Insolvenzrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich benötige hilfe zum insolvenzrecht

zur info:
meine ex-frau (wieder verh. lohnsteuerklasse 5(:o(( …) hat privatinsolvenz angemeldet und befindet sich im dritten jahr der iso
sie zahlt seit juli 2009 kein unterhalt mehr für/an meinen sohn (19 jahre azubi ) und hat wohl auch nicht den iso-verwalter darüber informiert. ihr nettogehalt liegt bei ca 1200 euro und somit weit über den selbstbehalt.
da ich zu 95% hauptgläübiger bin steht mir ja einiges zu

  1. frage(n):
    ist mit der nichtauskunft (kein unterhaltsberechtiges kind mehr )an dem iso-verw. ihre privatinsolvenz gescheitert und habe ich dann den anspruch wieder 30jahre um pfändungen durchzuführen?

  2. frage(n):
    im frühjahr hatte sie und ihr mann einen illegal musik aus dem internet runtergeladen und mußten 400euro strafe zahlen.
    hat das auch auswirkungen auf die privatinsolvenz meiner ex-frau?..bzw. muß sie auch darüber den iso-verwalter informieren?

  3. frage
    ist es möglich meine ex-frau zur lohnsteuerklasse 4 zubekommen, da dann ihr nettogehalt wesentlich höher ist.

auch für teilantworten wäre ich dankbar (;o)

LG
Ulli

Sehr geehrter Ulli,

Unterhalt kann nur Ihr volljähriger Sohn gegen die Mutter geltend machen, Sie nicht. Wenn er Unterhalt geltend macht, dann sind nur der Selbstbehalt (ca 740 € pfändungsfrei, der Rest ist für Unterhalt in Anspruch zu nehmen.

Nach Eröffnung des Insoverfahrens begründete neue Schulden auch Strafen berühren weder das Verfahren noch die Restschuldbefreiung sofern sie beglichen werden

Sie könnten als Gläubiger durchaus den Insoverwalter auf die ungünstige Gest

ich würde auf jedem Fall den Insolvenzanwalt über alles informieren. Unterhaltsverpflichtungen fallen eh aus der Restschuldbefreiung heraus; bei Straftaten ist die Restschuldbefreiung u.U. eh gefährdet, so dass das Insoverfahren seinen Sinn verlieren würde.
Der Wechsel der Steuerklasse ist m.E. nicht erzwingbar.

Viel Glück!

Hallo Herr Streich,
erstmal danke für die super schnelle antwort

zu punkt 3 ihrer antwort habe ich noch eine frage:

liegt es im ermessen des insolvenzverwalters ob er meine ex-frau in die für mich als gläubiger günstigere steuerklasse 4 verweist oder gibt es auch dafür eine gesetzliche grundlage?

zu punkt 1 meiner frage:

wo liegt der pfändbare betrag (pfändungsfreigrenze)
wenn mein sohn keinen unterhalt gegenüber seiner mutter mehr macht…alles über 990 euro geht an die gläubiger oder ist die grenze unter 990 euro weil sie verh. ist und die steuerklasse 5 gewählt hat?

vielen dank und einen netten gruss nach berlin für die infos

Ulli1958m

Hallo Astrid,

danke für die schnelle antwort

das unterhaltsverpflichtungen auch noch nach der insolvenzeit weiterhin gültigkeit habe ist ja schonmal nicht schlecht…danke

den iso-verwalter habe ich gerade über die eingestellte unterhaltszahlung informiert
bin echt mal gespannt ob jetzt auch „masse“ verhanden ist die er auskehren kann

DANKE

LG
Ulli

Die Pfändungsfreigrenze ist im Internet zu erkennen (Justizministerium, Krankenkasse oder bei google Pfändungsrechner) Wenn der Insoverwalter nicht reagiert, gibt es nur die Möglichkeit der Beschwerde ans Insolvenzgericht, es gibt BGH Rechtsprechung wonach der Schuldner im Interesse der Mehrung der Masse ggf. die für ihn ungünstigere Steuerklasse nehmen muß. Nur für Unterhalt gibt es die unter der allgemeinen Pfändungsfreigrenze liegende Grenze des Selbstbehalts, der bei ca 735 € (öftliche Abweichungen möglich) liegt. Aber nur der Sohn kann mit einer Unterhaltsforderung dies für sich in Anspruch nehmen.

Hallo Ulli,

Obliegenheitsverletzungen des Schuldners wie die unterlassende Info des IV (vergl § 295 InsO)können in der Tat zur Versagung der Restschuldbefreiung führen . Vor der Erteilung der Restschuldbefreiung werden IV, Schuldner und Gläubiger gehört. Sie können dann ihren Einwand vorbringen oder auch früher. Am wirkungsvollsten wäre sicher eine Information des Insolvenzgerichts UND des Insolvenzverwalters. Warten Sie vorsichtshalber bis Mitte September, damit die Schuldnerin sich nicht mit „wollte nachzahlen“ herausreden kann. Bei der anhörung müssen Sie dann nochmals auf dieses Versäumnis hinweisen.

