Hallo,
Nach Insolvenzantrag und Nichtzahlung des Februar-Gehalts hat mein Arbeitgeber mich aufgefordert, Insolvenzgeld zu beantragen. Aus dem Merkblatt der Arbeitsagentur geht hervor, daß ich meine Forderung an den Arbeitgeber mit dem Insolvenzgeldantrag an die Arbeitsagentur (Arbeitsamt) abtrete.
Hat jemand davon gehört, daß Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit abgelehnt wurde? Mit welchen Gründen ( Kriterien) ggf.?
(Wenn ich keinen Insolvenzgeldantrag stelle, könnte ich mein Gehalt selber einklagen, ist aber natürlich umständlicher und kostet wahrscheinlich was.)
lg Wimm