… was ist mit dem rest, wenn das gehalt höher war?
und würde ich mit einer Krankschreibung besser gestellt sein?
… was ist mit dem rest, wenn das gehalt höher war?
und würde ich mit einer Krankschreibung besser gestellt sein?
VERSTEHE MOMENTAN NICHT WAS INSOLVENZGELD MIT BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE ZU TUN HAT. ALLES WIR AN DEN VERWALRTER ABGEFÜHRT WAS ÜBER ´NEN BESTIMMTEN BETRAG KOMMT
also Sie müssten schon etwas mehr die Situation beschreiben, wie soll man so wissen was Sie wollen. Befinden Sie sich in einem Insolvenzferfahren, wenn ja, seit wann? Was soll das mit dem Krankenschein zu tun haben, warum sollten Sie da besser gestellt sein?
Hallo,
grundsätzlich einmal zählt bei einer Insolvenz immer vom Nettogehalt die Pfändungsfreigrenze. Diese richtet orientiert sich daran, welche Status der Schuldner im Steuersystem trägt. Von einfachen Single ohne Unterhaltsverpflichtungen über den Single mit Unterhaltsverpflichtungen bis hin zum Familienmitglied mit Unterhaltsverpflichtungen.
Je höher das Nettoeinkommen und je geringer die Unterhaltsverpflichtungen, so größer die abzuführende Summe, die an den Insolvenzverwalter zu zahlen ist.
Bei einem Single ohne Unterhaltsverpflichtung beträgt der Pfändungsfreibetrag 989,99 € netto. Jeder Cent der darüber verdient wird muss abgeführt werden. Notfalls wird der Betrag vom bei Arbeitgeber gleich vom Insolvenzverwalter eingefordert, dies kommt einer Pfändung gleich.
Die aktuelle Tabelle steht im Internet zur Verfügung.
Jeder sogenannte Mehrbedarf muss beantrag werden und muss nachgewiesen werden. Das Gericht entscheidet dann, in wie weit dieser Mehrbedarf über der jeweiligen Pfändungsfreigrenze genehmigt wird und wie lange dieser anerkannt wird.
Jede Einkommensveränderung ist schriftlich beim Insolvenzverwalter anzuzeigen und mit entsprechenden Belegen nachzuweisen. Das beinhaltet auch jede Form der Krankheit und der daraus resultierenden Nettoeinkommensminderung.
Bitte berücksichtigen Sie, dass während der Wohlverhaltsphase jeder Form der Aufnahme von Arbeit gefordert werden kann, für eine längere Krankheit müssen zwingende Gründe vorliegen, die dann auch mal schnell durch einen Amtsarzt überprüft werden können.
Wir hoffen wir konnten helfen.
Mit freundlichen Grüssen
… was ist mit dem rest, wenn das gehalt höher war?
und würde ich mit einer Krankschreibung besser gestellt sein?
Hallo,
der Rest fließt in die Insolvenzmasse ein. Sie müssen Ihren Verlust geltend machen. Am Besten über einen Anwalt der spezialisiert ist.
Eine Krankschreibung hilft da wenig, da erst nach 6 Wochen die Krankenkasse einspringt.
Alles Gute
Lore
hä?
… was ist mit dem rest, wenn das gehalt höher war?
und würde ich mit einer Krankschreibung besser gestellt sein?
… was ist mit dem rest, wenn das gehalt höher war?
und würde ich mit einer Krankschreibung besser gestellt sein?
hallo
also das as über die grenze ist bekommte der insolvenzverwalter und teilt es unter den gläubigern auf.
ich weiß nicht ob du mit einer krankschreibung besser kommst weil irgendwann biste doch mal wie der gesund und wie lange hast du noch bei deiner insolvens.
alles was über der pfändungsfreigrenze ist muss an den insolvenzverwalter abgetreten werden und wird unter den gläubigern aufgeteilt. eine krankschreibung hilft da nicht weiter.
… was ist mit dem rest, wenn das gehalt höher war?
und würde ich mit einer Krankschreibung besser gestellt sein?
ich bin nicht selbst in Insolvenz, sondern die Firma in der ich angestellt bin, Insolvenzgeld bekomme ich nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, den Rest muss ich beim Insolvenzverwalter geltend machen. Habe ich übergaupt eine Chance aus der Masse noch etwas zu bekommen?
Wenn ich mich krank schreiben lasse, bekomme ich dann auch nur Krankengeld bis zur Beitragsbemessungsgrenze?
… was ist mit dem rest, wenn das gehalt höher war?
und würde ich mit einer Krankschreibung besser gestellt sein?
leider kann ich da uch nicht weiterhelfen
das dumme an der Sache ist, Ihr Arbeitgeber muss erst mal 6 Wochen weiter bezahlen, erst dann ist die Krankenkasse dran. Das Krankengeld rechnet sich wiederum aus dem Einkommen der letzten drei Monate. Es wird also wesentlich weniger sein.
Es werden immer die bestraft, die am wenigsten dafür können. Und glauben Sie mal, der chef muss nicht mit dem Geld auskommen, was Sie bekommen. Das ist leider unsere Deutsche Rechtsprechung, die damit nichts viel zu tum hat.
Gruss
Agnes