Die Strafe wegen illegalen Downloads wird wohl nicht schaden; lediglich Insolvenzstraftaten sind in § 297 genannt.

Zur Steuerklasse: M.E. kommt es darauf an, wann die Schuldnerin in diese Steuerklasse gewechselt ist. Geschah dies nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, dann wohl, um der Masse Einkommensbeiträge zu entziehen. In entsprechender Anwendung von OLG Köln, Beschluss v. 3.1.2000, 2 W 164/99, müsste sie sich dann so behandeln lassen, als wäre sie noch in ihrer alten Steuerklasse. Hate sie diese Klasse schon vor Eröffnung der IV, wird man nichts machen können.

Freundliche Grüße,
Yannik

Hallo Ulli,

meine Einschätzungen zu Ihrer Anfrage sehen Sie unten.

Liebe/-r Experte/-in,

ich benötige hilfe zum insolvenzrecht

zur info:
meine ex-frau (wieder verh. lohnsteuerklasse 5(:o(( …) hat
privatinsolvenz angemeldet und befindet sich im dritten jahr
der iso
sie zahlt seit juli 2009 kein unterhalt mehr für/an meinen
sohn (19 jahre azubi ) und hat wohl auch nicht den
iso-verwalter darüber informiert. ihr nettogehalt liegt bei ca
1200 euro und somit weit über den selbstbehalt.
da ich zu 95% hauptgläübiger bin steht mir ja einiges zu

  1. frage(n):
    ist mit der nichtauskunft (kein unterhaltsberechtiges kind
    mehr )an dem iso-verw. ihre privatinsolvenz gescheitert und

Im Rahmen der Insolvenz ist sie verpflichtet den pfändbaren Teil ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter/Treuhänder abzuführen. Vielleicht sollten Sie einfach mal beim Insolvenzverwalter anfragen, ob die Zahlungen zur Masse von Ihrer Ex-Frau erhöht wurden.
Als Gläubiger könnnen Sie den Insolvenzverwalter ggf. auch auf eine Versagung der Restschuldbefreiung ansprechen.
Gründe hierfür unter http://www.juraforum.de/gesetze/InsO/290/290_InsO_ve…
Die Versagung der Restschuldbefreiung ist die Grundlage um weiterhin gegen den Schuldner vorgehen zu können.

habe ich dann den anspruch wieder 30jahre um pfändungen
durchzuführen?

siehe oben

  1. frage(n):
    im frühjahr hatte sie und ihr mann einen illegal musik aus dem
    internet runtergeladen und mußten 400euro strafe zahlen.
    hat das auch auswirkungen auf die privatinsolvenz meiner
    ex-frau?..bzw. muß sie auch darüber den iso-verwalter
    informieren?

Ich bin keine Juristin, aber nach meiner Ansicht besteht hier kein Zusammenhang mit der Inso.
Erstens wurde die Strafe nach Insolvenzeröffnung verhängt und zweitens wurde diese bezahlt, oder? Damit ist die Sache nach meiner Ansicht vom Tisch. Ich sehe auch keine Notwendigkeit den Insolvenzverwalter zu informieren, wenn sie oder ihr neuer Mann die Strafe nicht von Geld bezahlt haben, dass eigentlich pfändbar gewesen wäre und zur Insolvenzmasse gehört hätte.

  1. frage
    ist es möglich meine ex-frau zur lohnsteuerklasse 4
    zubekommen, da dann ihr nettogehalt wesentlich höher ist.

Wie gesagt, ich bin keine Juristin, aber ich sehe hier keine Möglichkeit. Wenn die Wahl zwischen den Lohnsteuerklassen 4 und 5 besteht, dann sehe ich keinen Grund, dass die Insolvenz einem diese Wahlmöglichkeit nimmt.

auch für teilantworten wäre ich dankbar (;o)

LG
Ulli

Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.

Viele Grüße

Tanja

Hallo Yanik,

danke hast für die infos…echt nett

Ps: leider hatte sie vor der insolvenz schon die steuerklase 5 gewählt

freundliche grüße
Ulli

Hallo Tanja,

danke für die antworten… und wenn ich glück habe reicht ja vielleicht aus das die restschludbefreiung versagt wird, weil meine ex-frau den isoverw. nicht über die einstellung der kindes-unterhaltszahlung informiert hat.

ausserdem habe ich erfahren das ein teil meiner forderungen vielleicht auch nach der restschuldbefreiung noch gültigkeit habt (nicht gezahlter kindesunterhalt der auch in der forderung von mir enthalten ist)

viele grüße
Ulli

leider kann ich darauf keine antwort geben!

lg. aus berlin