Insolvenzgericht hat Forderung annerkannt -

Hallo

im 2007 ich (wie leider vielen anderen) habe im ebay für meinen sohn ein teueren Computer gekauft.
Es wurde nie geliefert und ein gewisser Adam Kozierowski der ein Massenbetrug begegnete, hat Insolvenz beantragt.

Vor wenigen Tagen hat mir Amtsgericht Nürnberg ein Schreiben geschickt , dass „Widerspruch in hohe von… zurückgenommen wird und die Forderung in gleicher Höhe anerkannt“
Was nun?

Vielen Dank

Hallo,
wenn Ihre Forderung in dem Insolvenzverfahren zur Tabelle anerkannt wurde werden Sie bei einer eventuellen Verteilung berücksichtigt. Im Grunde ist das gut.
Haben Sie die Forderung aus begangener unerlaubter Handlung angemeldet, so ist der Widerspruch vom Schuldner gegen die unerlaubte Handlung zurückgenommen worden und Ihre Forderung ist nicht mit in der Restschuldbefreiung mit einzubeziehen. Dies bedeutet wiederum, dass Ihre Forderung nicht, wie die anderen Forderungen, die zur Tabelle angemeldet wurden, nach der Insolvenz „gelöscht“ ist.