Insolvenzrecht

Liebe/-r Experte/-in,bevor ich meine jetzige Ehefrau kennenlernte entstand bei mir ein Schuldenberg.Jedoch aber nicht durch Verschulden meiner JETZIGEN Frau,SONDERN durch mein Verschulden und den von meiner DAMALIGEN Ehefrau.Den Antrag für Insolvenzverfahren unterschrieb ich NUR.Meine jetzige Ehefrau-hat mit den Schulden,nicht das GERINGSTE zu tun.Vor 2Tagen bekam ich die Anfrage vom Insolvenzgericht,ich sollte die Gehaltsabrechnungen von meiner JETZIGEN Ehefrau vorlegen.Muß ich das?Ich dachte,
dass ich Allein damit zu tun habe,und die EHEFRAU von DAMALS,aber nicht doch jemand,wer nicht mal weiß-was es überhaupt für Schulden kam.Aus dem Grunde deutete ich es damals beim Insolvenzverwalter an.Ich ALLEIN STEHE beim Unterschreiben vom Antrag da,weil die „Andere Person“,die so zu sagen das ALLES mitverschuldet hat,ist nicht da.Und eben,da meine JETZIGE Ehefrau nicht das geringste damit zu tun hat.
Meine Frage.Muß ich die Gehaltsabrechnungen vorlegen?Meine lege ich regelmäßig vor.Aber die von einem Menschen,welcher nicht mal wissen kann,um was es sich dabei handelt.Da habe ich doch kein Recht darauf.Oder?Im Voraus danke ich Euch recht herzlich und guten Abschluß.Jörg

Hallo Jörg,

die Vorlage von Gehaltsabrechnungen dient lediglich der Ermittlung, ob eine Unterhaltsverpflichtung besteht. Sie brauchen nicht besorgt zu sein.

Gruß. LLDK Rechtsanwälte

Hallo Jörg,

zunächst, ich bin kein Anwalt und es wird nicht deutlich, ob du ein Regel- oder Privatinsolvenzverfahren, für das es einige Sonderregeln gibt, am Hals hast.

Das Insolvenzverfahren betrifft jedenfalls dein eigenes Vermögen, nicht das deiner zweiten Frau. Auf das Vermögen deiner zweiten Frau darf das Gericht nicht zugreifen. Meines Wissens kann es sich aber ein Bild machen wollen von deiner jetzigen familiären Situation, um deine wirtschaftliche Lage zu überprüfen und damit deine Fähigkeit, Lebensunterhalt und evtl. Rückzahlungen leisten zu können.

Allerdings gehören die Gehaltsabrechnungen deiner Frau ihr selbst, und du wirst sie rechtlich kaum zwingen können, diese zwecks Vorlage bei Gericht herauszugeben. Ich denke nicht, dass sie verpflichtet ist, ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse in einem Verfahren offenzulegen, das sie nicht betrifft.

Vielleicht liegt seitens des Gerichts aber auch eine Verwechslung vor mit deiner ersten Ehefrau, die ja evtl. als Drittschuldner mit betroffen ist. Das würde ich versuchen, abzuklären.

An deiner Stelle würde ich mich zunächst an die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts oder einen dortigen Rechtspfleger wenden, um diese Frage zu klären. Sollte es sich um keinen Irrtum handeln, lass dir die Rechtsgrundlagen erläutern, warum deine zweite Frau auskunfstpflichtig sein sollte.

In jedem Fall solltest du dir Unterstützung suchen, falls das Gericht dir nicht weiterhelfen kann.

Hallo Jörg,
grundsätzlich haftet jeder nur für die Verbindlichkeiten, für die er auch unterschrieben hat. Ob Deine jetzige Frau über ein Einkommen verfügt, ist aber im Hinblick auf die Berechnung des pfändbaren Betrages wichtig. Du bist für Deine Frau unterhaltsverpflichtet, wenn sie über kein eigenes Einkommen verfügt. Damit steigt Dein Pfändungsfreibetrag. Hat Deine Frau eigenes Einkommen, wird sie nicht als Unterhaltsberechtigte auf Deinen Pfändungsfreibetrag angerechnet. Ich denke, dass ist der Grund, warum das Gericht eine Info über das Gehalt Deiner Frau will. Das kannst Du aber mit einem Anruf bei Deinem Treuhänder oder beim Insolvenzgericht bestimmt klären. Erstmal keine Panik.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Viele Grüße

Tanja

Ich bedanke mich vielmals.Jörg

Ich bedanke mich vielmals.Jörg.

