Insolvenzrecht

Hallo Loriotpolitik

da gerade Fasching ist spiele ich deine Art der Loriot-Logik mit.

Aber zuerst mußt du mir versichern, dass du meine Texte auch gelesen und verstanden hast.

Mir scheint es, Du ignoriest meine Antworten im Bezug auf den Gewinner des Spieles.

Darum einige Fragen zum Ablauf deines Strategiespieles, in dem die folgenden Faktoren scheinbar keine Rolle spielen:

  1. Finanzierung der Reihenhäuser durch den Bauträger
    Woher nimmt der die 30 Mio.
    Wenn er sie selber hat, muß er sich ja nicht in die Inso schicken.

  2. Woher kommt das Bauland.
    Wenn er es kaufen muß will das FA Grunderwerbsteuern

  3. Wer baut die Häuser.
    Irgend welche Baufirmen werden das nicht umsonst tun.
    siehe dazu Punkt Geldbeschaffung.

  4. Er verkauft einige der Objekte.
    Notare sind sehr gewissenhaft und Banken der Käufer wollen Sicherheiten

  5. Er arbeitet mit sogenannten Besitzern ( müssten Scheinbesitzer sein ) die aber Liquidität brauchen
    oder das Kapital des Bauträgers wandert nur zwischen verschiedenen Firmenkonten.
    Diese Gelder werden dann aber später in die Insolvenzmasse wandern.- wenn das Geld verschwindet ist da ein Steuerbetrug offensichtlich.
    Bei den Verkäufen an die sogenannten Besitzer ist aber wiederum Grunderwerbsteuer sowie Mehrwertsteuer fällig.
    Da es sich um Scheinverkäufe handelt unsinnig.

Nun kommt der Insolvenzantrag des Bauträgers.
Der Insolvenzgrund kann nur offene Rechnungen bei den Baufirmen sein.
Eine Baufirma, die bezugsfertige Häuser ohne Zwischenrechnungen erstellt gibt es nicht oder die sind schon pleite.
Also werden die Häuser im Eigentumsvorbehalt der Baufirma aus der Insolvenz herausgelöst.
In Absprache mit der Baufirma ist hier ein Verkauf durch den Insolvenzverwalter möglich. oder es wird zwangsversteigert.Nun brauchen wir noch den Notar, der die Auflassungsvermerke für die Scheinkäufer/ Besitzer besorgt.
Wie bereits geschrieben ist dabei immer ein Geldfluß ( Kauf des Grundstückes oder ähnliches ) erforderlich.
Damit wird schon mal das Finanzamt wach.

Also zusammenfassend: Solange der Bauträger sein eigenes Geld auf verschiedenen Konten hin und her bewegt
ist das ok,er macht Geschäfte mit sich selber.

Aber wenn er Fremdgeld benötigt liegt ein Steuerbetrug nahe, wenn er Fremdfirmen beschäftigt und nicht bezahlen will ist das strafbar, wenn er nicht kann
wird der Insolvenzverwalter die Konten und Geldflüsse genau prüfen und die Insolvenzmasse verwerten.

Betrachten Sie diese / Ihre Idee als Straftat und nicht durchführbar.Und immer beide Seiten der Bilanz betrachten,
einmal die Immobilien und zum anderen die Finanzierung.

Wie ich schon vorher immer schrieb, der Verlierer ist der Bauträger.
mfg

Dieser Notar

Na ja,

dann haben Sie einen schriftlichen Mietvertrag des Besitzers.

Und was wollen Sie nun machen, das Haus immer noch kaufen?

Ist die Insolvenz des BBauträgers nun abgeschlossen oder was?

mfg

ja versichere dass ich deine texte verstehe und gut abwäge.

  1. der bauträger hat das über banken finanziert und die kaufpreisforderung abgetreten.alle zahlungsraten
    sind mit schuldbefreiender wirkung für den käufer auf das bausonderkonto der verkäuferin zu überweisen.

