Insolvenzgeld

man stelle sich vor, ein beliebiger arbeitgeber kann für 2 monate
keinen lohn zahlen. nach diesen 2 monaten meldet er insolvenz an. ein
beliebiger angestellter dieser firma findet sofort nach der anmeldung
zur insolvenz einen neuen arbeitsplatz. bekommt dieser arbeitnehmer
trotzdem die noch ausstehenden 2 monatsgehälter vom arbeitsamt,
obwohl diese ja vor der insolvenz nicht gzahlt wurden?

danke für die antwortn, a.d

Hi, Almut,

genau dann hast du ja Anspruch auf Insolvenzgeld.

Hier die gesetzliche Grundlage:

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt waren und bei

  1. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers,
  2. Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder
  3. vollständiger Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt,

(Insolvenzereignis) für die vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben.

Das steht so im Sozialgesetzbuch III (SGB III), § 185.

Hilft dir das weiter?

Grüße von Baba

gracias, ja also wenn ich das richtig verstehe (ich hab nicht so mit
logik)dann gilt das auch für zahlungsunfähigkeit vor insolvenz (3
monate lang), stimmts?

almut

Jep :smile:

gracias, ja also wenn ich das richtig verstehe (ich hab nicht
so mit logik)dann gilt das auch für zahlungsunfähigkeit vor insolvenz
(3 monate lang), stimmts?

almut

Hi, Almut,

genau - denn das ist ja ganz üblich, dass kurz vor Insolvenz kein Geld mehr an die Arbeitnehmer gezahlt wird. Und damit diese dann nicht in der Luft hängen, so wird ihnen für höchstens drei Monate das Insolvenzgeld gezahlt. Du musst halt einen Antrag darauf stellen. Aber da kannst du auch den Insolvenzberater fragen, der sollte dir in solchen Sachen helfen.

Viel Glück

Baba

hallo baba,
vielen dank, das erleichtert mich ungemein. viele grüsse von almut