Hallo,
ich habe einige Fragen zum Insolvenzgeld:
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Ist der grundsätzliche Anspruch auf Insolvenzgeld an den Anspruch auf Arbeitslosengeld gebunden oder steht dies jedem Arbeitnehmer zu?
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Beinhaltet das Insolvenzgeld nur reine Lohnausfälle oder werden weitere, üblicherweise mit dem Gehalt gleichzeitig ausgezahlten Beträge mit berücksichtigt (z.B. Auslöse, Reisekostenpauschale)?
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Wird das Insolvenzgeld nur rückwirkend für die 3 Monate vor Verfahrenseröffnung gezahlt oder auch noch dann, wenn nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens weitergearbeitet wird ?
Wie lange dauert es duchschnittlich vom Insolvenzantrag bis zur Eröffnung des Verfahrens ?
Kann ein Gläubiger dies u.U. beschleunigen ?
Danke vorab!
Vor allem zu 3.
Hallo Bufo,
ich habe einige Fragen zum Insolvenzgeld:
-
Ist der grundsätzliche Anspruch auf Insolvenzgeld an den
Anspruch auf Arbeitslosengeld gebunden oder steht dies jedem
Arbeitnehmer zu?
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Beinhaltet das Insolvenzgeld nur reine Lohnausfälle oder
werden weitere, üblicherweise mit dem Gehalt gleichzeitig
ausgezahlten Beträge mit berücksichtigt (z.B. Auslöse,
Reisekostenpauschale)?
Für diese Fragen gibt es eine ausführliche Broschüre des Arbeitsamtes, die das klären sollte. Es empfiehlt sich hier, frühzeitig Kontakt mit dem AA aufzunehmen, da ggf. ein Vorschuss auf das Insogeld möglich ist.
- Wird das Insolvenzgeld nur rückwirkend für die 3 Monate vor
Verfahrenseröffnung gezahlt oder auch noch dann, wenn nach
Eröffnung des Insolvenzverfahrens weitergearbeitet wird ?
Es wird für exakt drei Monate gezahlt, in denen der AG rückständig war, egal ob vor oder nach der Insolvenzeröffnung. Es mag Sonderlösungen geben (bei Großinsolvenzen z.B.), aber normalerweise wird der Insolvenzverwalter darauf achten, dass über diese 3 Monate hinaus keine weiteren Verbindlichkeiten entstehen, sprich er wird mit der in diesem Falle ggf. verkürzten Kündigungsfrist die Arbeitnehmer kündigen.
Alle Ansprüche, die über 3 Monate hinaus gehen, sind für den AN Ansprüche gegenüber der Masse (ich denke vorrangig vor allen ungesicherten Verbindlichkeiten aber nachrangig den gesicherten) und müssen von diesem gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.
Wie lange dauert es duchschnittlich vom Insolvenzantrag bis
zur Eröffnung des Verfahrens ?
Ich habe keine Durchschnittswerte, ich halte aber 3 Monate für realistisch. Ich glaube, in dieser Zeit muss ein erster Bericht vom IV an das Gericht gehen. Ob es dann noch weiteren Aufschub gibt->keine Ahnung
Kann ein Gläubiger dies u.U. beschleunigen ?
Definitv nein…
Danke vorab!
Bitte!
Jürgen