2.das bauland kommt von der gemeinde und war feld

3.die grunderwerbssteuern wurden von dem bauträger gezahlt.

4.der bauträger baut die häuser, ich denke als generalunternehmer.

5.er hat einige häuser veräußert, wo die grundbuchein-
tragungen keine probleme bereitet haben.

6.die liquidität ist okay von den ( nur Besitzern ) da das alles unternehmer sind und unser vermeintlicher besitzer unternehmensberater.

1 der bauträger xyz adresse gleich inhaber gleich
2 vermietung inmmob. adresse gleich inhaber gleich
3 frau vom inh. adresse gleich inhaber gleich

mangels masse inso 2010 die häuser zurück an den bauträger.von wem kann ma denn das haus erwerben,unser vermeintlicher besitzer veräußert lediglich seine vormerkung er hat keine auflassung.

Also, seriös gesagt,

Sie wollen das Haus kaufen, wissen aber nicht von wem.

Sie bezahlen Miete an wen ?

Ist der Bauträger nun noch eine Firma in Insolvenz oder ist diese abgewickelt?
Sicherlich können Sie das Haus kaufen.

Bitte beantworten, dann gehts weiter

mangels masse inso 2010 die häuser zurück an den bauträger.von
wem kann ma denn das haus erwerben,unser vermeintlicher
besitzer veräußert lediglich seine vormerkung er hat keine
auflassung.

an den besitzer, welcher sich als eigentümer ausgegeben hat,der eigentümer ist der bauträger dessen inso seit 2010 abgwickelt ist und von dem wir nichts wußten.der geschäftsführer von dem bauträger ist liquidator und eigentümer der häuser -

Wissen Sie sicher, dass der Besitzer nicht in Kooperation mit dem Bauträger und somit dem Eigentümer
des Hauses steht?

da der besitzer laut mail an mich dem bauträger die schuld an der inso gibt und das er deshalb nie eigentümer wurde hatte ich eine kooperation für ausgeschlossen gehalten jetzt bin ich mir nicht mehr sicher.

Wissen Sie sicher, dass der Besitzer nicht in Kooperation mit
dem Bauträger und somit dem Eigentümer
des Hauses steht?

Betrachten wir die Situation,

Ihr Vermieter hat das Haus irgendwann vom Bauträger erworben und sich nicht um die vollständige Abwicklung incl. Grundbuch gekümmert.
Aber er hat bezahlt. Oder?

Will er das Objekt überhaupt weiter behalten, da der Eigentümer per Gesetz ja der Bauträger ist.
Er könnte die vollständige Abwicklung ja jetzt erstreiten, wenn er den damaligen Kauf mit Belegen nachweisen kann.

Warum bezahlen Sie seit 2010 weiter Miete an den Vermieter, wenn das Objekt seit 2010 wieder dem Bauträger gehört?

Sie könnten die Situation aufklären, wenn Sie die Mietzahlungen auf ein Sperrkonto überweisen, die Parteien davon in Kenntnis setzen und somit zwingen,
den wahren Eigentümer zu enttarnen.
Ist es der Vermieter, können sie Ihn dazu bewegen sein Objekt im Grundbuch eintragen zu lassen, da der damalige Kauf nichts mit der Insolvenz zu tun hat.

Stellt sich heraus dass der Bauträger immer der Eigentümer war, so wurde der Insolvenzverwalter betrogen,
zum Einen mit der fingierten Auflassung, zum andern mit dem Hinterziehen der Mieteinnahmen durch den Strohmann.
Ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Sie sollten nun aktiv die beiden Parteien beackern um
den wahren Status um das Haus heraus zu bekommen.

Versuchen Sie zu kären wer die Zahlungen für Grundsteuer tätigt.
Diverse Hausversicherungen z.B. Brandschutzversicherung.
Wer zahlt diese und auf wen läuft die Police.

