Hallo nochmal,
ist nicht knifflig sondern chaotisch weil hier jeder geschlafen hat.
Sie schreiben Mieter der Häuser…
Wer denn den Mietvertrag gemacht, ich nehm mal an, der
Besitzer ohne Grundbucheintrag, da er ja die Mioete eingestrichen hat.
Aber man muß das trennen. Mit einem Kaufvertrag, bei Immos über den Notar, erfolgt der Wechsel des Besitzes durch Eintragung im Grundbuch.
Dazu wird seitens des Notars ein Auflassungsvermerk eingetragen. Dieser verhindert eine weitere Veräusserung des selben Grundstückes durch den Verkäufer.Auch kann das Finanzamt nicht mehr in das Grundstück vollstrecken. ( War in der Insolvenz nicht schlecht für den IV da meistens FA Hauptgläubiger in der Inso sind; UST- Schulden )
Der Käufer, genannt Eigentümer ist damit geschützt. Nach dem erfolgten Nachweis der Bezahlung und dem Nachweis gezahlter Grunderwerbsteuern durch das FA
veranlasst der Notar die Löschung der Auflassung und den Eintrag des Vorbesitzers. Der neue Eigentümer wird eingetragen.
An sich ein automatischer Ablauf, der durch den Notar überwacht und gesteuert wird.
Nun wurde irgend etwas nicht erfüllt und der Notar kommt nicht weiter.
Eigentlich kommt da eine Nachfrage seitens des Notares.
Wann wird bezahlt?
Ein weiteres Versäumnis in der Sache, zumal der Notar anhand der Kaufsumme seine Gebühren festschreibt.
Wir sollten nun den Geldfluß kennen.
Wurde überhaupt bezahlt? Ist die Bezahlung nachweisbar
und hat einer nur gepennt und den Notar nicht verständigt.
Falls doch verständigt hat der Notar gepennt und ist im Zweifel in der Haftung.
Falls nicht bezahlt gab es nur eine Kaufabsicht und zu Unrecht eingezogene Mieten.
Aber der IV hat sicherlich den Geldfluß geprüft sonst hätte er die Häuser verwertet.
Ebenso hätte er die Mietzahlungen zu Gunsten der Insolvenzkasse eingetrieben.
Aber er wusste sicher dass da nichts zu machen ist
oder dass er im Falle einer Löschung der Auflassung
zusätzliche Forderungen gegen das Objekt entstehen lässt.
Er hat innerhalb der Insolvenz die Verwaltung der Immos
als Teil der Insolvenz übertragen bekommen und dieses
nicht genutzt.
Dann aber im gleichen Zustand wieder zurück gegeben.
Quasi, soll der Bauträger die Suppe auslöffeln.
Ich bin der Meinung, falls der Besitzer seine Zahlungen
für die Häuser nachweisen kann, die Situation nun gleich zu setzen ist wie vor der Insolvenz und nun mit
Verzögerung der notarielle Besitzübergang stattfinden kann.
Warum soll der Bauträger nach einer Insolvenz wieder Besitzer sein. Zumal er ja bezahlt wurde und ein Auflassungvermerk zu Gunsten des damaligen Käufers immer noch eingetragen ist.
Aber sie haben recht, da die Beurkundung durch den Notar nicht abgeschlossen ist, ist der Besitzer der
Bauträger.
Allerdings sollte dieser nicht davon ausgehen, dass
er es lange bleiben wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich hinter dem Auflassungvermerk und dem damit verbundenen Veräusserungsschutz in der Insolvenz Immobilien vor dem Verkauf oder vor der Versteigerung sichern darf um dies dann mit Löschung des Auflassungsvermerkes zu kapialisieren.
Das hat nichts mit der Dummheit und Gutgläubigkeit zu tun oder mit dem Verschlafen eines Umstandes.
Kann der momentane Besitzer, der die Immos gekauft hat
die Bezahlung nachweisen, so wäre Ihm zu Beginn der Insolvenz ein Absonderungsrecht zugestanden.
Er hätte die Freigabe mit Sicherheit erhalten, aber ich denke hier wurde an allen Ecken gemauschelt.
Nun denke ich dass der Zustand vor Insolvenzeröffnung wieder hergestellt ist, der für die Zeit in Insolvenz geruht hat, da kein Abschluß wegen der Beschlagnahme der Immos getätigt wurde.
Interessant ist der Satz, dann gehen die Häuser 2010 mangels Masse an den Bauträger zurück…
Wenn das mal keine verwertbare Masse wäre.
Also war dem Inso klar, dass er schlechte Karten hat, ein Haus oder zwei unter den vorliegenden Aspekten zu verwerten. Noch dazu wenn er nicht einmal Mieteinnahmen hat.
Klären wir doch einmal, wer hat die 10 Jahre die Grundsteuer für die Häuser bezahlt?
Ein Notar könnte weiterhelfen bei der Beantwortung der Frage:
In welchem Zeitraum ab Kaufabsicht muß die notarielle Umschreibung stattfinden.
Ich glaube so etwas gibt es nicht. Ist unglücklicherweise ein Kauf mit langen Verzögerungen aber in gegenseitigem Einverständnis.
mfg