Insolvenzrecht bei Ehegatten

Hallo,

habe mal wieder eine Frage und hoffe auf Eure kompetente Hilfe :smile:

Also, mal angenommen, ein dauernd getrennt lebendes Ehepaar (seit mehr als 4 Jahren getrennt) haftet einer Kreditkartenfirma gegenüber gesamtschuldnerisch und es existiert eine Forderung, die über eine Inkassofirma eingetrieben werden soll.

Der Mann ist sowieso komplett pleite (beide sind Rentner und haben nur Mindestrenten) und steht momentan kurz vor der Privatinsolvenz (diese ist bereits in der Vorbereitung und wird in den nächsten Wochen zur gerichtlichen Eröffnung kommen), er hat die Forderung der Kreditfirma bereits mit in seine Insolvenzunterlagen aufgenommen.

Die Frau ist zwar nicht pleite, also hat noch keine direkten Schulden, aber hat auch an Geld nur das, was sie monatlich zum Leben braucht und ansonsten keine Sparanlagen etc., sie kann diese Forderung also auch nicht begleichen.

Nun meine Frage:

Wenn diese Forderung in der Privatinsolvenz des Mannes steht und dort gerichtlich im Schuldenbereinigungsplan mit -wie sagt man- „abgegolten“ wird, kann dann die Kreditkartenfirma trotzdem dieselbe Forderung oder Teile daraus noch bei der Frau eintreiben und müsste die Frau dann trotzdem zahlen, auch wenn sozusagen die Forderung dann ja quasi wie doppelt abgeleistet wird (auch wenn sie in der Insolvenz nur anteilig Geld aus der Forderung zurückbekommen, aber das ist ja auch der Sinn dahinter und gerichtlich abgesegnet), oder müsste die Frau für den „Rest“ aufkommen, der nach der Insolvenz und dem Schuldnberereinigungsplan des Mannes übrig bliebe?

Wie läuft das genau? Am meisten interessiert mich, wie das Ganze mit der gesamtschuldnerischen Haftung in so einem Fall aussieht, denn wie ich das sehe, kann die Forderung doch sicherlich nur entweder mit in der Insolvenz stehen oder dann eben von der Frau eingetrieben werden, beides geht nicht, oder? Oder kann die Gläubigerfirma in so einem Falle gar wählen, ob sie die Insolvenz des Mannes akzeptieren oder darauf verzichten und die Forderung nur noch bei der Frau eintreiben?

Sorry, wenn das alles etwas wirr klingen sollte, weiss einfach nicht, wie ich es anders erklären soll und wäre echt sehr froh, wenn Ihr mir trotzdem helfen könntet. Ganz toll wäre auch eine Quellenangabe bzw. Links zum Gesetzestext, der das Ganze regelt.

Vielen Dank nochmals und viele Grüsse

Icequeen

Hallo

wenn man sowieso nur unter Pfändungsfreigrenze ist, warum tut man sich ne PI mit weiteren Kosten von ca. 3000€s an??

LG
Wallfower

(seit mehr als 4 Jahren getrennt) haftet einer
Kreditkartenfirma gegenüber gesamtschuldnerisch und es

Dann hat die Frau jetzt ein Problem.

man- „abgegolten“ wird, kann dann die Kreditkartenfirma
trotzdem dieselbe Forderung oder Teile daraus noch bei der
Frau eintreiben

Genau das ist das Wesen der gesamtschuldnerischen Haftung. Der Gläubiger kann sich aussuchen, bei wem er die Forderung stellt. Wenn beim Mann nichts mehr zu holen ist, wird man sich an die Frau wenden.

und müsste die Frau dann trotzdem zahlen, auch wenn sozusagen
die Forderung dann ja quasi wie doppelt abgeleistet wird

Wieso doppelt ? Beim Mann ist doch durch die Insolvenz nichts mehr zu holen.

der Sinn dahinter und gerichtlich abgesegnet), oder müsste die
Frau für den „Rest“ aufkommen, der nach der Insolvenz und dem
Schuldnberereinigungsplan des Mannes übrig bliebe?

Das ist das beste, was der Frau passieren kann.

oder? Oder kann die Gläubigerfirma in so einem Falle gar wählen,

Ja, siehe oben.

Hallo,

wenn zwei Schuldner gesamtschuldnerisch haften und einer macht das Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung durch, dann zahlt nur noch der andere Schuldner die gemeinsame Schuld.

