Insolvenzrecht

Hallo zusammen,

zur Mitte eines Monats läuft die private Insolvenz eines Arbeitnehmehrs aus. Der Inso.-Verwalter informiert darüber natürlich den AG. Hat der (noch bis zur Monatsmitte ) insolvemte AN einen Anspruch darauf, das ihm der Pfändungsbetrag auch nur anteilig gepfändet wird, da er ja nicht den ganzen Monat insolvent ist?

Lieben Dank im Voraus !

MAKHL

Hallo,

üblicherweise erhält man das Gehalt am Ende des Monats als Vergütung für das abgelaufene Monat.

D.h. das Gehalt, das zwei Wochen vor Ablauf der Frist ausgezahlt wird, ist auf jeden Fall noch vollständig der Pfändung unterliegend.

Fraglich ist, ob das Gehalt, das nach der Frist ausgezahlt wird, aber während der Frist erarbeitet (verdient) wurde noch der Pfändung unterliegt.

Viele Grüße
Lumpi