Insolvenzgeld für alle?

Ich hoffe, ich bin hier richtig!
Guten Tag erst einmal!
Folgende Situation: Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin noch bis ins kommende Jahr in der Elternzeit. Ich habe im Oktober ein paar Tage bei meinem AG ausgeholfen und dann hat er vergangene Woche Insolvenz angemeldet. Was ist nun mit meinem Geld? Die Herren vom Arbeitsamt, die zur Beratung da waren, wußten nicht so genau, was sie mit mir sollten. „Wenn man im Erziehungsurlaub ist, dann arbeitet man doch nicht.“ O-Ton des zuständigen Herrn.
Hat vielleicht jemand von Euch etwas mehr Ahnung und kann mir das sagen?
Vielen Dank.
LG Frauke

Ich hoffe, ich bin hier richtig!
Guten Tag erst einmal!
Folgende Situation: Ich habe einen unbefristeten
Arbeitsvertrag und bin noch bis ins kommende Jahr in der
Elternzeit. Ich habe im Oktober ein paar Tage bei meinem AG
ausgeholfen und dann hat er vergangene Woche Insolvenz
angemeldet. Was ist nun mit meinem Geld? Die Herren vom
Arbeitsamt, die zur Beratung da waren, wußten nicht so genau,
was sie mit mir sollten. „Wenn man im Erziehungsurlaub ist,
dann arbeitet man doch nicht.“ O-Ton des zuständigen Herrn.
Hat vielleicht jemand von Euch etwas mehr Ahnung und kann mir
das sagen?
Vielen Dank.

Hallo Frauke.

Wenn Du ordnungsgemäß angemeldet dort gearbeitet hast, bekommst Du auch Insolvenzgeld.

Gruß,
LeoLo

Danke!
Danke für die schnelle und klare Antwort!
Gruß
Frauke

Hallo,

zum Erziehungsgeld:

Eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit, vorausgesetzt der Erziehungsgeldempfänger arbeitet weniger als 19 Stunden (für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 2000) bzw. 30 Stunden (für Geburtsjahrgänge ab 2001) in der Woche, steht dem Anspruch auf Erziehungsgeld nicht entgegen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige können während des Erziehungsgeldbezugs zeitlich befristet arbeiten. Mehrere Teilzeitbeschäftigungen werden arbeitsstundenmässig zusammengezählt. Für die Beurteilung des Anspruchs auf Erziehungsgeld ist unerheblich, ob Sozialabgaben anfallen, sondern einzig und allein die wöchentliche Arbeitszeit ausschlaggebend. Dies bedeutet, dass Aushilfen, die nur für einen kurzen Zeitraum mehr als 19 Stunden (für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 2000) bzw. 30 Stunden (für Geburtsjahrgänge ab 2001) wöchentlich arbeiten, für diese Zeit den Anspruch auf Erziehungsgeld verlieren. Dauert die Beschäftigung keine Woche, so ist die tägliche Arbeitszeit maßgebend.

Insofern haben die Herren vom Arbeitsamt keine Ahnung. Du hast selbstverständlich Anspruch auf Insolvenzgeld für die letzten 3 Monate vor dem Insolvenzantrag.

Gruß,
Francesco

Hallo!
Vielen Dank für die Antwort. Mir kam das auch komisch vor und fand die Antwort schon ein bißchen flach. Vor allem, weil ich viele Mütter in der Elternzeit kenne, die stundenweise arbeiten.
Gruß
Frauke