Insolvenzgeld arbeitsamt

hallo, wurde am 24.12.09 zum 29.01.2010 gekündugt. alles schön und gut. meine 2 monatslöhne habe ich bis heute nicht erhalten!

ich ging zum anwalt, er stellte fest. dass in den arbeitsvertrag der lohn/gehalt nicht unzulässig formuliert wurde! mein anwalt verlangt zu meinen 2 moantslöhne noch zusätzliches gehälter die nicht richtig abgerechnet worden sind!

er schrieb den AG an, leider keine antwort. ich ging alleine zum arbeitsgericht und erhob klage! ich möchte es ohne anwalt machen. heute erfuhr ich von mein ex arbeitgeber per email, dass er insolvenz angemeldet habe! ich musste erstmal schlucken!

bald ist der Gütetermin und ich seh 0 chancen!!

habe dann einen antrag auf insolvenzgeld beim arbeitsamt gestellt. habe ich trotzdem chancen mein geld vom amt zu bekommen?? oder ist mein geld komplett weg?? ich habe die klage vom arbeitsgericht, die forderung vom rechtsanwalt , die lohnabrechnungen mit den insolvenzgeldantrag mitgeschickt.

den insolvenzbeantargung vom Arbeitgeber nicht. da ich es nur per email mitgeteilt bekommen habe… wie gesagt habe ich eine chance an mein Geld zu kommen? wenn nicht vom arbeitgeber , dann von arbeitsamt?? ich bitte um hilfe. mfg

Hallo,

leider zählt Insolvenzgeld nicht zu meinen Fachgebiet, da ich damit nichts zu tun habe.

Ich kann also leider nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

steferl

Hallo,Wer ist zum Insolvenzverwalter der Firma bestimmt worden?
An diesen muß die Forderung auf jeden Fall gestellt weden.(Du bist dann in der Gläubigerliste und wirst dann ,„wenn vorhanden“ aus der Masse bedient.
Meiner Meinung nach kann das Arbeitsamt in Vorleistung treten,vom Tage der Anmeldung.
Wenn der Anwalt nichts kostet las ihn das machen.
Der Insolvenzverwalter muß Dich benachrichtigen ob wirklch insovenz angemeldet wurde und nicht per Mail.
Oder Frage beim zuständigen Gericht an.(öffentliche Benachrichtigung in der Zeitung")
Auf keinen Fall ruhen lassen.
„Was ist mit Gewerkschaft“?auch nutzen.
Arbeitslosengeld steht dir auf jeden Fall zu für 12 Monate.
In der Zeit kannst Du alles in Ruhe regeln.
Ist keinen masse mehr vorhanden,bleibt nur das Arbeitslosengeld.
Dein ehemaliger Arbeitgeber hat nichts mehr zu sagen im Falle der Insolvenz bestmmt nur noch der Insolvenzverwalter und der ist bestrebt die Fa. zu retten wenn es geht.Er ist Dein neuer Boss.
gruß
Jörg

Guten Tag.
Tut mir Leid, mit der BErechnung von Insolvenzgeld kenne ich micht nicht aus.

hallo, ich weis nicht wer zum insolvenzverwalter
bestimmt worden ist, mein ehemaliger arbeitgeber war
auch verblüfft das seine rechtsanwältin mir noch kein
insolvenzanmeldung zugeschickt hat! ich bekomme für 6
monate arbeitslosen geld nicht für 12 monate da ich nur
12 monate gearbeitet habe! der gütetermin finden in
einer woche statt. ich weis garnicht was ich da soll
wenn der ehemalige arbeitgeber wirklich insolvenz
angemeldet hat? was soll ich da sagen? steht mir denn
insolvenzgeld vom arbeitsamt zu oder nicht? mfg

Hallo,Wer ist zum Insolvenzverwalter der Firma

bestimmt

worden?
An diesen muß die Forderung auf jeden Fall gestellt

weden.(Du

bist dann in der Gläubigerliste und wirst dann ,„wenn
vorhanden“ aus der Masse bedient.
Meiner Meinung nach kann das Arbeitsamt in Vorleistung
treten,vom Tage der Anmeldung.
Wenn der Anwalt nichts kostet las ihn das machen.
Der Insolvenzverwalter muß Dich benachrichtigen ob

wirklch

insovenz angemeldet wurde und nicht per Mail.
Oder Frage beim zuständigen Gericht an.(öffentliche
Benachrichtigung in der Zeitung")
Auf keinen Fall ruhen lassen.
„Was ist mit Gewerkschaft“?auch nutzen.
Arbeitslosengeld steht dir auf jeden Fall zu für 12

Monate.

