Liebe/-r Experte/-in,
meine Lebensgefährtin hat nach Scheidung ca. 50T Schulden bei KSK, da sie als Hausfrau den Darlehensvertag mit unterschrieben hat. Ist dies nicht sittenwidrig? Sie hat mittlerweile u.a. eine EV abgegeben und der KSK ein Vergleichsangebot von einmalig 5000,- angeboten. Einnahmen hat sie aus nichtselbständiger Arbeit ca. 950,- netto monatl., d.h. unter der Pfändungsgrenze. Falls KSK Angebot ablehnt, bleibt ihr wohl nur die private Insolvenz?!?.
Danke für Eure Infos.
Hallo!
Sittenwidrigkeit wird nur bei ganz krassen Fällen angenommen. Typisch: Unmündige Kinder ohne eig. Einkommen / Vermögen übernehmen hohe Bürgschaft für Eltern.
5.000 € sind kein schlechtes Angebot unter diesen Umständen. Falls die KSK ablehnt, weitere z.B. 1.700 € anbieten („aus Verwandschaftskreis“). Wird schon klappen! Ansonsten mal einen Schuldenberater hinzuziehen.
Freundliche Grüße,
Yanny
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ob Anfechtung des Darlehensvertrages möglich, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden, da müßte einem Anwalt der Vertrag und die seinerzeitigen Umstände sowie damalige Vermögenslage der mitzeichnenden Ehefrau vorgelegt werden. Für eine solche Beratung vorher das Honorar aushandeln!
Wenn die Frau jetzt eV und auch in Zukunft nicht mehr verdient und kein sonstiges Vermögen hat, gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Vergleichsangebot - sei es Einmalzahlung oder Festbetrag (nicht mehr als 15 % der Hauptforderun - der solange in kleinen Raten abgezahlt wird, bis er getilgt ist), wenn die Bank ablehnt, die aushungern lassen: Die können alle drei Jahre erneute eV verlangen und Kosten produzieren aber kriegen nichts.
b) Privatinsolvenz (macht aber ziemlichen Aufwand und man steht 6-8 Jahre unter der Fuchtel des Insolvenzverwalters.
Vorschlag: Beauftrage einen Anwalt mit den Vergleichsverhandlungen (dessen Schriftsatz wird mehr geglaubt als den eigenen Ausführungen des Schuldners)
Hallo,
sie sollte unbedingt mit einer Schuldnergeratung sprechen. Das sind absolute Profis im Bereich Vergleich.
Auf eigene Faust kann das ganz schnell in der Inso enden und ein Insoverwalter wird in der Regel die Selbstständigkeit untersagen da er in der Inso für solch Geschäfte haftet.
Viel Glück.
Gruß
Jörg
leider kann ich darauf keine antwort geben
lg. aus berlin