Insolvenzrecht

Hallo,
angenommen, eine Firma hätte Insolvenz beantragt und das Insolvenzverfahren wäre noch nicht abgeschlossen. Wäre es für den Arbeitnehmer empfehlenswert selbst zu kündigen - andernfalls würde er das April-Gehalt verlieren.? und bekäme AN eine Sperrfrist bzgl. des AL-Geldes, obwohl er schon seit 3 Monaten kein Gehalt mehr bekommen hat?
Vielen Dank vorab für Auskunft,
Tara

Hallo Tara,
wenn die fiktive Firam Insolvenz beantragt hat, wird vom Amtsgericht ein Insolvenzverwalter bestellt. Gehts meist sehr schnell. Dieser kommt in die Firma und spricht auch mit den Angestellten. Er wird sie darauf hinweisen, dass sie nun sofort die fristlose Kündigung einreichen müssen. Der Insolvenzverwalter benachrichtigt das (frühere) Arbeitsamt, damit die Arbeitnehmer ihr Insolvenzausfallgeld (Lohnausfall für drei Monate) bekommen. Das dauert allerdings lange. Vom Insolvenzverwalter und von dem GF der Firma bekommen die Arbeitnehmer ein Schreiben, mit dem sie zum (früheren) Arbeitsamt marschieren können. Geld gibt es dann sofort. Die Arbeitnehmer stehen dann dem Arbeitsmarkt aber auch sofort zur Verfügung. Die Sperrfrist gilt hier nicht. In ganz dringenden Fallen gab es vom (früheren) Sozialamt auch die Summe der drei Ausfallgehälter in bar oder per Überweisung. Allerdings müssen die Arbeitnehmer dann eine Abtretungserklärung unterschreiben, indem sie das Insolvenzausfallgehalt an das Sozialamt abtreten und die Vorkasse erstatten.
Hilft dir das?
Only4Ma

Auch hallo.

Der Bericht passt zwar nicht ganz zur Frage, aber er sollte lesenswert sein: http://www.vdi-nachrichten.com/vdi_nachrichten/aktue…
Quelle: http://www.vdi-nachrichten.com/allgemein/full_search… (suche nach ‚Insolvenz‘)

HTH
mfg M.L.

Hallo Tara,
wenn die fiktive Firam Insolvenz beantragt hat, wird vom
Amtsgericht ein Insolvenzverwalter bestellt. Gehts meist sehr
schnell. Dieser kommt in die Firma und spricht auch mit den
Angestellten. Er wird sie darauf hinweisen, dass sie nun
sofort die fristlose Kündigung einreichen müssen.

Das ist eine von vielen Möglichkeiten. Sollten Aufträge zu Ende bearbeitet werden können oder die Fa. hätte eine Überlebenschance, würde er dies sicher nicht machen. Ein Sonderkündigungsrecht des Arbeitnehmers besteht aber meines Wissens in jedem Fall.

Der
Insolvenzverwalter benachrichtigt das (frühere) Arbeitsamt,
damit die Arbeitnehmer ihr Insolvenzausfallgeld (Lohnausfall
für drei Monate) bekommen.

Das ist Unsinn, der Arbeitnehmer hat das Insolvenzausfallgeld zu beantragen, das wird ihm in der Regel niemand abnehmen… Das Arbeitsamt wird allerdings natürlich von der Insolvenz benachrichtigt.

Das dauert allerdings lange. Vom
Insolvenzverwalter und von dem GF der Firma bekommen die
Arbeitnehmer ein Schreiben, mit dem sie zum (früheren)
Arbeitsamt marschieren können. Geld gibt es dann sofort.

Bei der Beantragung des Insolvenzausfallgeldes kann eine Vorabauszahlung vom Arbeitnehmer mitbeantragt werden.

Die
Arbeitnehmer stehen dann dem Arbeitsmarkt aber auch sofort zur
Verfügung. Die Sperrfrist gilt hier nicht.

Yepp.

Grüße
Jürgen

Ups, da war mein Gehirn wieder schneller, als meine Finger tippen können.
Sorry.

Der
Insolvenzverwalter benachrichtigt das (frühere) Arbeitsamt,
damit die Arbeitnehmer ihr Insolvenzausfallgeld (Lohnausfall
für drei Monate) bekommen.

Das ist Unsinn, der Arbeitnehmer hat das Insolvenzausfallgeld
zu beantragen, das wird ihm in der Regel niemand abnehmen…
Das Arbeitsamt wird allerdings natürlich von der Insolvenz
benachrichtigt.

Da hat Jurgen natürlich recht.
Das Insolvenzausfallgeld müss jeder für sich selbst beantragen.
Man bekommt es dann bewilligt, wenn sowohl der Insolvenzverwalter als auch der frühere Arbeitgeber ihre Auskünfte beim (früheren) Arbeitsamt abgegeben haben.
Ich denke, jetzt stimmts.

Auf den (früheren) Arbeitsämtern liegen darüber Informationsschriften aus. Da steht ganz genau wie sich ein Arbeitnehmen in welchem Fall verhalten sollte. Vielleicht schaust du ja mal da nach.
Viel Glück
Only4Ma