Insolvenzgeld abgelehnt

Hallo liebe Com.

im folgenden fall wurde mein Insolvenzantrag vom Arbeitsamt abgelehnt. Die Frage ist nun an welche Behörde kann man sich wenden um an das Gehalt zu kommen? Der zeit schweben mir gedanken vor, erstmal einspruch einzulegen, und ggf. das insolvenzgericht oder sozialgericht aufzusuchen.

Hat jemand nen Tipp?

Danke

Ich glaube hier wird etliches durcheinander gebracht.
Insolvenz und Insolvenzantrag hat nicht, aber auch rein gar nichts mit dem Arbeitsamt zu tun.
Die habe gar nicht die Kompetenz bzw. Macht sowas abzulehnen.
Info über Insolvenz hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html

Das Gehalt muss im Rahmen der Pfändungsfreibeträge vom Arbeitgeber überwiesen werden.
Damit es bei der Bank sicher ist beantragt man dort ein P-Konto.
Infos auch bei der oben empfohlenen Seite.

Also bitte nochmal schauen, die Bescheide und Schreiben in RUHE lesen und nicht alle Dinge durcheinander bringen!!

Hallo So ganz verstehe ich nicht was vorgeht. Was hat das Arbeitsamt mit Ihrem Insolvenzantrag zu tun. Insolvenzgeld müssen Sie beim Insolvenzverwalter beantragen oder melden. Gruß

Hallo,
ich verstehe den Zusammenhang überhaupt nicht. Was soll denn das Arbeitsamt mit einen Insolvenzantrag zu tun haben?
Bei der ARGE wird doch kein Insolvenzantrag beantragt und was für ein Gehalt?
So verstehe ich das leider nicht. Schreiben Sie einfach mal was Sie bei der ARGE beantragt haben, Insolvenzantrag und Gehalt bezahlt das Arbeitsamt nicht, die haben da nichts mit zu tun.
Gruss

Hallo
„Behörde kann man sich wenden um an das Gehalt zu kommen“
wie der begriff „gehalt“ schon sagt handelt es sich um lohnforderung eines unternehmens, das kein lohn zahlte. nach beratung mit einem anwalt, wurde der insolvenzantrag dementsprechend beim arbeitsamt gestellt.

Was meinst du genau mit Insolvenzantrag vom Arbeitsamt abgelehnt

hallo
es handelt sich nicht um schulden, wie sie vielleit vermuten, sondern „um an das Gehalt zu kommen“, sprich Lohn. zaht ein unternehmen kein gehalt, wird insolvenz laut meines anwaltes beim arbeitsamt eingereicht. das problem ist nur das der antrag abgeleht wurde. wer arbeitet möchte ja dafür bezahlt werden, denn wir alle haben auch ausgaben.

Was meinst du genau mit Insolvenzantrag vom Arbeitsamt
abgelehnt

die ehemalige firma zahlte net, daraus ergibt sich lohnforderung, die laut anwalt als insolvenzantrag beim arbeitsamt eingereicht wird

Sie haben also keinen Lohn von Ihrem Arbeitgeber bekommen und der befindet sich jetzt in der Insolvenz?
Das ist richtig, da müssen Sie zum Arbeitsamt, die zahlen normal bis zu drei Monate rückwirkend den Lohn.
Warum machen die das nicht, was schreiben die als Begründung? Aber er befindet sich sicher in der Insolvenz?
Wie reagieren denn die anderen Arbeitnehmer, vielleicht kann man da was gemeinsam erreichen? Wenn Sie einen Anwalt einschalten, dann bezahlen Sie den auch noch. Leider wird es denen Heute zu einfach gemacht ihre Schulden auf Kosten anderer abzulegen.

Hallo, hier mal ein Auszug. Ich hoffe der hilft dir weiter
Sozialversicherungsbeiträge und Insolvenzgeld
Neben dem Insolvenzgeld zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag der zuständigen Einzugsstelle (Krankenkasse) auch die für den Insolvenzgeld-Zeitraum rückständigen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und sozialen Pflegeversicherung sowie die Beiträge zur Arbeitsförderung.

Antrag auf Insolvenzgeld
Zur Beantragung von Insolvenzgeld muss man sich einen entsprechenden Antragsvordruck besorgen, den man bei der Agentur für Arbeit oder über das Internet erhält.

Der Antrag auf Insolvenzgeld kann darüber hinaus erst bearbeitet werden, wenn eine vom Insolvenzverwalter bzw. vom Arbeitgeber ausgestellte Insolvenzgeldbescheinigung vorliegt. Diese wird von der Agentur für Arbeit angefordert.

Um das Verfahren zu beschleunigen, kann man sich eine solche Insolvenzgeldbescheinigung auch selbst beim Insolvenzverwalter beziehungsweise Arbeitgeber beschaffen und dem Antrag auf Insolvenzgeld gleich beifügen

Klar muss derjenige der arbeitet bezahlt werden, sonst würde ich die Arbeit einstellen.
Wenn der Arbeitgeber keinen Lohn zahlt würde ich aufhören dort zu arbeiten und den ausstehenden Lohn einklagen lassen.
Wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist MUSS er Insolvenz für sich selbst anmelden, wenn er dies nicht tut macht er sich strafbar wegen Insolvenzverschleppung.
Dann kann man bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag um Überprüfung des Straftatbestandes stellen.
ALLERDINGS hilft Dir das nicht Dein Geld zu bekommen:frowning:

Aufhören, arbeitslos melden und neuen Job suchen…

Hallo Teufel,

warum wurde das Insolvenzgeld abgelehnt? Wäre ja gut zu wissen!