Wenn der Vermieter nicht bereit ist zu kooperieren um Ihnen beim Kauf, wie im Jahr 2003 versprochen zu helfen, üben Sie Druck aus und unterstellen Ihm Kooperation mit dem Bauträger mit dem Ziel der Verschleierung in der Absicht einer geplant herbeigeführten Insolvenz.

Gehen Sie aber davon aus, jeder der Beteiligten hat seine vorbereitete Geschichte, die Ihnen seit 12 Jahren erzählt wird.

es liegt eine rechnung, welche angeblich bezahlt wurde vor. die rechnung sieht sehr komisch aus. das verkaufsangebot wurde am 23.12.1996 unterzeichnet. in der rechnung steht das datum 20.12.1996.
des weiteren ist die rechnungslegung vom 7.1.1997 aber
als bezahlt eingegangen ohne unterschrift 27.12.1996.
der damalige projektant erklärte mir, das die rechnung
wegen der steuer in höhe von 150 000DM für den Käufer
zurück datiert wurde. ob die rechnung tatsächlich bezahlt ist bleibt offen.

das objekt hat die ganze zeit dem bauträger gehört,wir
wußten weder was von einem bauträger,geschweige denn von einem anderem eigentümer noch von einer insolvenz.

also haben wir die mieten an den angelichen eigentümer bezahlt, welcher sich als solches ausgab.

erst als ich 2012 sein anderes haus veräußern sollte, wo er sich ebenfalls als eigentümer ausgab kam ich dahinter. nett oder ?

Die Sache mit der Rechnung mag ja in Ordnung sein, sollte zurückdatiert werden, ist das vertretbar wenn beide Seiten einig sind. ( eigentlich nur ein Steuerthema Vst und UST )

aber es hilft Ihnen nur weiter beide Parteien unter Druck zu bekommen.
vielleicht rührt sich ja einer wenn die Miete nicht bezahlt wird.
Ein Besitzer, der eigentlich keiner ist kann gegen Sie auch keine Räumungsklage durchsetzen.
Klingt hart aber ist so.
Vielleicht steigt auch der vermeintliche Vermieter aus, wenn kein Geld mehr mit dem deal verdient wird.

Kriegen Sie den Bauträger als wahren Eigentümer und zwar seit jeher, dann haben Sie gewonnen.

Was ist mit den Mieten ?

Die gehören der Insolvenzmasse während der Insolvenz.

Wem gehören die Häuser ?

Dem der im Grundbuch steht

Hallo!
Sorry für die späte Antwort und ich bin mir auch nicht ganz sicher, da der Fall schon sehr speziell ist.

Zum einen ist für mich unklar, warum die Häuser an den Bauträger (!!) zurück gegeben wurden mangels Masse. Normalerweise zählen diese ja zur Insolvenzmasse und der Insolvenzverwalter versucht diese zu verwerten. Ist das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt oder läuft noch masselos weiter?

Da der Bauträger im Grundbuch steht („das Grundbuch ist die Wahrheit“) ist dieser der Eigentümer bzw. tritt an dessen Stelle der Insolvenzverwalter.

Zu Ihren Fragen: Die Häuser gehören zur Insolvenzmasse und damit dem Bauträger (vertreten durch den Insoverwalter), da dieser im Grundbuch steht. Eine Verwertung wird der Verwalter sicher anstreben (Zufluss zur Masse).

Wieso die Mieten an den Besitzer geflossen sind ist mir nicht klar (Untervermietung?). Normalerweise kommt es auf den Mietvertrag an. Nur wenn der Verwalter auch die Mieteinnahmen verwaltet zählt dieses zur Masse.

Ich hoffe, ich konnte helfen. Bitte legen Sie mich nicht fest, da ich mir in Ihrem Fall nicht sicher bin…zu viele Fragezeichen…

Lieben Gruß

Liebe/-r Experte/-in,

Fallbeispiel .: man erwirbt 1996 bei einem Bauträger
2 Häuser ohne Auflassungssicherung , welche in einem

hallo, ich kann Dir keine hilfe sein, sorry. wed