Insolvenzrecht

Hallo liebe Experten,
ich habe ein Paar dringende Fragen, welche ich trotz intensiver Recherche nicht selbst beantworten konnte. Ich war die letzten 10 Jahre sehr erfolgreich Selbstständig, leider haben sich die Rahmenbedingungen geändert und ich bin in ein ziemlich schiefe Schieflage geraten. Da sich hierdurch nun eine Volumen von ca. 150.000 Euro angehäuft hat muss ich überlegen mich mit einer Privatinsolvenz auseinander zu setzen. Präferieren würde ich hier selbstverständlich eine PI im Ausland. Da ich weiss dass dies nicht ohne Aufwand ist vielleicht ein Paar kleine Anmerkungen zu der Situation. Ich bin in der Lage umgehend, einen Mietvertrag und ein Beschäftigungsverhältnis nachzuweisen. Habe auch schon ein Konto in dem Land meiner Wahl. Hier nun die Fragen welche ich beantwortet brauche.

1.Macht es Sinn Parallel jeweils eine PI in Deutschland und Spanien zu starten. Man kann ja nicht davon ausgehen dass alles Reibungslos in Spanien verläuft.
2.Wenn dann tatsächlich die PI in Spanien vollzogen wurde, wie erreiche ich, dass die Restschuldbefreiung in Deutschland anerkannt wird.
3.Welche gefahren lauern?!
4.Was muss alles beachtet werden?

Vielen Dank im voraus.

Hallo,

ich habe meine Privatinsolvenz hier in Deutschland abgeschlossen.
Dies ist nun seit längerem vorbei.
Auch die zwei Jahre Einspruchsfrist nach Beendigung der Wohlverhaltensperiode.

Vorteil war das ich in dieser Zeit alle Mahnungen und Gerichtsvollzieherbesuche abblocken konnte bzw. keiner mehr vorbeikam.
Privatinsolvenz deshalb da hier alle Schulden berücksichtigt werden.
Soweit ich weiss gibts es bereits seit längerem Leute die für eine Gebühr von 700,-- € eine Wohnung für dich finden (als ständiger Wohnsitz natürlich)in Frankreich.
Dort zählt das Insolvenzrecht für ein Jahr welches per EUurteil anerkannt wurde.

ich halte grundsätzlich nichts von einer pi-sie wären 7 lange jahre in den fängen ihres insolvenzverwalters-bedeutet also ihre finanzielle entmündigung-von einer auslands pi halte ich noch weniger da die gefahren und risiken sehr groß sind

führen sie lieber, auch wenn es banken sind, vergleichsverfahren mit ihren gläubigern durch und vereinbaren sie bequeme ratenrückzahlungen

ich als mediator kann ihnen dabei helfen

lg. aus berlin

Tut mir leid, bin zu diesem Thema „leider“ kein Experte.

Sehr geehrter Frager,
Sie sollten zunächst überlegen, ob anstelle einer PI evtl. eine außergerichtliche Schuldenbereinigung im Inland möglich und sinnvoll ist, d.h. mit Hinweis auf die in einer PI kaum zu erwartenden Zahlungen an die Gläubiger Angebot Festschreibung eines erträgöichen Teilbetrages der in vertretbaren Raten solange bis getilgt, abgetragen wird (also mehr als in PI zu erwarten) und hierfür Mittel von Dritter Seite einfließen.

Zu den Fragen einer PI im Ausland habe ich keine Erfahrungen,. ich befürchte, daß - insbesondere, wenn nur zeitweise für das Verfahren der Wohnsitz gewechselt wird (sie müßten also für die Dauer der PI dauernd im Ausland leben!)- Gläubiger die Sache anfechten können und unsicher, ob eine im Ausland erfolgte Restschuldb etreiung auch hier gilt. Doppeltes PI Verfahren macht überhaupt keinen Sinn.

Danke für Ihre Antwort, leider gehören meine Gläubiger
nicht gerade zu den verhandlungsfreudigsten Ihrer Zunft

-(

Ich habe nun ein Jahr diesen Schritt vermmieden nur wird
meine wirtschaftliche Situation schwieriger und ich muss
vielleicht irgendwann diesen Schritt erwägen, deshalb
lieber vorbereitet in den Kampf.

ihre entscheidung . ich hab schon banken in die knie gezwungen !

Ich finde auch nicht das Banken ein großes Problem
sind, Finanzämter hingegen schon.

Und ich weiss nicht ob Ihnen bewusst ist, dass um
150.000,- zu tilgen ersteinmal 300.000 verdient werden
wollen, ohne auch nur einen cent übrig zu haben.

Also so leicht wie Sie Ihre Leistung vorstellen ist es
nicht. Sicher aushandeln kann ich auch vieles, nur ist
die Frage der Sinnhaftigkeit einer so massiven
Einschränkung.

Danke trotzdem für Ihre Informationen

Hallo carpe!

Für PIs im Ausland bin ich nicht wirklich der richtige Ansprechpartner und kann Dir hier nicht rechtlich, sondern nur mit Erfahrung und Gedanken helfen.

Ich glaube, seit der EG ist es ziemlich egal, wo Du eine Insolvenz beantragst, da es irgendwann in das andere Land übergreifen wird. In dem Land, wo Du beantragst, wirst Du es auch zu Ende bringen müssen, auch die Restschuldbefreiung.Ich schätze mal das es eh nur in DE geht, da Du deutscher Staatsbürger bist, wie ich vermute.

Wie Du richtig sagst, läuft in Spanien die Uhr sicher anders. Das Risiko würde ich nicht eingehen, außer Du möchtest noch einen Notar, Anwalt und Übersetzer bezahlen.

Wenn Du ebenfalls Schulden in Spanien hast, wird es sicher über Deutschland reibungsloser laufen.
Wenn Du dort nur wohnen und arbeiten möchtest, wird dort auf Dein Konto ebenso aufgepasst, wie hier in DE.

Da man gerade am Anfang, sehr viel Arbeit mit der genauen Gläubigeraufstellung und den Belegen hat, sich mit dem Verfahren und Fristen nicht richtig auskennt, rate ich Dir alles dort zu machen, wo Du den kürzeren Amtsweg und ‚Freunde‘ hast.

Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen und wünsche Dir viel Glück.

Liebe Grüße