Insolvenzgeld Antrag neues Arbeitsverhältnis

Hallo!

Angenommen ein Unternehmen beantragt ein Insolvenzverfahren. Ein Angesteller hat noch ausstehendes Gehalt und beantragt daher Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit.
Die Frage bezieht sich nun auf den Antrag auf Insolvenzgeld.

Folgende Fakten werden angenommen:

  • Der Angestellte wurde zum 15.05. ordentlich gekündigt
  • Dem Angestellen stehen noch die letzten 3,5 Monatsgehälter aus (01.02. - 15.05.)
  • Die Insolvenz wurde am 01.08. beantragt und das Verfahren ist noch nicht eröffnet worden
  • Der Angestellte hat zum 01.06. eine neue Beschäftigung bei einem anderen Unternehmen aufgenommen

Im Insolvenzgeldantrag gibt es das Feld:

  1. Sind Sie in der Zeit, für die Sie Insolvenzgeld beantragen, ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen oder haben Sie eine selbständige Tätigkeit aufgenommen? Ja Nein
    Wenn ja: Name und Anschrift der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers:
    Das Netto-Arbeitsentgelt/Entgelt hieraus beträgt wöchentlich monatlich
    €. Bitte Nachweis beifügen.

Müsste der Angestellte diese Frage mit Ja beantworten? Was genau ist hier mit der „Zeit, für die Sie Insolvenzgeld beantragen“ gemeint? Fällt das neue Arbeitsverhältnis ab 01.06. in diese Zeit?

Welchen Einfluss hätte die Angabe? Würde das neue Gehalt von den noch ausstehenden Gehältern abgezogen?

Danke!

Hallo,

  • Dem Angestellen stehen noch die letzten 3,5 Monatsgehälter
    aus (01.02. - 15.05.)

das ist der Zeitraum, für den Insolvenzgeld beantragt wurde.

Müsste der Angestellte diese Frage mit Ja beantworten?

Nein.

Was
genau ist hier mit der „Zeit, für die Sie Insolvenzgeld
beantragen“ gemeint?

s. o.

Fällt das neue Arbeitsverhältnis ab
01.06. in diese Zeit?

nein.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26404/Navigation/zen…

Insolvenzgeldzeitraum

Der Insolvenzgeld-Zeitraum umfasst die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis.

Hat das Arbeitsverhältnis bereits vor dem Insolvenzereignis geendet, umfasst der Insolvenzgeld-Zeitraum die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses.

Gruß
Christa

Hallo,

  • Dem Angestellen stehen noch die letzten 3,5 Monatsgehälter
    aus (01.02. - 15.05.)

das ist der Zeitraum, für den Insolvenzgeld beantragt wurde.

Insolvenzgeld gibts aber nur vom 16.02. bis 15.05 - drei Monate halt.

Für die Zeit vom 01.02. bis 15.02. darf man seine Forderung zur Tabelle anmelden und
drauf hoffen, dass man ganz vielleicht noch etwas bekommt.

LG
S_E

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Hallo,

das ist der Zeitraum, für den Insolvenzgeld beantragt wurde.

Insolvenzgeld gibts aber nur vom 16.02. bis 15.05 - drei
Monate halt.

ja, richtig. Sorry, ich hatte mich eher auf den Teil konzentriert, bei dem es um die neue Arbeit ging und habe übersehen, dass nicht nur 3 sondern 3,5 Monatsgehälter ausstehen. Aber ich hatte von der Arbeitsagentur-Seite richtig zitiert. :smile:

Für die Zeit vom 01.02. bis 15.02. darf man seine Forderung
zur Tabelle anmelden und
drauf hoffen, dass man ganz vielleicht noch etwas bekommt.

Stimmt, versuchen sollte man es auf jeden Fall.

Viele Grüße
Christa