Ein Gläubiger muss sich nicht auf den finanziell schlechter gestellten (oder in Insolvenz befindlichen) Schuldner verweisen lassen, sondern er kann sich generell immer dem finanziell besser gestelten Schuldner die Forderung „auf’s Auge drücken“. Egal ob ein Insolvenzverfahren läuft oder nicht.

Wenn ein Ehepaar gemeinsam die Schulden los haben will, muss es auch gemeinsam das Inso-Verfahren durchziehen.

Abgesehen davon: wenn das Ehepaar gemeinsam unterhalb der Pfändungsfreigrenze lebt, macht ein Insoverfahren ja eh kaum einen Sinn.

Gerichtsvollzieher kommt, trinkt die ihm angebotene Tasse Kaffee und geht wieder. Alle drei Jahre machen sie ihren „Offenbacher“ (offiziell eidesstattliche Versicherung) und gut ist es.

Das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung kostet auch Geld. Wenn dieses Geld innerhalb eines Jahres nach dem Ende des Insoverfahrens nicht an den Staat zurückbezahlt wird, kann u. U. auch die Restschuldbefreiung widerrufen werden.

Gruß
Ingrid

Hallo nochmal,

also ich nehme mal diese Antwort zum Zitieren, allerdings richtet sich meine Antwort erstmal an alle 3 von Euch, die mir geantwortet haben, denn die Frage, wieso man sich dann noch ne PI antue, kam ja nicht nur in dieser Mail hier.

Und zwar muss man halt mal davon ausgehen, dass es sich hier um ältere Menschen handelt, die ihr ganzes Leben lang schwer gearbeitet haben und bis vor ein paar Jahren auch finanziell noch einigermaßen gut dagestanden haben. Die Leute gehören noch der „alten“ Generation an, die nachts nicht schlafen können, weil sie Angst haben, und auch mit der großen „Schande“ verschuldet zu sein, nicht leben können, weil das eben völlig gegen ihre einstigen Ideale und Vorstellungen geht. Beide sind Bürger aus Ostdeutschland und waren bereits über 50, als die Wende kam. Für Menschen in diesem Alter ist es nicht unbedingt leicht gewesen, nochmal etwas völlig Neues aufzubauen, angestellt wird man ja in diesem tollen Land auch nicht, wenn man über 40 (oder mittlerweile schon 35?) ist, also machten sie sich selbstständig, kämpften und ackerten, dann kamen Krankheiten und immer mehr körperliche Probleme (in dem Alter ja auch kein Wunder), dazu und auch deswegen lief das Geschäft dann natürlich immer schlechter, aber eine so junge Firma ist eben noch nicht in der Lage, mal zwei, drei miese Jahre mit Rücklagen abzufedern, denn so weit ist man als Kleinunternehmer im Osten (als selbstsändiger Versicherungsagent) nunmal nicht. Und nun ist der Mann dadurch stark verschuldet, aber eben auch seit 2 Jahren Rentner, seine Frau hat das Pech, dass sie bei vielen Sachen eben auch unterschrieben hat, deswegen ist sie nun haftbar wegen gesamtschuldnerischer Haftung, denn ansonsten wäre es ja kein Thema, da Eheleute ansich ja nicht automatisch für die Schulden des Partners haften, wenn ich ds richtig verstanden habe?

So, das nur mal als OT, denn nicht immer sind alle Leute selbst an allem schuld und nicht alle können mit dem Gedanken, dann eben verschuldet zu sein, gut und ruhigen Gewissens leben!

wenn zwei Schuldner gesamtschuldnerisch haften und einer macht
das Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung durch, dann
zahlt nur noch der andere Schuldner die gemeinsame Schuld.

Das gilt dann aber nur für solche Forderungen, wo es auch eine gesamtschuldnerische Haftung gibt? Und wie ich weiter oben schon schrieb, allein die Tatsache, dass sie verheiratet sind, reicht nicht aus, um die Frau für jede Forderung, die in die Insolvenz des Mannes einfliesst, automatisch haftbar zu machen, sondern nur für solche wie Kreditverträge, bei denen sie selbst auch Vertragspartner war und selbst mit unterschrieben hat - stimmt das so?

Wenn ein Ehepaar gemeinsam die Schulden los haben will, muss
es auch gemeinsam das Inso-Verfahren durchziehen.

Naja, aber im konstruierten Fall, über den wir hier philosophieren, leben diese Eheleute ja seit 4 Jahren dauernd getrennt und dementsprechend kann man sich ausmalen, wie regelmäßig die Kommunikation und sowas noch ist…

Abgesehen davon: wenn das Ehepaar gemeinsam unterhalb der
Pfändungsfreigrenze lebt, macht ein Insoverfahren ja eh kaum
einen Sinn.