Frag am besten den Insolvenzverwalter.

Gruß Lore

Die Frage ist wirr und mit den mitgeteilten Fakten nicht zu beantworten. Wenn der Antrag genauso wirr war, musste er wahrscheinlich abgelehnt werden. Am besten, Sie erzählen erst mal etwas zum Sachverhalt: Was ist wann passiert? Was haben Sie wann gemacht?

So schnell wie möglich schriftlich beim Inolvenzverwalter Gehalt einfordern. Dann zum Arbeistam und sich einen genaue Begründung für die Ablehnung geben lassen. Und Insolvenz- und Sozailgericht informieren und Dir dort sagen lassen, was Du sofort tun kannst.

Hallo,

is die zweite zu dem fall:
Zitat Ablenung

"Mit Ihrem Antrag machen Sie Arbeitsentgeldansprüche gegen die Firma XXX geltend. Meine Feststellung hat ergeben, das die vollständige Betriebseinstellung am 25.04.05 erfolgte. Somitist der Insolventag der 26.04.05.

Insolvenzgeld muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 monaten beantragt werden"

"Eine Nachfrist kann ich ihnen aus den vorgenannten gründen nicht einräumen.

Ihr antrag wird daher wegen fristversäumnis abgelehnt"

Aber: Laut Insolvenzgericht wurde seinerseits zwar „ein insolvenzantrag gestellt, das verfahren jedoch nie eröffnet.“ teilte man mir mit. Das wiederum müsste ja bedeuten, wenn kein verfahren eröffnet wurde, kann auch keine frist ablaufen, das sich ja das arbeitsamt auf das insolvenzverfahren beruft.

Hat jemand ein Tipp?

Hallo,

is die zweite zu dem fall:
Zitat Ablenung

"Mit Ihrem Antrag machen Sie Arbeitsentgeldansprüche gegen die Firma XXX geltend. Meine Feststellung hat ergeben, das die vollständige Betriebseinstellung am 25.04.05 erfolgte. Somitist der Insolventag der 26.04.05.

Insolvenzgeld muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 monaten beantragt werden"

"Eine Nachfrist kann ich ihnen aus den vorgenannten gründen nicht einräumen.

Ihr antrag wird daher wegen fristversäumnis abgelehnt"

Aber: Laut Insolvenzgericht wurde seinerseits zwar „ein insolvenzantrag gestellt, das verfahren jedoch nie eröffnet.“ teilte man mir mit. Das wiederum müsste ja bedeuten, wenn kein verfahren eröffnet wurde, kann auch keine frist ablaufen, das sich ja das arbeitsamt auf das insolvenzverfahren beruft.

Hat jemand ein Tipp?.

Hallo,

is die zweite zu dem fall:
Zitat Ablenung

"Mit Ihrem Antrag machen Sie Arbeitsentgeldansprüche gegen die Firma XXX geltend. Meine Feststellung hat ergeben, das die vollständige Betriebseinstellung am 25.04.05 erfolgte. Somitist der Insolventag der 26.04.05.

Insolvenzgeld muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 monaten beantragt werden"

"Eine Nachfrist kann ich ihnen aus den vorgenannten gründen nicht einräumen.

Ihr antrag wird daher wegen fristversäumnis abgelehnt"

Aber: Laut Insolvenzgericht wurde seinerseits zwar „ein insolvenzantrag gestellt, das verfahren jedoch nie eröffnet.“ teilte man mir mit. Das wiederum müsste ja bedeuten, wenn kein verfahren eröffnet wurde, kann auch keine frist ablaufen, das sich ja das arbeitsamt auf das insolvenzverfahren beruft.

Hat jemand ein Tipp?

Hallo,

is die zweite zu dem fall:
Zitat Ablenung

"Mit Ihrem Antrag machen Sie Arbeitsentgeldansprüche gegen die Firma XXX geltend. Meine Feststellung hat ergeben, das die vollständige Betriebseinstellung am 25.04.05 erfolgte. Somitist der Insolventag der 26.04.05.

Insolvenzgeld muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 monaten beantragt werden"

"Eine Nachfrist kann ich ihnen aus den vorgenannten gründen nicht einräumen.

Ihr antrag wird daher wegen fristversäumnis abgelehnt"

Aber: Laut Insolvenzgericht wurde seinerseits zwar „ein insolvenzantrag gestellt, das verfahren jedoch nie eröffnet.“ teilte man mir mit. Das wiederum müsste ja bedeuten, wenn kein verfahren eröffnet wurde, kann auch keine frist ablaufen, das sich ja das arbeitsamt auf das insolvenzverfahren beruft.

Hat jemand ein Tipp?.

in der Tat alles sehr komisch. Außerdem dürfen Firmen meines Wissens nicht nur einmal eine Insolvenz machen, wie das bei einer Privatinsolvenz der Fall ist. Ich würde tatsächlich zum Insolvenzgericht gehen und dort nach fragen, die können Ihnen dann auch schriftlich geben, dass es sich damals nicht um eine Insolvenz, sondern nur eine Antrag gestellt wurde.

Hallo,
wenn die Insolvenz noch nicht eröffnet wurde kann auch keine Frist ablaufen. In diesem Fall empfehle ich dir einen Anwalt deines Vertrauens zu Fragen