter hat sicherlich beim Antrag auf Insolvenzgeld bzw. ALG eine Klausel unterschrieben, die die AA berechtigt, nachträgliche Lohnzahlungen mit dem ALG I bzw. Insolvenzgeld verrechnen zu können. Was ist daran schlimm. Schließlich ist die AA für den insolventen AG „eingesprungen“.

Peter hat einen 165,00 €uro Job und normalerweise müsste er
noch 8 Monate ALG 1 bekommen. Ändert sich da etwas?

Sofern durch die Nachzahlung tatsächlich der Zeitraum des Bezuges von Lohn „verlängert“ wird, verlängert sich dadurch (nach Aufrechnung durch die AA) auch der Bezugszeitraum für das ALG.

Detailliertere Antworten kann nur geben, wer alle Unterlagen von Insolvenzverwalter und AA vorliegen hat.

ebenfalls grußlos

„ebenfalls grußlos“ hat mir besonders gefallen. So ist es, wenn man schnell sein möchte, entschuldigung.
Der Rest der Antwort ist nicht ganz verständlich, da Peter keinerlei Insolvenzgeld bekommen hat, sondern gleich nach Betriebschließung in die Arbeitslosigkeit entlassen wurde. Die Forderungen, die er jetzt bekommen soll (jetzt ist er gar nicht mehr sicher, dass er das Geld bekommt), bestehen aus Urlaubsgeld und Überstundengeld, das nicht ausgezahlt wurde. Peter hat sogar gedacht, dass die Höhe seines ALG 1 sogar durch die Nachzahlung etwas höher berechnet werden sollte.
Warum sonst hat er sich die Mühe gemacht, seine Stunden zusammenzustellen, wenn nur die Agentur davon profitieren sollte. Peter hat schließlich sehr viel in die Arbeitslosenversicherung bezahlt!

Vielen Dank und freundliche Grüße
mr.timer

Hallo,

da Deine Angaben nicht ganz eindeutig waren, war die Eventualität Insolvenzgeld eben nicht ausgeschlossen.
Wenn es sich bei der Nachzahlung lediglich um Ansprüche aus der Zeit vor der Arbeitslosigkeit handelt
und
diese Ansprüche durch keine öffentliche Leistung ganz oder teilweise abgegolten wurden, wird auch keine Aufrechnung vorkommen.
An der Höhe des ALG I wird sich wohl nix ändern, da diese Zahlungen normalerweise bereits in das ALG I eingerechnet werden (§ 151 SGB III)
Da der Inso-Verwalter wahrscheinlich keinen Fehler machen wollte, hat er wahrscheinlich per Musterbrief alles abgefragt, was evtl. relevant sein könnte, schließlich kennt er ja auch nicht jeden Einzelfall.
&Tschüß
Wolfgang

1 Like

Vielen Dank, ich hoffe, dass es gut geht.
Grüße
mr.timer