In der Zeit kannst Du alles in Ruhe regeln.
Ist keinen masse mehr vorhanden,bleibt nur das
Arbeitslosengeld.
Dein ehemaliger Arbeitgeber hat nichts mehr zu sagen

im Falle

der Insolvenz bestmmt nur noch der Insolvenzverwalter

und der

ist bestrebt die Fa. zu retten wenn es geht.Er ist

Dein neuer

Boss.
gruß
Jörg

Insolvenz ohne Insolvenzverwalter gibt es nicht!(wird vom Gericht gestellt )
Geh zum Gütetermin und hör Dir an was geboten und gesagt wird.
Frage Deinen Anwältin ,Sie soll am Insolvenzgericht "Amtsgericht " am Ort fragen oder geh selbst hin.
Alles sehr merkwürdig
gruß
Jörg

Es ist schwer darauf eine Antwort zu geben, da nicht bekannt ist zu wann der AG die Insolvenz eingereicht hat geschweige denn, ob er es überhaupt getan hat.

Der AG, sofern die Insolvenz bereits eröffnet wurde, darf die Zahlung an Sie nicht mehr entrichten.
Der AG muss in diesem Fall alle ausstehenden Schulden bzw. sein Vermögen an das Amtsgericht bzw. seinem Treuhänder entrichten und alle Schulden eröffnen. Darunter fallen natürlich auch Gehälter für die Mitarbeiter. Diese werden dann durch die Treuhänder an die Gläubiger verteilt.

Es gibt natürlich Fälle in denen ein Insolvenz-Entgelt an die (ehemaligen) Mitarbeiter entrichtet werden kann. Dies ist mal zum Schutz des Arbeitnehmers eingeführt worden, setzt aber gewisse Verfahrensweisen Ihres AG’s voraus.

Da evtl. in Ihrem Fall zu wenig gezahlt wurde, wäre es natürlich weiterhin sinnvoll den bereits eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen, damit die Schuldenmasse gegenüber Ihnen auch richtig festgelegt wird. Ich sehe hier ohne Anwalt wenig Chancen bzw. als Laie kaum Durchkommen. Ob Ihr AG ein Ausgleichs-/Konkursverfahren zugestimmt hat bzw. Ihnen Insolvenz-Entgelt zusteht ist meiner Meinung nach nur über diesen Weg zu ermitteln.

Wenn Sie nicht vor haben wieder einen Rechtsbeistand zu konsultieren, sollten Sie in Erwägung ziehen die Rechtsberatung beim Amtsgericht aufzusuchen. Da dieses auch zuständig ist, sind Sie hier sowieso an der richtigen Adresse. Außerdem könnten Sie in Erfahrung bringen ob das Verfahren eröffnet wurde oder nicht.

Sollte Ihr jetziges Einkommen kaum die Anwaltskosten decken, können sie auch beim Amtsgericht erfragen, ob Sie Anspruch auf Beratungs- bzw. Prozesskostenbeihilfe haben. Die Möglichkeit sollte man nicht verschenken.

Außerdem sollten Sie in Erfahrung bringen wer der Insolvenzverwalter Ihres AGs ist bzw. diesen darauf ansprechen. Der Verwalter ist nicht verpflichtet Sie aus Höflichkeit über die Insolvenzeröffnung zu unterrichten. Das Ihr AG Sie per Mail informiert hat ist wenigstens schonmal ein Hinweis. Es steht Ihnen offen (wenn Verwalter bekannt gegeben wurde), sich über den Verlauf und Ihre Angelegenheit zu informieren.

Dies sollten Sie in jedem Fall in Anspruch nehmen und auch hier ankündigen, dass Sie noch Ansprüche erheben wollen.

Ich gebe trotzdem den gut gemeinten Rat, dass hier ein Anwalt nicht außen vor gelassen werden sollte.

Hallo,

ohne Anwalt würde ich gar nichts machen, denn er weiss am besten wie du an dein Geld kommst, reiche die email von deinem Chef beim amt noch nach. Lass dir bitte die Insolvenzbescheinigung vom Chef zufaxen, mailen o.ä…
Insolvenzgeld muss man innerhalb einer gesetzlichen Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis beantragen (§ 324 Abs.3 Satz 1 SGB III). Haben Arbeitnehmer diese Frist aus Gründen versäumt, die sie nicht zu vertreten haben, so erhalten sie dennoch Insolvenzgeld, wenn sie den Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Hindernisses stellen. Zu vertreten hat man die Versäumung der Zweimonatsfrist, wenn man sich nicht „mit der erforderlichen Sorgfalt“ um die Durchsetzung seiner Ansprüche bemüht hat (§ 324 Abs.3 Satz 3 SGB III).
Ist die erste dieser drei Voraussetzungen für einen Insolvenzgeldvorschuss gegeben, kann man mit ausreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass es demnächst zu einem Insolvenzereignis kommt: Entweder nämlich führt der Insolvenzantrag zur Verfahrenseröffnung. Oder der Insolvenzantrag führt zur Abweisung des Antrags mangels Masse. In beiden Fällen liegt somit ein Insolvenzereignis vor. Dass es zu einer Einstellung der Sicherungsmaßnahmen aufgrund einer Antragsrücknahme kommt, ist eher unwahrscheinlich.
Gruß

Guten Tag,
wir können Ihnen zu dieser Anfrage nicht weiter helfen.

Schöne Grüße

Daarwin Team

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

sorry, kann da leider nicht weiterhelfen