Insolvenzrecht, §35 Abs.2 InsO

Hallo,

folgendes szenario:

Firma A (Einzelunternhemen) ist insolvent und wir durch den Insolvenzverwalter fortgeführt, für ein Jahr, anschließend gibt der IV das Unternehmen gem. §35 Abs.2 InsO frei. Firma A beteiligt sich an öffentlichen ausschreibungen, erhält aufträge wird aber teilweise auch ausgeschlossen aufgrund der Insolvenz.

Frage: Ist der Ausschluß rechtmäßig, da Firma A (Einzelunternhemen) ja mit der Freigabe eine neue Steuernummer, neue Betriebsnummer sowie eine neue Firmennummer bei der Berufsgenossenschaft erhalten. Somit ist sie doch ein neues Unternehmen?

Hallo,

wegen

Firma A beteiligt sich an öffentlichen ausschreibungen,

i.S. einer öffentlichen (nicht beschränkten) Ausschreibung und keiner freihändigen Vergabe müsste dies hier gelten:

http://dejure.org/gesetze/VOB-A/2.html

erhält aufträge wird aber teilweise auch ausgeschlossen aufgrund der
Insolvenz.

Konkrete Begründung? Spätestens hier öffnet §2 Abs.1 VOB/A dem Auftraggeber alle Türen und Tore. Mit Insolvenzrecht hat dies m.E. nichts zu tun.

Gruß
Der Franke