hey industrierechner ;
unser thema kennst du ja.
aktivlegitimation fehlt, eigentümer erloscheneer bauträger - steht im grundbuch. die richterin fordert aber keine legitimierung an, wie weiter ?
hey industrierechner ;
unser thema kennst du ja.
aktivlegitimation fehlt, eigentümer erloscheneer bauträger - steht im grundbuch. die richterin fordert aber keine legitimierung an, wie weiter ?
im Moment bin ich nicht auf der Höhe.
Der Eigentümer im GB ist also der Bauträger i. I. bzw.
die erloschene Firma?
Wenn Du zum Insogericht marschierst, weckst Du tote Hunde oder?
Möglichkeit 1: Du hast mal geschrieben Du bezahlst Miete
an…
Würd ich nun mal aussetzen, wenn der Besitzer nicht klar ist.
Damit käme schnell Bewegung ins Grundbuch.
Möglichkeit 2: Leg die Karten beim IV auf den Tisch und kauf Ihm das Objekt ab.
Damit würde dieser schnell die Einträge im GB auf Vordermann
bringen.
Schlage einen Kaufpreis mit 40- 50 % des Verkehrswertes vor.
Das wäre für die Insomasse gefundenes Fressen ohne ein finanzielles Risiko das beim IV liegt.
Passt die Antwort nicht, schreib mir detailierter.
können wir nichtmal reden ?
die miete ist ausgesetzt deswegen, auf grund dessen klagt der vermieter ohne legitimation ja gegen uns.
und der kommt anscheinend mit seiner masche ja weiter, die richterin interessiert die aktivlegitimierung nicht.sie weiß aber, das er kein eigentümer ist. bescheuert.
Also, es gibt einen Mietvertrag mit dem, sagen wir mal Ex-Eigentümer aus Ihrer Sicht, möglicherweise sogar berechtigtem Besitzer, der Zustand wurde ja erreicht durch
die Absonderung aus der Insolvenzmasse seinerzeit, mit Rückgabe an den Bauträger da keine Mehrung der Insolvenzmasse erwartet wurde, wenn ich mich recht erinnere.
In jedem Fall ist damit der ehemalige Bauträger und somit der Mietvertrag gültig, was der Staatsanwalt ( Richterin- wie du schreibst ) unterstellt und somit auf der Seite des Besitzers steht.
Das einzige Problem besteht nun darin, der Bauträger mit seiner Immobilie hat keine Grundbriefrechte.
Die braucht er aber auch nicht, solange er keine Beleihung plant oder das Objekt verkaufen will.
Ist das soweit korrekt?
Haben Sie einen Grundbuchauszug?
Welcher Notar hat die letzte Eintragung getätigt.
Könnte da ein Ansatz sein?
Ja, dann wäre der Mietvertrag mit dem Bauträger richtig,
aber unser Mietvertrag besteht mit dem, der eben nicht im Grundbuch steht und der hat auch keine Vollmacht-Aktivlegitimation von dem Bauträger
Ja, dann wäre der Mietvertrag mit dem Bauträger richtig,
aber unser Mietvertrag besteht mit dem, der eben nicht im
Grundbuch steht und der hat auch keine
Vollmacht-Aktivlegitimation von dem Bauträger
Nehmen wir mal an, ich besitze ein Haus gemäß Grundbuchauszug.
Meine Frau steht nicht als Mitbesitzer im Grundbuch, jedoch
ist Sie gemäß Ehevertrag Mitbesitzer und macht nun mit einem Mieter einen Vertrag. Es erfolgt die Scheidung.
Der Mietvertrag meiner EX wäre gegenüber dem Mieter gültig, dieser würde auch die Miete an die Ex bezahlen, da ja keine Verpflichtung besteht, dem Mieter eine Ehescheidung anzuzeigen.
Nur verkaufen könnte meine EX das Haus nicht an den Mieter, da nicht im Grundbuch als Besitzer.