Siehe oben! Ob es Sinn macht oder nicht, die können so nicht leben und wollen diese Sache loswerden, damit sie wieder „erhobenen Hauptes“ auf die Strasse können.

Nur mal aus Neugier: wie sind denn eigentlich die Pfändungsgrenzen zurzeit? Wenn dazu jemand einen aktuellen Link hätte, wäre das super.

Gerichtsvollzieher kommt, trinkt die ihm angebotene Tasse
Kaffee und geht wieder. Alle drei Jahre machen sie ihren
„Offenbacher“ (offiziell eidesstattliche Versicherung) und gut
ist es.

Eben das ist es nicht, nicht für Menschen wie sie, aus dieser Generation. Da wird lieber über Selbstmord gesprochen als darüber, die Sache gelassen anzugehen, da ihnen ja theoretisch eh nix passieren kann.

Das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung kostet auch
Geld. Wenn dieses Geld innerhalb eines Jahres nach dem Ende
des Insoverfahrens nicht an den Staat zurückbezahlt wird, kann
u. U. auch die Restschuldbefreiung widerrufen werden.

Also das ist mir nun aber neu, denn wie sollen Leute, die ja nachweislich und offenkundig nichts besitzen und nicht in Arbeit stehen, binnen einen Jahres so viel Geld zurückzahlen können? Wie soll das denn gehen? Das widerspricht doch dem gesamten Verfahren total, denn nur Leute, die nichts haben, werden ja überhaupt erst insolvent…

Danke für Eure Hilfe, vielleicht könnt Ihr ja nochmals auf meine Fragen hier was sagen und wie gesagt, am meisten wäre mir mit Hinweisen auf konkrete Gesetze geholfen, also in welchem Gesetzbuch welche® Paragraph(en) das genau regeln…

Viele Grüsse nochmal,

Icequeen

Hallo,

wenn die alten Leutchen sich wegen der Schulden schämen, sollten sie erst recht kein Inso-Verfahren machen. Dann kann man nämlich bundesweit (wohl besser noch weltweit) im Internet darüber lesen.

Jedes Insolvenzverfahren wird im Internet von den Gerichten veröffentlicht. Geh mal auf www.insolvenzbekanntmachungen.de und dort dann auf „Bekanntmachungen suchen“. Nach Gerichten sortiert, findet man jede Einzelheit dort veröffentlicht.

Da kann dann der Nachbar, Neffe und der Erbfeind nachlesen, dass Herr und Frau Meyer aus Kleinkleckersdorf wegen Überschuldung im Insolvenzverfahren sind.

Zu den Paragrafen: ich habe mir mal vor ein paar Jahren das ganze Insolvenzgesetz angetan. Die Kost war so trocken gewesen, dass ich immer noch eine Staublunge befürchten muss. Einzelne Paragrafen habe ich dabei aber nicht auswendig gelernt.

Die Pfändungsfreigrenzen und Informationen zum Insolvenzrecht findest Du unter http://www.bmj.bund.de/enid/Publikationen/Pfaendungs…

Wenn man unterhalb der Pfändungsfreigrenzen lebt und sich das auf lange Jahre hin nicht ändern wird (bei Rentnern wohl so), macht ein Inso-Verfahren wirklich keinen Sinn. Ob man nach dem Inso-Verfahren mit hocherhobenen Augen durch die Welt marschieren kann, bezweifle ich stark.
Auch wenn in offiziellen Listen wie z. B. der Schufa die Schuld bzw. das Insoverfahren einige Jahre nach der Beendigung des Insoverfahrens gelöscht wird, gibt es viele kleine Auskunfteien und unbekannten Listen, wo die Information (weiterhin illegal) gespeichert ist, dass die Schuldner Herr und Frau Meyer aus Kleinkleckersdorf ein Insolvenzverfahren beantragt hatten. Solche „Streubomben“ auszulöschen ist nahezu unmöglich.

Gruß
Ingrid

Hi

das ist völlig falscher Stolz, man sollte den Gläubigern mitteilen,dass es nix zu holen gibt und Ende. Ob ich das persönlich mache oder über den Insoverwalter ist doch völlig wurscht.Über nachgängige Folgen einer PI wurde ja ausführlich was gesagt. So oder so ist die „Ehre“ dahin.

Wallflower