Liebe/-r Experte/-in,
2001 - 2010 läuft ein insolvenzverfahren 2010 übergibt mangels masse der insolvenzverwalter die
restlichen häuser an den bestellten liquidator ab, welcher auch geschäftsführer der GmbH war.
weder der insolvenzverwalter noch der liquidator wußten, das während der ganzen zeit in einigen häusern,
welche in der insolvenzmasse steckten mieter waren und miete bezahlten, was passiert mit den mietern, welche die miete an einen unbevollmächtigten überwiesen haben ?
Hallo,
da kann ich leider keine Hilfe geben. Sorry.
Franz
Die Mieter können an den ihnen bekannten Vermieter zahlen, so lange der Insolvenzverwalter sie nicht anweist, nur an ihn zu leisten.
Dagegen hat der Insolvenzverwalter sich gegenüber der Masse schadensersatzpflichtig gemacht. Er hätte wissen müssen, dass es Mieter gibt.
MfG
was passiert mit den mietern, welche die miete an
einen unbevollmächtigten überwiesen haben ?
Hallo,
wenn die Mieter schuldbefreiend geleistet haben passiert ihnen garnichts. Der Insolvenzverwalter ist in der Pflicht allen Mietern anzuzeigen das die Miete nunmehr an Ihn zu leisten ist. wenn die Häuser nun aus der masse freigegeben wurden ist die Miete wieder an den Eigentümer zu zahlem - es sei denn es gibt anderweitiges zu beachten, z.B. Zwangsverwaltung.
ml.
Hallo loriotpolitik,
zu Beginn der Insolvenz
hätte der IV anhand der Massenaufstellung bei den Häusern
feststellen müssen, dass Mieteinnahmen vorhanden sind.
Daraufhin wären die Mieter angeschrieben geworden, um die Mieten auf das Anderkonto des IV zu überweisen.
Die Mieteinnahmen sind Inso- Masse.
Hat der IV die Häuser zurück gegeben, da aus dem Betrieb der Häuser nicht absehbare Kosten erwartet wurden, so konnte im Beschluß mit der GV die Absonderung
durchgeführt werden. Die Häuser wären dann im Besitz des insolventen Betriebes.
Wurden die Häuser aber durch den Insolvenzabwickler / IV
oder ein Beauftragter desselben verwaltet, so hätte dieser Umstand ebenfalls an die Mieter per Insolvenzgericht mitgeteilt werden müssen.
Die Mieter haben mit der Bezahlung an die per Mietvertrag
festgelegte Bankverbindung korrekt gehandelt und können nicht belangt werden.
Beim Insolvenzverwalter oder Liquidator, wie Sie schreiben sieht es da schon schlechter aus.
Möglicherweise Unterschlagung, Insolvenzbetrug ist möglich.
Die Gruppe der Mieter sollte sich zusammen schließen und über das Insolvenzgericht oder Finanzamt, am besten per Anwalt eine Klärung suchen.
mfg
danke sie sind wie immer mein schatz