Hallo.
Gesetzt den Fall.
Ein Arbeitgeber muß Ende Juni Insolvenz anmelden. Das Maigehalt wurde schon gar nicht mehr gezahlt und mit dem Juni sieht es wohl nicht besser aus. Der Arbeitnehmer möchte fristlos kündigen wg. der Nichtzahlung und einer neuen in Aussicht stehenden Arbeitsstelle.
Verliert der Arbeitnehmer durch die fristlose Kündigung den Anspruch auf Insolvenzgeld?
Werden die Anträge auf Insolvenzgeld erfahrungsgemäß schnell bearbeitet, oder zieht sich sowas in die Länge? Frage aufrund des eh schon fehlenden Gehaltes, und den daraus entstandenen persönlichen Rückständen.
Was ist eigentlich mit den noch bestehenen Urlaubsansprüchen?
Ich hätte mir gerne mal das Formular vom Arbeitsamt zum Insolvenzgeld heruntergeladen, ist aber leider nicht möglich.
Gibt es sonst noch etwas was man beachten sollte?
Vielen Dank Claudia
Hallo
Der Arbeitnehmer möchte
fristlos kündigen wg. der Nichtzahlung und einer neuen in
Aussicht stehenden Arbeitsstelle.
Am besten wäre hier eine einvernhemliche Beendigung des AV zum geünschten Termin.
Verliert der Arbeitnehmer durch die fristlose Kündigung den
Anspruch auf Insolvenzgeld?
Nein.
Werden die Anträge auf Insolvenzgeld erfahrungsgemäß schnell
bearbeitet, oder zieht sich sowas in die Länge?
Das komtm darauf an, wie schnell die Insolvenz vom beauftragten Gutachter eröffnet oder abgelehnt wird.
Was ist eigentlich mit den noch bestehenen Urlaubsansprüchen?
Urlaubsabgeltung bleibt beim Insolvenzgeld unberücksichtigt. Urlaub nehmen kann der AN natürlich noch.
Ich hätte mir gerne mal das Formular vom Arbeitsamt zum
Insolvenzgeld heruntergeladen, ist aber leider nicht möglich.
Dann mußt Du dir eins bei der AfA holen.
Gibt es sonst noch etwas was man beachten sollte?
Frühzeitig mit Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen, sobald einer eingesetzt ist. Vielleicht jetzt schon mal um ein Zeugnis kümmern.
Gruß,
LeoLo
Vielen Dank für die Antworten. Eine Frage noch:
Kann das Insolvenzgeld schon ab meldung der Insolvenz des Arbeitgebers beantragt werden? Und wer ist jetzt Ansprechpartner beim Ig-Antrag? Das Arbeitsamt oder? Und die holen sich doch bestimmt dann das Geld aus der Insolvenzmasse wieder oder?
Werden Reisekosten auch durch das Insolvenzgeld abgedeckt?
Liebe Grüße und schönes Wochenende
Claudia
Hallo
Kann das Insolvenzgeld schon ab meldung der Insolvenz des
Arbeitgebers beantragt werden?
Ja, bzgl des Rests siehe:
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…
Dort findest Du übrigens auch den von Dir gesuchten Insolvenzgeldantrag als pdf-Datei.
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstel…
Gruß,
LeoLo
Hi LeoLo.
Danke erstmal für die Antworten. Leider komm ich da nicht weiter. Ich hab immer nur nen leeren Bildschirm und ein Kreuzchen oben links. Werd wohl direkt zum Amt gehen müssen.
Dort findest Du übrigens auch den von Dir gesuchten
Insolvenzgeldantrag als pdf-Datei.
Bis zum nächsten Mal
CLAUDIA
Hallo Claudia,
mein Insolvenzgeld wurde relativ schnell überwiesen, ca 1,5 Wochen nach Antragstellung.
Ich bekam einen Brief vom Arbeitsamt, in dem zunächst eine Abschlagszahlung bewilligt wurde, die dann auch zügig auf meinem Konto eintraf.
Ansprechpartner ist die Insolvenzgeldstelle des Arbeitsamtes. Vielleicht hat man Dir ja eine 0180er Nr. des Arbeitsamtes gegeben, frag da nach der Insolvenzgeldstelle und entweder man kann Dich verbinden oder gibt dir die richtige Durchwahl.
Viel Erfolg und viele Grüße
Cheli2002
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Hallo Claudia,
ich verstehe nicht warum hier jetzt soooo ein Wind gemacht wird.
Für die Firma ist ja noch kein Inso-Antrag gestellt worden.
Wenn dieses passiert wird sich der vorläufige Insoverwalter um dieses kümmern. Insogeld wird bis zu 3 Monate rückwirkend gezahlt.
Ein Insoverwalter kommt innerhalb von ein paar Tagen. Wenn er Sie nicht freistellt können Sie noch in der Insophase arbeiten und bekommen das Gehalt vom Verwalter aus der Masse.
Wenn Sie nun einfach kündigen und die Firma sollte doch nicht in die Inso gehen haben Sie das Problem, dass Sie keinen Anspruch auf Insogeld gaben. Dann müssen Sie ihr Geld vor einem Arbeitsgericht einklagen. Wenn Sie dort einen Anwalt benötigen müssen Sie die Kosten für den Anwalt tragen. Das ist so.
Wenn Sie noch Urlaubsanspruch haben und die Firma geht in die Inso wird der Urlaubsanspruch in Vergütung umgerechnet und muss beim Insoverwalter zur Tabelle angemeldet werden. Mit viel Grlück gibt es eine Quote und Sie bekommen noch etwas Geld.
Gruß
Jörg