Insolvenzrecht

Liebe/-r Experte/-in,
mein ehemaliger Arbeitgeber meldete Insolvenz an.Alles was mir
vom Arbeitsamt zusteht wurde beantragt und auch bekommen.

Die Forderungen wie nicht genommener Urlaub und Kaution für die
Arbeitskleidung stehen aus.Es wurde mit der Einhaltung der Frist
bei seinem Insolvenzverwalter angemeldet.Am 23.06.2009 sollte der
Prüfungstermin stattfinden.Wir ,als seine exArbeitnehmer bzw.
Gläubiger ,wurden zum Termin nicht geladen.

Wie kann man erfahren.Ob und wann man den nicht
genommenen(von ihm nicht gegebenen)Urlaub und die Kaution
ausbezahlt bekommt?Soll ich da seinen Insolvenzverwalter
anschreiben oder das Insolvenzgericht?

An Euch Alle vielen Dank im Voraus für das Info.

Jörg

Lieber Jörg,

zum Prüfungstermin (der bekannt gemacht worden ist, ggf. im Internet, muß ein Gläubiger nicht erscheinen. Einige Zeit später erhält jeder Gläubiger automatisch vom Insolvenzgericht einen Tabellenauszug, aus dem er ersieht, ob seine Forderung bestätigt oder (vorläufig) bestritten ist. In diesem Falle muß man mit dem Insoverwalter die Forderung klären oder klagen). Nach Abschluß des Verfahrens erhält man Mitteilung, welche Quote auf die Forderung gezahlt wird, sofern ausreichend Masse da ist. (erst bedienen sich gericht, Gutachter, Verwalter gesicherte Gläubiger) Achtung, wird das V erfahren wegen Masselosigkeit beendet, dann ggf. Haftung gegen den GF der Insolvenzschuldnerin prüfen.

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Sehr geehrter Herr Streich,
hiermit bedanke ich mich für das Info.Das hat mich auf jeden Fall
weitergebracht.Weil ich ,um ehrlich zu sein,nicht wusste,was zu
tun ist.

Heute noch erstelle ich das Schreiben und schicke an den
Verwalter.

Nochmals danke ich Ihnen.

Jörg

Hallo,

Antwort schon erhalten?

MfG
Yanny

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Nein. Da brauchen Sie nichts machen. Wenn die Forderungen angemeldet sind bekommen Sie automatisch Nachricht von Insoverwalter.

Gruß

Jörg

leider kann ich darauf keine antwort geben

lg. aus berlin