Hallo nochmal,
also ich nehme mal diese Antwort zum Zitieren, allerdings richtet sich meine Antwort erstmal an alle 3 von Euch, die mir geantwortet haben, denn die Frage, wieso man sich dann noch ne PI antue, kam ja nicht nur in dieser Mail hier.
Und zwar muss man halt mal davon ausgehen, dass es sich hier um ältere Menschen handelt, die ihr ganzes Leben lang schwer gearbeitet haben und bis vor ein paar Jahren auch finanziell noch einigermaßen gut dagestanden haben. Die Leute gehören noch der „alten“ Generation an, die nachts nicht schlafen können, weil sie Angst haben, und auch mit der großen „Schande“ verschuldet zu sein, nicht leben können, weil das eben völlig gegen ihre einstigen Ideale und Vorstellungen geht. Beide sind Bürger aus Ostdeutschland und waren bereits über 50, als die Wende kam. Für Menschen in diesem Alter ist es nicht unbedingt leicht gewesen, nochmal etwas völlig Neues aufzubauen, angestellt wird man ja in diesem tollen Land auch nicht, wenn man über 40 (oder mittlerweile schon 35?) ist, also machten sie sich selbstständig, kämpften und ackerten, dann kamen Krankheiten und immer mehr körperliche Probleme (in dem Alter ja auch kein Wunder), dazu und auch deswegen lief das Geschäft dann natürlich immer schlechter, aber eine so junge Firma ist eben noch nicht in der Lage, mal zwei, drei miese Jahre mit Rücklagen abzufedern, denn so weit ist man als Kleinunternehmer im Osten (als selbstsändiger Versicherungsagent) nunmal nicht. Und nun ist der Mann dadurch stark verschuldet, aber eben auch seit 2 Jahren Rentner, seine Frau hat das Pech, dass sie bei vielen Sachen eben auch unterschrieben hat, deswegen ist sie nun haftbar wegen gesamtschuldnerischer Haftung, denn ansonsten wäre es ja kein Thema, da Eheleute ansich ja nicht automatisch für die Schulden des Partners haften, wenn ich ds richtig verstanden habe?
So, das nur mal als OT, denn nicht immer sind alle Leute selbst an allem schuld und nicht alle können mit dem Gedanken, dann eben verschuldet zu sein, gut und ruhigen Gewissens leben!
wenn zwei Schuldner gesamtschuldnerisch haften und einer macht
das Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung durch, dann
zahlt nur noch der andere Schuldner die gemeinsame Schuld.
Das gilt dann aber nur für solche Forderungen, wo es auch eine gesamtschuldnerische Haftung gibt? Und wie ich weiter oben schon schrieb, allein die Tatsache, dass sie verheiratet sind, reicht nicht aus, um die Frau für jede Forderung, die in die Insolvenz des Mannes einfliesst, automatisch haftbar zu machen, sondern nur für solche wie Kreditverträge, bei denen sie selbst auch Vertragspartner war und selbst mit unterschrieben hat - stimmt das so?
Wenn ein Ehepaar gemeinsam die Schulden los haben will, muss
es auch gemeinsam das Inso-Verfahren durchziehen.
Naja, aber im konstruierten Fall, über den wir hier philosophieren, leben diese Eheleute ja seit 4 Jahren dauernd getrennt und dementsprechend kann man sich ausmalen, wie regelmäßig die Kommunikation und sowas noch ist…
Abgesehen davon: wenn das Ehepaar gemeinsam unterhalb der
Pfändungsfreigrenze lebt, macht ein Insoverfahren ja eh kaum
einen Sinn.
Siehe oben! Ob es Sinn macht oder nicht, die können so nicht leben und wollen diese Sache loswerden, damit sie wieder „erhobenen Hauptes“ auf die Strasse können.
Nur mal aus Neugier: wie sind denn eigentlich die Pfändungsgrenzen zurzeit? Wenn dazu jemand einen aktuellen Link hätte, wäre das super.
Gerichtsvollzieher kommt, trinkt die ihm angebotene Tasse
Kaffee und geht wieder. Alle drei Jahre machen sie ihren
„Offenbacher“ (offiziell eidesstattliche Versicherung) und gut
ist es.
Eben das ist es nicht, nicht für Menschen wie sie, aus dieser Generation. Da wird lieber über Selbstmord gesprochen als darüber, die Sache gelassen anzugehen, da ihnen ja theoretisch eh nix passieren kann.
Das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung kostet auch
Geld. Wenn dieses Geld innerhalb eines Jahres nach dem Ende
des Insoverfahrens nicht an den Staat zurückbezahlt wird, kann
u. U. auch die Restschuldbefreiung widerrufen werden.
Also das ist mir nun aber neu, denn wie sollen Leute, die ja nachweislich und offenkundig nichts besitzen und nicht in Arbeit stehen, binnen einen Jahres so viel Geld zurückzahlen können? Wie soll das denn gehen? Das widerspricht doch dem gesamten Verfahren total, denn nur Leute, die nichts haben, werden ja überhaupt erst insolvent…
Danke für Eure Hilfe, vielleicht könnt Ihr ja nochmals auf meine Fragen hier was sagen und wie gesagt, am meisten wäre mir mit Hinweisen auf konkrete Gesetze geholfen, also in welchem Gesetzbuch welche® Paragraph(en) das genau regeln…
Viele Grüsse nochmal,
Icequeen