Insolvenzgeld

Hallo,

Insolvenzgeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, ist also in der Einkommensteuererklärung anzugeben!

Bekommt man die Bescheinigung des ausgezahlten Insolvenzgeldes in Form der üblichen Lohnsteuerbescheinigung ausgehändigt, kann diese ja nicht in ein Steuerprogramm wie eine „normale Arbeitnehmertätigleit“ eingegeben werden. Dann würde das Programm ja Lohnsteuer (etc.)haben wollen, die nicht gezahlt worden ist und eine Nachzahlung (laut Programm) entstehen.

Also übernehme man die Zahl aus der Lohnsteuerbescheinigung in das Feld „Progressionseinkünfte“

Die gezahlten Sozialabgaben sind aber trotzdem als Sonderausgaben abzugsfähig, oder?

gruß

Moin,

Also übernehme man die Zahl aus der Lohnsteuerbescheinigung in
das Feld „Progressionseinkünfte“

=> ja

Die gezahlten Sozialabgaben sind aber trotzdem als
Sonderausgaben abzugsfähig, oder?

=> ja - nennt sich aber nun Vorsorgeaufwendungen

Schöne Grüße
e