Ich möchte wissen, ob der Arbeitgeber auf der elektronischen Steuerbescheinigung auch den Zeitraum wo er kein Arbeitsentgelt bezahlt hat, sondern wo Insolvenzgeld bezogen wurde, bescheinigen darf?
Da ja die Arbeitsagentur eine bescheinigung über das Insolvenzgeld erstellt, das der Steuererklärung beigefügt wird, führt dies doch zu einer Doppelbesteuerung?
Danke für Ihre Mühe.
Hallo Goldy,
in Deiner Aussage steckt viel wahres drin. Die Bescheinigung der Agentur für Arbeit musst beigefügt werden. Die AA ist auch die einzige Institution, die das überhaupt bescheinigen darf. Der Insolvenzverwalter ist zunächst verpflichtet dem Arbeitnehmer zu bescheinigen, wie hoch der ausgefallene Lohnanspruch ist. Auf dieser Basis wird das Insolvenzgeld von der AA ermittelt und gezahlt und bescheinigt. Der Insolvenzverwalter kann im Normalfall gar nicht wissen, wie hoch die AA ausgezahlt hat und er darf es auch nicht bescheinigen, da es sich nicht um eine Leistung des Arbeitgebers handelt. Die Bescheinigung und Datenübermittlung an das Finanzamt ist daher zwingend zu berichtigen. Das Finanzamt hat grundsätzlich recht, wenn es sagt, es nimmt die übermittelten Daten, allerdings dürfen auch diese Übermittlungen zB bei Verweigerung des Insolvenzverwalters wenn er sich keine Arbeit machen will, anderweitig entkräftet werden. Sollten alle Wege scheitern, kann man Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und die Sache in diesem Verfahren klären. Theorie und Praxis gehen hier eben oft auseinander.
Viele Grüße und viel Erfolg