Hallo!
Angenommen ein Unternehmen beantragt ein Insolvenzverfahren. Ein Angesteller hat noch ausstehendes Gehalt und beantragt daher Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit.
Die Frage bezieht sich nun auf den Antrag auf Insolvenzgeld.
Folgende Fakten werden angenommen:
- Der Angestellte wurde zum 15.05. ordentlich gekündigt
- Dem Angestellen stehen noch die letzten 3,5 Monatsgehälter aus (01.02. - 15.05.)
- Die Insolvenz wurde am 01.08. beantragt und das Verfahren ist noch nicht eröffnet worden
- Der Angestellte hat zum 01.06. eine neue Beschäftigung bei einem anderen Unternehmen aufgenommen
Im Insolvenzgeldantrag gibt es das Feld:
- Sind Sie in der Zeit, für die Sie Insolvenzgeld beantragen, ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen oder haben Sie eine selbständige Tätigkeit aufgenommen? Ja Nein
Wenn ja: Name und Anschrift der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers:
Das Netto-Arbeitsentgelt/Entgelt hieraus beträgt wöchentlich monatlich
€. Bitte Nachweis beifügen.
Müsste der Angestellte diese Frage mit Ja beantworten? Was genau ist hier mit der „Zeit, für die Sie Insolvenzgeld beantragen“ gemeint? Fällt das neue Arbeitsverhältnis ab 01.06. in diese Zeit?
Welchen Einfluss hätte die Angabe? Würde das neue Gehalt von den noch ausstehenden Gehältern abgezogen?
Danke!