Hallo,
is die zweite zu dem fall:
Zitat Ablenung
"Mit Ihrem Antrag machen Sie Arbeitsentgeldansprüche gegen die Firma XXX geltend. Meine Feststellung hat ergeben, das die vollständige Betriebseinstellung am 25.04.05 erfolgte. Somitist der Insolventag der 26.04.05.
Insolvenzgeld muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 monaten beantragt werden"
"Eine Nachfrist kann ich ihnen aus den vorgenannten gründen nicht einräumen.
Ihr antrag wird daher wegen fristversäumnis abgelehnt"
Aber: Laut Insolvenzgericht wurde seinerseits zwar „ein insolvenzantrag gestellt, das verfahren jedoch nie eröffnet.“ teilte man mir mit. Das wiederum müsste ja bedeuten, wenn kein verfahren eröffnet wurde, kann auch keine frist ablaufen, das sich ja das arbeitsamt auf das insolvenzverfahren beruft.
Hat jemand ein Tipp?