wir sind bei laufender Insolvenz der Frau umgezogen. Das beendete Mietverhältnis der Wohnung begann auch erst innerhalb der Insolvenz. Die Kaution hat der nicht mehr (2008 RsB) insolvente Mann aus seinem Einkommen in einem Sparbuch angelegt. Nun fordert der Verwalter bei Rückzahlung der Kaution 50% als Bestandteil der Insolvenzmasse.
Ist diese Forderung gerechtfertigt?
Nicht wer die Kaution bezahlt hat ist wichtig, sondern wer im Mietvertrag steht.
Beide Eheleute sind Mieter, dann schulden sie beide die Kaution und sie gehört auch beiden.
Also kann man die Hälfte der Insolvenzmasse zuschlagen.
Es müsste von vorn herein mit dem Vermieter schriftlich vereinbart werden, von wem die Kaution kommt und an wen Sie zurückzuzahlen ist. So kann im Falle der Rückzahlung niemand darauf zugreifen.
Anders verhält es sich wenn der Ehemann für seine Frau deren Hälfte mit zahlt. Genau genommen hätte er diesen Betrag seiner Frau geliehen, was dem Vermieter nicht bekannt war und egal sein kann.
Hallo,
egal wem das Geld gehört, nach Beginn der Insolvenzeröffnung angespartes Geld, das
vom PFE gespart wird unterliegt nicht der Insolvenzmasse.
mfg
Ja, die Forderung des Insolvenzverwalters ist, meines Wissens, korrekt. Die nicht verbrauchte Kaution, steht dem Mieter zu, ist der in der Insolvenz dann eben der Insolvenzmasse zu. Ausschlaggebend ist, wer im Mietvertrag eingetragen ist. Sind dies die Eheleute, fallen 50 % der Kaution in die Insolvenzmasse. MfG