wenn eine Firma Insolvenz angemeldet hat, was dem potenziellen Kunden nicht bekannt ist, und dieser über das Internet Waren per Vorkasse bestellt obwohl diese gar nicht mehr lieferbar sind, ist dies legal oder ein absichtlicher Betrug durch das Versandhaus? Wäre es sinnvoll in diesem Fall Strafanzeige zu erstatten?
Insoweit ist dies selbstverständlich, aber die Frage bezog sich ja darauf, wenn das Versandhaus gar keine Waren mehr vorzuweisen hat und das Geld der Kunden per Vorkasse einkassiert ohne eine Chance wieder Waren einkaufen zu können.
Die Sachlage ist unvollständig geschildert. Davon abgesehen bedeutet Stellen des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht unbedingt das Ende der Geschäftstätigkeit.
hallo feivel,
wenn jemand die Ware nicht verfügbar hat und trotzdem den Kaufvertrag annimmt, die Vorkasse anfordert und dabei nicht auf eine evtl. Nichtlieferung hinweist, finde ich das schon Grenzwertig.
Wenn dann, klar ist, dass die Ware nicht beschafft werden kann, ist der Kaufvertrag ja nicht zustande gekommen. Selbst bei Nichtgefallen kann ja der Kaufvertrag laut Fernabsatzgesetz innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung Rückabgewickelt werden.
Ich weis leider nicht wie groß Dein Schaden ist. Ein Anwalt erhält ja sein Honorar auf der Grundlage des Streitwertes. Da steigt evtl. keiner gern ein oder behandelt das dann nicht mit der nötigen Wehements.
Eine Anzeige steht Dir natürlich frei, aber Hoffnung würd ich mir nicht viel machen. Außer der Genugtuung, dass Du dem Verkäufer noch Schwierigkeiten bereiten hast. Ob das die Nervensache Wert ist, muss jeder selbst entscheiden.