Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe folgendes Problem!
Im Jahr 2005 ist mein Betrieb in Insolvenz gegangen. Meinen Insolvenzverwalter hat alle 3 Monate von mir die eidesstattliche Versicherung meiner Einkünfte bekommen. Gleichzeitig machte meine Frau sich selbständig. ( Ich AG ) Bis 04.08.2008 bekamen wir Arbeitslosengeld 2.Danach trat ich meine neue Arbeit an. Das habe ich auch gemeldet und die Lohnbescheinigungen ihm zugesandt. Meine Frau meldete ihr Gewerbe ab und als Nebenerwerb wieder an. Im Dez. 2008 schrieb mir mein Verwalter das ich ihm alle Einkünfte (meiner Frau, Kinder 2, 1x Lehrling & 1x Student in Jena lebend mit Bafög einreichen soll.
Das habe ich auch gemacht. Daraufhin stellte er Forderungen an mich, laut Pfändungstabelle. Er hatte meine Frau und meinen Sohn ( Jena ) als unterhaltsberechtigt gestrichen. Bekomme aber für beide Kindergelder! Das habe ich mir aber nicht gefallen lassen. Vor einer Woche bekam ich ein Schreiben vom Gericht. Eine Rechtpflegerin hatte entschieden dass das so rechtens ist.
Begründung:1. Sohn (Jena) lebt nicht mehr im Haushalt. 2. An Hand einer Einnahmen – Überschussrechnung meiner Frau verdient diese ca. 500€ im Monat und liegt damit über den Existenzminimum. Der Witz dabei, das war eine von 2007. Da lag der Überschuss im Jahr bei 465€. 2008 war ja noch nicht fertig. Von 2005-2008 hatte ihr Gewerbe nie mehr als einen Überschuss von 175€ monatlich!! Habe daher beim Gericht einen Antrag auf Prüfung gestellt und alle Dokumente mit hin geschickt.
Heute nun der Hammer. Die Rechtspflegerin, Zitat. Der Treuhänder hat das monatliche Einkommen Ihrer Ehefrau vom 500€ der Vorlage einer Einkommen-Überschussrechnung errechnet.
„Geht gar nicht weil so ein Einkommen nicht existiert!!!“
Und ich hätte die Tätigkeit meiner Ehefrau bis 08.2008 offensichtlich ganz verschwiegen.
„Was soll ich ihm das melden? Er wollt bisher immer nur meine Einkünfte und das Arbeitsamt hat unser beider Einkünfte errechnet, die er auch bekommen hat ( Bescheide)“
Zitat: Die Nebentätigkeit lege allerdings den Schluss nahe, dass Ihre Ehefrau noch eine andere Einkommensquelle hat.
„So ein Quatsch. Das einzig ist mein Gehalt! Wenn ein Hauptgewerbe nix einbringt, dann wohl ein Nebenerwerb?“
Ich würde gern mal deine Meinung zu der Sache. Danke!
Gruß Andy
Ich denke, da brauchst Du einen Fachmann, so etwas wie einen Steuerberater oder geh zum Gericht und verlange einen anderen Rechtspfleger, das ist ja total verfahren. Bei Selbständigen kann ich nicht helfen. Tut mir leide. Gruss Mary
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So sehe ich das auch! Wäre schon von Vorteil wenn man als Treuhänder bzw. Rechtspfleger Einkommen-Überschussrechnung lesen bzw. rechnen könnte!!!
Aus dem Wortlaut der Rechtspflegerin entnehme ich das nur der Treuhänder das monatliche Einkommen meiner Frau errechnet hat. Ich glaube diese hat sie nie gesehen oder ohne Prüfung entschieden!!
Danke
Gruß Andy
P.S. Sorry noch eine Frage! Darf eine Rechtspflegerin überhaupt einen rechtswirksamen Beschuß ergehen lassen? Ist das nicht Richtern vorbehalten?
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Ja, darf sie, aber es muss ja eine Art von Widerspruch geben, wenn das so offensichtlich ist, dass sie keine Ahnung von Buchhaltung bzw. Gewinnermittlung bei Selbständigen hat. Das würde ich mir nicht gefallen lassen. Kannst mich auch mal anrufen? Melde Dich, das interessiert mich besonders. Gruss Mary
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Deine Rufnummer wäre da ja notwendig!
Meine 03467391265
Gruß Andy
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Ruf Dich heute an, wenn ich von meinen vielen ehrenamtlichen Aktivitäten zurück bin, ok? Bis dann. Gruss Mary
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Lieber Andy,
da mir nicht die Schreiben des Insoverwalters, Ihre Anträge an das Gericht und die Bescheide der Rpfl. vor.liegen, kann ich dazu nicht konkret Stellung nehmen, auf jeden Fall sofort gegen solche negativen Bescheide Beschwerde einlegen, ggf. Hilfe eines RA in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich sind unterhaltsberechtigte Personen zu berücksichtigen bei der Ermittlung des pfändungsfreien Einkommens, egal ob Geld- oder Barunterhalt tatsächlich gewährt wird.
Wenn der Rpfl dem nicht abhilft und bei Ihrem Arbeitgeber (der muß das eigentlich ausrechnen) zuviel abzieht, dcann ggf. mit Vollstreckungsgegenklage zur Wehr setzen.
Ich würde gern mal deine Meinung zu der Sache. Danke!
Gruß Andy
Hallo Andy,
klingt in der Tat seltsam. Es ist leider auch so, dass manche Rechtspfleger dem einen oder andere Insolvenzverwalter/Treuhänder, mit dem er/sie seit langem gut zusammenarbeitet, bisweilen etwas unkritisch gegenüber steht.
Ich würde mit den gesammelten Werken hin zur Rechtspflegerin. Hilft das nichts, Rechtsmittel einlegen. Dafür braucht es einen Anwalt. Rechtsauskunft bekommen Sie kostenlos mit einem Beratungshilfeschein. Diesen kann aber auch der RA für Sie beantragen.
Viel Erfolg!
Hallo Andy,
ich denke, Du solltest versuchen einen gemeinsamen Termin mit dem Insolvenzverwalter und dem Rechtspfleger hinzubekommen. Dann könntest Du beiden Deine Ansicht erklären. Wenn das nicht geht, solltest Du vielleicht nochmals einen zeitlichen Abriß mit den entsprechenden Einkommenszahlungen zusammenstellen und beiden zur Verfügung stellen.
Letzte Alternative wäre noch der Weg über einen Anwalt. Ggf besteht gegen den letzten Beschluß des Rechtspflegers noch ein Rechtsmittel. Das müßte im Beschluß stehen.
Ansonsten hab ich leider keinen Tipp für Dich, da mir der Einblick in die Unterlagen fehlt.
Viele Grüße
Tanja