So in etwa ist es bei deiner Situation auch.
aber der bauträger als liquidator wußte doch garnicht, das mieten geflossen sind.
aber der bauträger als liquidator wußte doch garnicht, das
mieten geflossen sind. ( im Beispiel ich als GB- eingetragener Besitzer )
Nee, wir reden nun von dem, der seine Mieten will und der einen Mietvertrag mit dir hat und dem der Richter recht geben möchte. ( im Beispiel meine Ex )
richtig, der keine aktivlegitiemierung hat.
ich habe grad mit der staatsanwaltschaft frankfurt oder telefoniert bezüglich meiner anzeige wegen arglistiger täuschung und betrug gegen den nicht aktivlegitimiertem. jetzt hat die staatsanwaltschaft akteneinsicht aus memmingen angefordert, vom bauträger.
Du hast früher mal geschrieben, dass es sich bei den ineinander verflochtenen Firmen Bauträger, Vermieter etc,
als auch GmbH und Einzelfirma nicht zuordnen klässt wer nun
Besitzer oder Eigentümer sein soll?
Mich würde nicht wundern, wenn, für dich unbekannt plötzlich ein Papier auf den Tisch kommt, das deinen Vermieter als Hausverwaltungsfirma, also als vorgeschobenen Dienstleister des Besitzers offenbart.
Damit wäre der Kreis dann wieder geschlossen und Du kommst nicht weiter, auch nicht mit der Klage Betrug oder Täuschung.
nein der vermieter ist keine hausverwaltung,der hat die objekte vom bauträger gekauft und ist nie afgelassen worden, weil der bauträger in insolvenz ging.
nein der vermieter ist keine hausverwaltung,der hat die
objekte vom bauträger gekauft und ist nie afgelassen worden,
weil der bauträger in insolvenz ging.
aber damit hat der Vermieter eine Legitimation für die Berechtigung zur Mietforderung, wenn es einen Kaufvertrag gab. Das könnte auch eine beschriebene Serviette sein.
Notariell gibt es da sicher nichts sonst würde der Kauf per Grundbuch dokumentiert sein.
Die Auflassung und Absicherung im Grundbuch ist ein ganz anderes Thema. Hier hat nur dein Vermieter Pech, wenn er das Objekt verkaufen möchte, da ein Käufer auf die Richtigkeit der GB achten wird.
Aber das wird dir nicht so recht helfen, wolltest du nicht das Haus erwerben?
richtig, und laut mietgesetz, darf er auch nur vermieten, wenn er eigentümer ist oder legitimiert,
sowie deine exfrau ( Bsp.) und wenn er keine legitimation vorzeigen kann ?
abgesehe davon darfst du nicht vergessen, das es da noch einen insolvenzverwalter gab.
Aber du schreibst doch, dein Vermieter hat vom, zwischenzeitlich insolventen Bauträger gekauft?
Der IV ist durch die Absonderung zunächst, wie schon beschrieben, aussen vor?
Mit Freigabe aus der Insolvenzmasse ist der draussen.
Andest ist es, wenn der insolvente Bauträger durch Unwahrheit den IV getäuscht hat und somit Masse unterschlagen hat. Er hätte dann die Gläubiger betrogen.
Klärung, soweit nach Ende der Inso überhaupt noch möglich
mit Hilfe eines Gläubigers und der Klage wegen Unterschlagung von Insolvenzmasse.
wenn er denn tatsächlich gekauft hat, er hat keine Sicherung und eine blanke Verkausrolle mit unterzeichnung der notare bei leerem baufeld heißt nicht, das er alles bezahlt hat.
Sorry loriotpolitik,
ich war im Krankenhaus.
war da nicht die Richterin, die dem quasi Vermieter
recht gibt ( oder geben will ) wegen der zurück behaltenen Miete?
Aber bedenke bitte:
Kaufen ist eine Sache, bezahlen die andere.
Ich kann ein Auto finanzieren, das ich einem anderen weitervermiete.
Somit gehört mir das Auto nicht, da nicht bezahlt.
Aber die Miete gehört mir.
Gruß industrierechner
Hallo loriotpolitik,
entschuldige meine Nichtantwort, ich war im Krankenhaus.
zur Klage wegen Mietschulden, da gibt der Staatsanwalt
doch dem Besitzer recht.
Beispiel:
Ich finanziere ein KFZ, das ich aber weiter vermiete.
Obwohl der Besitzer ( bis zur Bezahlung besteht Eigentumsvorbehalt )ich bin, der Eigentümer jedoch der Hersteller oder eine Bank ist ,
steht mir die Fahrzeugmiete zu, solange ich diese nicht abtreten muß.
Gruß