Wer weiss, wann Insolvenzgeld bei der Einkommenssteuer angegeben werden muss, wenn dieses für die Monate Nov.-bis Jan. gezahlt wurde.
Spielt es dabei eine Rolle ob es über eine Bank vorfinanziert wurde, oder zählt das Datum des Bescheides der Bundesagentur.
Logisch wäre doch der entsprechende Monat, also in zwei Einlommenssteuererklärungen?
Hallo,
m. E. gilt auch hier das sog. Zuflussprinzip nach § 11 EStG.
Einnahmen werden dem Kalenderjahr steuerlich zugeordnet, indem sie zugeflossen sind.
Beispiel: Ist der gesamte Betrag im Januar 2010 zugeflossen, ist er auch in einem Betrag bei der Steuerklärung für dieses Jahr anzugeben. Sind Teilbeträge für jeden Monat zugeflossen, sind die im Nov. u. Dez 2009 erhaltenen Beträge dem vorhergehenden Kalenderjahr 2009 und nur der im Januar zugeflossene Betrag dem Jahr 2010 zuzurechnen.
Insolvenzgeld ist eine Lohnersatzleistung, es ist steuerfrei, unterliegt aber dem sog. Progressionsvorbehalt. D. h. auf das steuerpflichtige zu versteuernde Einkommen (ohne Lohnersatzleistungen) wird ein besonderer Steuersatz angewendet, der unter Berücksichtigung der Lohnersatzleistungen berechnet wird.
Also sind Lohnersatzleistungen in der Steuerklärung anzugeben, und zwar mit dem Bruttobetrag lt Bescheid oder Bestätigung entweder in Zeile 94 des Mantelbogens oder Zeilen 25 bis 27 - Insolvenzgeld in Zeile 26 - der Anlage N.
Gruß
Zemionow