Hallo Teufel,
das Insolvenzausfallgeld hat mit der tatsächlichen Insolvenzeröffnung nichts zu tun. Es zählt die Anmeldung. Eine Eröffnung kann sich lange hinziehen, deswegen gilt hier das Anmeldedatum, leider!!!
Gruß Lore
Hallo Teufel,
das Insolvenzausfallgeld hat mit der tatsächlichen Insolvenzeröffnung nichts zu tun. Es zählt die Anmeldung. Eine Eröffnung kann sich lange hinziehen, deswegen gilt hier das Anmeldedatum, leider!!!
Gruß Lore
Dann habe ich leider keine andere wahl mehr als meinen ehemaligen chef zu runinieren. unter den gegeben umständen, bin ich leider gezwungen ein zwangsvollstreckung einzuleiten, was letzte chance ist um zumindest noch ein teil des geldes zu bekommen. vielen dank für eure antworten
Hi,
sry, du machst leider derart vage Angaben, dass es praktisch unmöglich ist, dir Rat zu geben, aber dennoch: Einspruch einzulegen ist grundsätzlich immer richtig (also immer dann, wenn es auch einen berechtigten Grund gibt lol), und auch wichtig!!! Denn das ist ja die Grundlage für eine evtl spätere Klage!
Viel Glück dabei und ein schönes WE