Insolvenzgeld Erstattungsanspruch

Hallo,

ich habe eine dringende Frage.
Ich habe heute einen Brief von der AfA erhalten in dem drin steht:den Anliegenden Abdruck erhalten Sie mit der Bitte zur Kenntnisnahme.
2 Seite: das die AfA ihren Erstattungsanspruch geltend macht.

Ich habe bei der AfA vor geraumer Zeit einen Antrag auf Insolvenzgeld beantrag, da ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber noch über 3000 € erhalte.
Dem Insolvenzverwalter musste ich meine Forderungen ebenso angeben. Nun hat die AfA mir diesen komischen Brief zukommen lassen.

Die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II Schwankungen unterworfen sind, bitte ich Sie, mich vor Bewilligung Ihrer Leistungen zu benachrichtigen und die Nachzahlung zunächst einzubehalten. Ich werde Ihnen dann die Höhe meines Erstattungsanspruches mitteilen.

Hier steht nicht einmal wem Sie diesen Abdruck geschickt haben ob meinem Insolvenzverwalter o.ä.

Heisst das jetzt das ich von meinem Geld was ich noch zu erhalten habe ich der AfA etwas abgeben muss oder wie darf ich diesen Brief verstehen.

Bitte um Hilfe