Ich bedanke mich vielmals.Jörg…

Sehr geehrter Jörg,
ich kann nicht erkennen, daß dem Insoverwalter eine solche Auskunft zustünde, es sei denn, Sie würden Unterhalt aus der Masse verlangen, weil Sie weder Arbeitseinkommen noch Sozialtransfer erhielten. Dann müßte der Insoverwalter prüfen, ob Sie nicht durch die Ehefrau Unterhalt beanspruichen könnten.
Die Vermögensverhältnisse der Ehefrau könntene evtl. auch von Interesse sein, wenn es um die Realsierung eines Insolvenzplanes bzw. eines Schuldenbereinigungsplanes ginge. Wenn das alles nicht zutrifft, möge sich der Insoverwalter wegen der begehrten Auskünfte an Ihre Ehefrau unter Angabe der Rechtswquellen, auf die er sich stützt, wenden.
Ich wünsche Ihnen ein gesundes Neues Jahr.

lieber joerg,

natürlich sind Sie dem Amtsgericht gegenüber nachweispflichtig.
man möchte vielleicht ihr haushaltseinkommen nachvollziehen
um z.b. ihr pfändbares einkommen zu ermitteln. hat ihre frau eigenes einkommen oberhalb eines gewissen satzes, so können unterhaltsansprüche gegen sie ausgeschlossen werden, und sie haben einen geringeren eigenbehalt zur verfügung.
so lange ihre jetzige frau in der angelegenheit ihrer insolvenz niemandem eine unterschrift geleistet hat, keiner bank keinem gläubiger keinem gericht . haftet sie auch für nichts - es gibt da keine sippenhaftung o.ä.

mfg monika

Hallo Jörg, da kann ich Dir leider nicht weiter helfen.
Ute

Wenn Sie Insolvenz beantragt haben,sind Sie haftbar zu halten unter gewissen Voraussetzungen.Da Sie verheiratet sind,trifft es auch Ihre Frau.Zwar nicht persönlich,aber zur Heranziehung von irgendwelchen Leistungen,gehört auch das Einkommen Ihrer Ehefrau.Also-auf gut Deutsch -haste was (auch Frau )- mußt Du bezahlen.Diesbezüglich gibt es eine Pfändungsfreigrenze,die man beachten sollte.

Guten Abend,
so genau kenne ich die Vorschriften jedoch leider auch nicht.
Der Grund könnte darin liegen, dass die Einkommensgrenze ggfs. angehoben bzw. abgesenkt werden könnte, wenn Einkommen Ihrere jetztigen Frau vorliegt.
Damit will vielleicht das Insolvenzgericht den Betrag erhöhen, der an die Insolvenzgläubiger abzuführen ist.
Die Unterlagen könnten nötig sein, da Sie gemeinsam einen Haushalt führen und gemeinsam die laufenden Kosten zu tragen haben.

Können Sie nicht Ihren Insolvenzverwalter fragen und sich dies erklären lassen?

Mfg

Hallo Jörg!
Ich kann Dir wohl keine Hilfe sein.
Ich habe gestern geheiratet, nachdem ich bei wer weiss was gelesen habe, dass mein Partner nichts mit meinen Schulden zu tun hat.Deine Anfrage sagt mir jedoch, dass es vielleicht doch anders ist.Meine Insolvenzverwalterin werde ich nicht fragen, sie belügt mich meist, weil sie ja für die Gläubiger das Geld eintreiben muss. Ich werde jetzt doch versuchen, mir bei der Schuldenberatung Rat zu suchen. Das solltest Du vielleicht auch versuchen.Ich wünsch Dir, aber auch mir viel Glück dabei, das werden wir wohl brauchen. Gruß, Eva

NEIN, da sie am Verfahren nicht beteiligt ist