Hallo,
folgendes szenario:
Firma A (Einzelunternhemen) ist insolvent und wir durch den Insolvenzverwalter fortgeführt, für ein Jahr, anschließend gibt der IV das Unternehmen gem. §35 Abs.2 InsO frei. Firma A beteiligt sich an öffentlichen ausschreibungen, erhält aufträge wird aber teilweise auch ausgeschlossen aufgrund der Insolvenz.
Frage: Ist der Ausschluß rechtmäßig, da Firma A (Einzelunternhemen) ja mit der Freigabe eine neue Steuernummer, neue Betriebsnummer sowie eine neue Firmennummer bei der Berufsgenossenschaft erhalten. Somit ist sie doch ein neues Unternehmen?