Liebe/-r Experte/-in,
meine Frage bezieht sich auf Firmeninsolvenzen.
Welche Zeiträume verstreichen üblicherweise zwischen dem Schlusstermin und der Aufhebung des Insolvenzverfahrens bzw. der Löschung des Unternehmens?
Oder gibt es dafür sogar Fristen?
Sehr geehrter Fragesteller,
da scheint es keine gesetzliche Frist zu geben. Nach dem Schlußtermin erfolgt die Ausschüttung der ermittelten Quote an die Gläubiger, sofern es keine Anfechtungsklagen gibt und dann kann es durchaus sein, daß die Löschung der Firma nicht durch den Insolvenzverwalter erfolgt. Wenn der letzte GF der dann wieder handlungsfähig nach Ende des Insolvenzverfahrens ist als geborener Liquidator nicht tätig wird, wird üblicherweise irgendwann (wenn es dem Registergericht infolge nicht eingereichter Bilanzen auffällt) von Amts wegen wegen Vermögenslosigkeit gelöscht. Es kann aber auch sein,daß z.B. der Insoverwalter nicht verwertbare Grundstücke o. ä. aus der Masse freigegeben hat, dann muß sich der GF (Liquidator) um die Löschung kümmern, ggf. durch Aufgabe des Eigentums an solchen Grundstück.