Insolvenzgeld+Steuer: Lohnabrechnung fehlerhaft

Folgende Situation:
Ein AG musste Insolvenz anmelden. Für den letzten Monat der Beschäftigung (Bsp: Nov 2012) wurde vom AG kein Gehalt mehr ausbezahlt, aber es wurde noch eine Lohnabrechnung erstellt - die so nicht korrekt ist, da ja nichts ausbezahlt wurde.
Stattdessen wurde von der Agentur für Arbeiteit für den November einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld erhalten. Der zweite Teil des Insolvenzgeldes wird erst im Mai 2013, nach Ablehnung des Verfahrens, ausgezahlt.

Wie gibt man dies in der Lohnsteuererklärung an? Kann man eigenmächtig die tatsächlich gezahlten Beiträge eintragen? Könnte man dann die Verdienstbescheinigung der letzten korrekten Lohnabrechnung (vom Oktober) als Grundlage nehmen. (Der November ist ja an sich mit 0 € anzusehen). Wenn dann noch der Vorschuss des Insolvenzgeldes angegeben wird und die Bescheinigung mit eingereicht wird, sollte doch eigentlich alles korrekt sein, oder?
Oder wurde vom alten AG dann die falsche Lohnsteuerabrechnung mit an das Finanzamt übermittelt und man muss daher den November wie auf der (fehlerhaften) Abrechnung angeben. Das wäre ja dann aber wieder so, als hätte man mehr verdient, als tatsächlich ausbezahlt wurde.
Ich habe gelesen, dass man eine korrigierte Version der Abrechnung einfordern soll. Das Verfahren wurde abgelehnt, dadurch würde die Aufgabe meinem ehemaligen Chef zukommen, der von Buchhaltung und Lohnabrechnung überhaupt keine Ahnung hat. Kann dieser Schritt auch übergangen werden, wenn die Bescheiniungen für sich sprechen?

Außerdem wollte ich noch fragen, ob es korrekt ist, dass man den im Mai 2013 ausbezahlten Restbetrag erst in der Erklärung 2013 angibt (schließlich ist es erst in diesem Jahr eine Einnahme).

Danke im Vorraus

Hi,
da dem Finanzamt ja nur die falsche elektronische Lohnabrechnung vorliegt, muss du auf jeden Fall den Sachverhalt wie oben kurz dem Finanzamt mit einem Anschreiben zur Steuererklärung schildern. Als Nachweis reichst du am besten die letzte Lohnabrechnung ein und ggf. die Kontoauszüge ab November, damit die sehen, dass dir kein Gehalt mehr zugeflossen ist.
Das Insolvenzgeld ist erst im Jahr des Zuflusses anzusetzen, also in 2013.