Gibt es im Insolvenzrecht bzw. bei teilweisen Übernahmen von insolventen Firmen besondere, rechtliche Absicherungen (Vorrechte) hinsichtlich bestehender Verträge der Altersteilzeit?
Es tut mir leid, aber die Frage ist zu schwer verständlich. Am besten werden Sie konkreter: worum geht es?
Gibt es im Insolvenzrecht bzw. bei teilweisen Übernahmen von
insolventen Firmen besondere, rechtliche Absicherungen
(Vorrechte) hinsichtlich bestehender Verträge der
Altersteilzeit?
Die Regelungen hierzu befinden sich im § 613 BGB Betriebsübergang.
Hallo Davon habe ich leider keine Ahnung. Gruß
Gibt es im Insolvenzrecht bzw. bei teilweisen Übernahmen von
insolventen Firmen besondere, rechtliche Absicherungen
(Vorrechte) hinsichtlich bestehender Verträge der
Altersteilzeit?
nein, bei einer insolvenz gibt es keine Vorrechte.
Gibt es im Insolvenzrecht bzw. bei teilweisen Übernahmen von
insolventen Firmen besondere, rechtliche Absicherungen
(Vorrechte) hinsichtlich bestehender Verträge der
Altersteilzeit?
verstehe ich das so richtig, dass Sie einen extra Absicherung zur Rente laufen haben und ob diese durch eine Insolvenz des AG, oder einer Privatinsolvenz gefährdet ist? Wenn ja, wie alt ist der Vertrag?
wende dich bitte an einen fachanwlt
Gibt es im Insolvenzrecht bzw. bei teilweisen Übernahmen von
insolventen Firmen besondere, rechtliche Absicherungen
(Vorrechte) hinsichtlich bestehender Verträge der
Altersteilzeit?
Hallo roej,
bei einem Fall in unserer Firma gab es keinerlei Absicherung. Ob das allerdings mit dem Vertrag zusammenhing oder mit den rechtlichen Bestimmungen weiß ich leider nicht.
Alles Gute
Gruß Lore
Hallo,
der Insolvenzschutz für ATZ-Wertguthaben ist im Altersteilzeitgesetz verankert §8a.
http://www.gesetze-im-internet.de/alttzg_1996/__8a.html
In Insolvenzfällen sollten ATZ-Wertguthaben normalerweise außer Gefahr sein.
Ob die Verträge weitergeführt werden müssen, dazu kann ich allerdings nicht sagen.
Hoffe, etwas geholfen zu haben.
Susanne
Gibt es im Insolvenzrecht bzw. bei teilweisen Übernahmen von
insolventen Firmen besondere, rechtliche Absicherungen
(Vorrechte) hinsichtlich bestehender Verträge der
Altersteilzeit?
bin ich leider überfragt
Gruß
michael
Gibt es im Insolvenzrecht bzw. bei teilweisen Übernahmen von
insolventen Firmen besondere, rechtliche Absicherungen
(Vorrechte) hinsichtlich bestehender Verträge der
Altersteilzeit?
Guten Morgen,
wenn Sie ein Unternehmen oder Unternehmensteile nicht vom Insolvenzverwalter übernehmen, dann müssen sie Verträge mit Mitarbeitern (dazu gehören auch Folgeveträge) zu übernehmen.
Viel Glück.
Gibt es im Insolvenzrecht bzw. bei teilweisen Übernahmen von
insolventen Firmen besondere, rechtliche Absicherungen
(Vorrechte) hinsichtlich bestehender Verträge der
Altersteilzeit?
Keine Erfahrung!
Hallo,
insolvenzrecht ist nicht gerade mein Heimatsgebiet, aber soweit ich es weiß, gibt es für Altersteilzeitler keine besonderen Rechte. Es handelt sich hier ja nicht um einen „normalen“ Betriebsübergang, bei dem selbstverständlich auch Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisse übergehen. In der Insolvenz können Arbeitsverhältnisse aufgelöst werden, und da gibt es keinen besonderen Schutz für die Altersteilzeit. Für die bis dahin aufgelaufenem Arbeitszeitguthaben sollte es einen Insolvenzschutz geben, jedenfalls ist der gesetzlich vorgeschrieben. ist dieses Guthaben aufgebraucht, gibt man dann leider ganz normal in die Arbeitslosigkeit.
Viele Grüße
Peter
Gibt es im Insolvenzrecht bzw. bei teilweisen Übernahmen von
insolventen Firmen besondere, rechtliche Absicherungen
(Vorrechte) hinsichtlich bestehender Verträge der
Altersteilzeit?
sorry, weiß ich nicht. Gute Frage für einen Insolvenzanwalt
Gibt es im Insolvenzrecht bzw. bei teilweisen Übernahmen von
insolventen Firmen besondere, rechtliche Absicherungen
(Vorrechte) hinsichtlich bestehender Verträge der
Altersteilzeit?