Insolvenzgeld falsch berechnet? Verfahrensfehler?

Hallo,
folgendes Problem:am 22.04.13 hat meine AG beim Amtsgericht Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt. Sofort wurde ein Insolvenzverwalter durch das Amtsgericht bestellt.
Am 29.04.13 wurde mir (AN) die Kündigung ausgehändigt. Kündigungsfrist 6 Monate also: 31.10.2013(war auch im Arbeitsvertrag festgehalten. Die Kündigungsfrist lag beidseitig bei 6 Monaten). Der Monat April konnte nicht mehr bezahlt werden. Ich habe für den Monat April 2013 kein Gehalt erhalten. Am 02.05.13 war ich beim zuständigen Arbeitsamt und habe mich arbeitssuchend gemeldet und Antrag auf Insolvenzgeld gestellt. Ab diesem Zeitraum habe ich Arbeitslosengeld erhalten (also ab 05/13). Am 30.01.14 habe ich vom Insolvenzverwalter ein Schreiben erhalten, das am 16.12.13 das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wurde.
Am 03.04.14 erhalte ich ein Schreiben vom Arbeitsamt mit der Abrechnung bzw. Bewilligung des Insolvenzgeldes.
Darin werden aber die Monate 08/13, 09/13 und 10/13 berechnet. In diesen Monaten habe ich Arbeitslosengeld erhalten und dies wird natürlich abgezogen. Soweit alles i.O.
Nur was ist mit dem Gehalt von April 13? Da habe ich weder Insolvenzgeld noch Arbeitslosengeld erhalten. Also eine beträchtliche Summe.
Nach Telefonat mit der Sachbearbeiterin vom AA sagte Sie: Pech gehabt, es zählen die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses. Und nu?

Hallo!

Und nun ?
Du musst auf den April verzichten !

Aber man könnte sich auf den Standpunkt stellen,es zählen die max. 3 Monate VOR Eröffnung der Insolvenz (also 22.4.).
Dann würde man m.E. nach das Aprilgeld(also 1 Monat) bekommen. Ab Mai läuft ja Arbeitslosengeld. 

es gibt im Gesetz 2 Daten von denen aus rückwirkend max. 3 Monate Insolvenzgeld gezahlt werden kann.
Eröffnungstermin oder Abweisungstermin der Insolvenz mangels Masse.

Zum Abweisungstermin war man bereits gekündigt,also zählen die 3 Monate rückwirkend ab Kündigungstermin. Und so hat Arbeitsagentur es auch berechnet, Okt/Sept/Aug.

Und warum zahlt sie lieber 3 Monate statt 1 Monat ?  Weil Insolvenzgeld nicht aus dem Topf der Agentur stammt, das ist ein von Umlagen der Unternehmer gefüllter Topf.

MfG
duck313

Hallo,

Aber man könnte sich auf den Standpunkt stellen,es zählen die
max. 3 Monate VOR Eröffnung der Insolvenz (also 22.4.).

Am 22.04. wurde gar nichts eröffnet, da wurde ein Antrag gestellt. Das Gericht schaut sich den an und entscheidet nach Prüfung des Antrags, ob die Insolvenz eröffnet wird oder abgewiesen. Die bloße Antragstellung löst meines Wissens nach noch gar nichts aus (zumindest nicht im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung, mit dem ich öfter zu tun habe). Schließlich ist ja im Zeitpunkt der Antragstellung noch gar nicht klar, ob überhaupt eine Insolvenz vorliegt.

es gibt im Gesetz 2 Daten von denen aus rückwirkend max. 3
Monate Insolvenzgeld gezahlt werden kann.
Eröffnungstermin oder Abweisungstermin der Insolvenz mangels
Masse.

In meinem SGB III gibt es drei:

  • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers,
  • die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder
  • die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt.

Zum Abweisungstermin war man bereits gekündigt,also zählen die
3 Monate rückwirkend ab Kündigungstermin. Und so hat
Arbeitsagentur es auch berechnet, Okt/Sept/Aug.

Wenigstens der Zeitraum ist richtig. Es zählen die letzten drei Monate des Beschäftigungsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis.

Und warum zahlt sie lieber 3 Monate statt 1 Monat ?  Weil
Insolvenzgeld nicht aus dem Topf der Agentur stammt, das ist
ein von Umlagen der Unternehmer gefüllter Topf.

Hö? Was hat die Finanzierung des InsGeldes damit zu tun, wie lange InsGeld gezahlt wird? Für die Bezugsdauer gibts klare Vorschriften; da hat die Finanzierung gar nichts mit zu tun.

Greetz
S_E